Regionen
Der europäische „Ausschuss der Regionen“ ist ein beratendes Organ der Europäischen Union. Er besteht aus über 300 Vertreterinnen und Vertretern von Regionen und Städten bzw. Kommunen in den Mitgliedsstaaten. Bei allen EU-Entscheidungen, die Auswirkungen auf die regionale oder kommunale Verwaltungsebene haben, müssen die Europäische Kommission und der Europäische Rat die aktuelle Stellungnahme dieses „Ausschusses der Regionen“ einholen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Verkehr, Energie und Telekommunikation, Gesundheitswesen, Bildung und Jugend sowie Kultur. Der „Ausschuss der Regionen“ zielt mit seiner Arbeit auf ein bürgernahes Europa, bei dem alle politischen Ebenen – die lokale, regionale, nationale und europäische – ausreichend berücksichtigt werden und ihre Vertreterinnen und Vertreter partnerschaftlich zusammenarbeiten. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip.