NDS:Holzminden Satzung
Piratenpartei Deutschland Kreisverband Holzminden Satzung Inhaltsverzeichnis Präambel
§1 Name Sitz und Tätigkeitsgebiet §2 Mitgliedschaft . . . . . . . . . . . . . . . . .
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§3 Erwerb der Mitgliedschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 §4 Rechte und Pflichten der Piraten . . . . . . . .
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§5 Beendigung der Mitgliedschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 §6 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder . . . . . . .
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§ 7 Ordnungsmaßnahmen gegen Ortsverbände . . . . . . . . . . . . . . . . 6 § 8 Transparenz . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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§ 9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsver bände . . . . . . 7 § 10 Gliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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§ 11 Organe des Kreisverbands . . . . . . . . . . .
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§ 12 Der Kreisparteitag . . . . . . . . . . . . . .
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§ 13 Der Kreisvorstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 8 § 14 Weitere Ämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 § 15 Parteiämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 § 16 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksver tretungen . . .10 § 17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms
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§ 18 Auflösung und Verschmelzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 § 19 Finanzordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 § 20 Schiedsgerichtsordnung . . . . . . . . . . . .
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§ 21 Wahlordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 § 22 Gründungsversammlung . . . . . . . . . . . . .
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Präambel Die Piratenpartei Deutschland formiert sich zur pol itischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellsch aftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlic hen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen. Sie ver einigt Mitglieder ohne Unterschied • der Staatsangehörigkeit, • des Standes, • der Herkunft, • der ethnischen Zugehörigkeit, • des Geschlechts, • der sexuellen Orientierung, • des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rec htsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre , diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Pira tenpartei Deutschland entschieden ab. §1 Name Sitz und Tätigkeitsgebiet 1. Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei D eutschland Kreisverband Holzminden. Die Kurzbezeichnung lautet PIRATEN Holzminden. 2. Das Tätigkeitsgebiet der PIRATEN Holzminden sind
die Samtgemeinden Bevern,
Bodenwerder-Polle, Boffzen, Eschershausen und Stadt oldendorf, Flecken Delligsen sowie der Stadt Holzminden. Ihre Zuständigkeit umfasst al le politischen und organisatorischen Belange in diesem Gebiet, welche nicht einem überge ordneten Verband durch Satzung und Gesetz übertragen sind. 3. Der Sitz der PIRATEN Holzminden ist Holzminden. 4. Die im Kreisverband PIRATEN Holzminden organisie rten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet. Weiblich e Mitglieder sind berechtigt, für sich in der weiblichen Schriftform zu sprechen. §2 Mitgliedschaft 1. Mitglied der PIRATEN Holzminden ist jedes Mitgli ed der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz im in §1 Absatz 2 genannte n Tätigkeitsgebiet. 2. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenp artei Deutschland und einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe i st nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigu ng, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpa rtei Deutschland widerspricht, ist nicht zulässig. §3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied der Piratenpartei Deutschland, PIRAT
EN Niedersachsen und der der Piraten Holzminden kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland, PIRATEN Niedersachsen und Piraten Holzminden anerke nnt.
2. Mitglied der Piratenpartei Deutschland können nur natürliche Personen sein. Die
Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis . Der Landesverband führt ein Piratenverzeichnis auf Landesebene und die Piraten Holzminden auf Kreisebene, und unterliegt den zum Schutze der Mitglieder dienenden
Datenschutz rechtlichen
Bestimmungen.
3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand de
r zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die
Ablehnung des Aufnahmeantrags
muss der / dem Bewerberin gegenüber schriftlich beg ründet werden. 1 .Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteiglied erung an, in deren Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei na chvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, k ann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimme n. Der Antrag auf Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und w ird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid mu ss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden. 2. Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung ver liert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell beklei dete Posten müssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.
4. Die Aufnahme setzt in der Regel voraus, dass
der Bewerber im Bereich der aufnehmenden Gliederung seinen Wohnsitz hat und nic ht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist. Hat der Bewerber mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er die Aufnahme b eantragt. 5. Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer
anderen Gliederung geht die
Mitgliedschaft in der Regel über. Der Pirat hat den
Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem
neuen Wohnsitz entsprechenden niedrigsten Gliederun g anzuzeigen.
