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Version vom 26. März 2019, 17:58 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Für die Gemeinde Schonstett gilt die folgende [https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/a/a6/BY-PV83128b.pdf Plakatierverordnung]<br> Zusätzlich werden noch…“)
Für die Gemeinde Schonstett gilt die folgende Plakatierverordnung
Zusätzlich werden noch an folgenden Standorten Plakatwänden von der Gemeinde aufgestellt:
- Gegenüber Anwesen Hauptstr. 9
- Nordseite der Mehrzweckhalle, Hauptstr. 1
- Hauptstr. 26
Auf den Plakatwänden steht jeder Partei ein Feld (Platz) zu.