6. Über Aufnahmeanträge von Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands
haben, entscheidet der Bundesvorstand. §4 Rechte und Pflichten der Piraten 1. Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Ra hmen dieser Satzung die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an de r politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland, der PIRATEN N iedersachsen und der PIRATEN Holzminden zu beteiligen. 2. Jeder Pirat hat das Recht, an der politischen Wi llensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ei n Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in dessen Zu ständigkeitsbereich er seinen, der Partei angezeigten Wohnort hat. In parlamentarische
Vertretungen, Organe und
Parteigremien können nur Piraten gewählt werden. 3. Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. 4. Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, we nn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. 5. Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zuläs sig, in denen die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes dies für den konkreten Einzelfal l explizit beschließt. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des Kreisverbandes notwendig. 6. Piraten, die eine Funktion oder ein Amt innerhal b der PIRATEN Niedersachsen-Nordost Ausgeführt haben, sind auch nach Beendigung ihrer V erpflichtungen zur Verschwiegenheit über die ihnen, in Ausübung ihrer Funktion oder ihr es Amtes, bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Eine Ausnahme besteht gegen über dem Amtsnachfolger, sofern dieser die Informationen für seine Tätigkeit benöti gt. 7. Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austrit t aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bei Ausfüllung eines Am tes oder einer Funktion des Piraten hat dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu trage n §5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch• schriftlich beku ndeten Austritt • Tod • Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des
Wahlrechts
• Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Mitglie dern ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder • dem Ausschluss aus der Partei 2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgli edsausweis zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht. 3. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Mitgliedsrechte. Bereits entstandene Verbindlichkeiten sind zu erfüllen. §6 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder 1. Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland, der PIRATEN Niedersachse n und der PIRATEN Holzminden und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende O rdnungsmaßnahmen verhängt werden: • Verwarnung, • Verweis, • Enthebung von einem Parteiamt, • Aberkennung der Fähigkeit ein Parlament zu beklei den, • Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland 2. Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, w enn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung de r Piratenpartei Deutschland, der PIRATEN Niedersachsen oder der PIRATEN Holzminden v erstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. 3. Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werd en vom Landesvorstand der Piratenpartei Niedersachsen oder dem Bundesvorstand
der Piratenpartei Deutschland
angeordnet und gemäß § 10 Absatz 5 des Parteiengese tzes (PartG) getroffen. 4. Die Ordnungsmaßnahme, Verwarnung und Verweis, so wie Enthebung aus einem Parteiamt auf Kreisebene können vom Kreisvorstand P IRATEN Holzminden, gemäß § 10 Absatz 5 des Parteiengesetzes (PartG) und Gewährung
einer Anhörung, angeordnet
werden. 5. Ein Berufungsverfahren durch den übergeordneten Landesverband kann von dem betroffenen Pirat verlangt werden. 6. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Kreisvorstandes ist eine Anrufung des zuständigen Schiedsgerichts zulässig. Handelt es sich um einen Ausschluss, ruht die Mitgliedschaft bis zum Beschluss des Schiedsgerichts der Piratenpartei
Niedersachsen.
7. Die parlamentarischen Gruppen der Piratenpartei Deutschland sind gehalten, einen rechtskräftig ausgeschlossenen oder einen ausgetret enen Piraten aus ihrer Gruppe auszuschließen. 8. Ein rechtskräftig ausgeschlossener Pirat kann nu r mit vorheriger Zustimmung des Bundesvorstands wieder Mitglieder der PIRATEN Holzm inden werden. 9. Die Mitgliedschaft ruht im Falle eines Ausschlus ses bis zum Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens. 10. Berufungsmöglichkeiten bei Ordnungsmaßnahmen ge gen Mitglieder regelt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland. 11. Der zuständige Vorstand muss dem Mitglied den B eschluss der Ordnungsmaßnahme in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm
auf Verlangen eine Anhörung
gewähren. 12. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die s ofortiges Eingreifen erfordern, kann der Bundesvorstand, Landesvorstand oder der Kreisvorsta nd ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts ausschließen. § 7 Ordnungsmaßnahmen gegen Ortsverbände 1. Folgende Ordnungsmaßnahmen gegen Ortsverbände si nd möglich • einmalige Verwarnung, • Geldbuße, • Auflösung, • Ausschluss, • Amtsenthebung ganzer Organe untergeordneter Verbä nde 2. Ordnungsmaßnahmen gegen Ortsverbände trifft der Vorstand des übergeordneten Kreisverbandes. 3. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn der Or tsverband in schwerwiegender Weise gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Par tei oder gegen Beschlüsse von Parteitagen verstößt. 4. Ordnungsmaßnahmen gegen einen Ortsverband oder s einen Vorstand sind nur zulässig, wenn dieser in schwerwiegender Weise • gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstößt. • gegen Beschlüsse von Parteitagen verstößt. • sich nicht mehr für die Belange der PIRATEN Holzm inden einsetzt. • Beschlüsse oder Anordnungen der für sie zuständig en Parteigremien nicht befolgt • Und trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung for tsetzt 5. Eine Ordnungsmaßnahme gegen einen untergeordnete n Verband durch den Vorstand des Kreisverbandes ist nur vorläufiger Natur und bedarf
der Bestätigung des nächsten für ihn
zuständigen Kreisparteitages. Eine Maßnahme tritt a ußer Kraft, wenn sie nicht durch den nächsten zuständigen Kreisparteitag bestätigt wird.
Konnte eine Maßnahme aus zeitlichen
Gründen nicht durch den zuständigen Kreisparteitag bestätigt oder abgelehnt werden, so wird die Abstimmung darüber auf den nächsten zustän digen Kreisparteitag verschoben und bleibt vorerst in Kraft. 6. Berufungsmöglichkeiten bei Ordnungsmaßnahmen geg en Ortsverbände regelt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschlan d. § 8 Transparenz 1. Interna können per mehrheitlichen Beschluss vom Kreisvorstand der PIRATEN Holzminden als Verschlusssache deklariert werden. • Verschlusssachen können Protokolle oder Teile von
Protokollen sein welche besonderen
Schutz bedürfen. • Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wah ren. • Verschlusssachen können per einfacher Mehrheit vo m Kreisparteitag der PIRATEN Niedersachsen-Nordost oder höheren Instanzen von di esem Status befreit werden. • Verschlusssachen müssen innerhalb von 3 Monaten e rneut als Verschlusssache bestätigt werden. 2. Daten, die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden können, bedürfen keines Statu s als Verschlusssache oder einer regelmäßigen Überprüfung. 3. Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akte neinsicht in die Unterlagen der PIRATEN Holzminden. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingesch ränkt werden. 4. Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der PIRATEN Holzminden mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden. 5. Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden ang ekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht. 6. Alle Sitzungen der Gremien und Organe können dur ch Beschluss Gäste zulassen. • Ein Beschluss zur Zulassung von Gästen kann durch
absolute Mehrheit getroffen werden.
• Gäste haben kein Stimmrecht. • Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt w erden. 7. Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten fü r alle Piraten offen sein. • Ein Ausschluss von Piraten von der Sitzung muss m it einfacher Mehrheit durch den Kreisparteitag beschlossen werden. • Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begrü ndet werden. 8. Inhaber eines in der Partei ausgeführten ehrenam tlichen oder eines bezahlten Amtes sind im Interesse der parteilichen Prinzipien zur Wahrun g und Schaffung der Transparenz angehalten, ihre Einkünfte aus diesem Amt und deren
Herkunft offen zu legen.
§ 9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsver bände 1. Die PIRATEN Holzminden sind verpflichtet alles z u tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen,
was sich gegen die Grundsätze,
die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deut schland oder der PIRATEN Niedersachsen richtet. Sie haben auch seine Organe zu einer gleichen Verhaltensweise anzuhalten. 2. Die Ortsverbände sind ihrerseits verpflichtet, a lles zu tun, um die Einheit der PIRATEN Holzminden zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der PIRATEN Holzminden
richtet.
3. Verletzen den PIRATEN Holzminden untergeordnete Ortsverbände oder Organe diese Pflichten, ist der Kreisvorstand der PIRATEN Holzminden berechtigt und verpflichtet, die Ortsverbände zur Einhaltung diese r Pflichten aufzufordern. 4. Solange kein Ortsverband der PIRATEN Holzminden existiert, werden die Aufgaben der jeweiligen Ortsverbände vom Kreisverband und se inen Organen wahrgenommen. § 10 Gliederung 1. Der Kreisverband PIRATEN Holzminden gliedert sic h in Ortsverbände mit jeweils mindestens drei Mitgliedern. 2. Ortsverbände besitzen Programm-, Finanz- und Per sonalautonomie. Das Programm darf den Grundprinzipien der Partei nicht widersprechen. 3. Die Sitzungsentwürfe und Satzungsänderungen der Ortsverbände sollen vor ihrer Verabschiedung dem Kreisvorstand zur Stellungnahme zugestellt werden. Sie erhalten ihre Gültigkeit mit der Beschlussfassung auf der Mitglie derversammlung des Kreis- bzw. Ortsverbandes. Die Satzung ist bei der Kreisgeschäf tsstelle zu hinterlegen. 4. Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihr em Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Zur Gründung eines Kreis-oder Ortsverband es ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluss der Mehrheit der im Kreis oder in
der Gemeinde wohnenden Mitglieder
erforderlich. 5. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolg t durch den Kreisvorstand. Dabei sind auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den b etroffenen Gemeinden mehrere Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen. 6. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände
deckt sich mit den Grenzen der
jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung ka nn auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbänd e eine abweichende Regelung treffen. 7. Die Gründung von Kreisverbänden innerhalb der Gr enzen des Kreisverbandes regelt die Landessatzung. § 11 Organe des Kreisverbands 1. 1. Organe des Kreisverbandes sind • der Kreisparteitag, • der Vorstand, • die Gründungsversammlung • und, sofern gewählt, das Kreisschiedsgericht. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 26.02..2012. § 12 Der Kreisparteitag 1. Der Kreisparteitag ist das höchste Beschlussorga n der Piraten Holzminden und tagt mindestens einmal jährlich. 2. Zum Kreisparteitag ist mit einer Frist von 30 Ta gen für reguläre bzw. 7 Tagen für außerordentliche Kreisparteitage schriftlich, per F ax oder E-Mail vom Vorstand einzuladen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagung sbeginn, zur vorläufigen Tagesordnung und zur Bezugsadresse weiterer aktuell er Veröffentlichungen in Bezug auf die Mitgliederversammlung zu enthalten. 3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, we nn mindestens 5% der Mitglieder anwesend sind, jedoch mindestens 5 Mitglieder. 4. Ist ein Kreisparteitag nicht beschlussfähig, so ist eine erneut innerhalb von längstens vier Wochen einberufene Versammlung mit denselben Tageso rdnungspunkten in jedem Fall beschlussfähig. Darauf ist in der Einladung für die se Kreisparteitage hinzuweisen. 5. Der Vorstand erstellt vorbereitende Seiten im Wi ki, die u.A. über die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaten informieren. Die URL muss in der Einladung zur Kreisparteitag enthalten sein. 6. Der Kreisparteitag beschließt, so nicht anders i n dieser Satzung geregelt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 7. Der Kreisparteitag beschließt unter anderem über
• Wahl des Protokollanten • Wahl des Tagungsleiters • den Rechenschaftsbericht des Vorstandes • den Bericht der Rechnungsprüfer/innen • die Entlastung des Vorstandes • die Wahl des Vorstandes • die Wahl der Rechnungsprüfer/innen • die Haushaltspläne des Kreisverbandes • die politischen Grundsatzentscheidungen und die P rogramme des Stadtverbandes • politische Bündnisse und Koalitionen auf Landkrei sebene sowie darunterliegenden politischen Gliederungen, für die keine zuständigen
Gebietsverbände der Piratenpartei
Deutschland existieren • die Wahl von Kandidatinnen und Kandidaten für Vol ksvertretungen auf Landkreisebene sowie darunterliegenden politischen Gliederungen, f ür die keine zuständigen Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland exist ieren, gemäß den jeweiligen Wahlgesetze und Satzungen • erforderlich werdende Nachwahlen zum Vorstand • die Einsetzung von Arbeitsgruppen • Änderungen der Kreisverbandssatzung 8. Die Wahlen zum Vorstand sind geheim durchzuführe n. Jeder Pirat darf hierzu Wahlvorschläge unterbreiten. Vorschläge können eing ereicht werden, bis die Tagungsleitung die Kandidatenliste unmittelbar vor der Vorstellung
der Kandidaten schließt.
9. Anträge zum Kreisparteitag können von jedem Mitg lied gestellt werden. 10. Der Kreisparteitag ist öffentlich. Auf Antrag k önnen Nichtmitglieder von der Teilnahme ausgeschlossen werden. 11. Über den Kreisparteitag ist ein Protokoll anzuf ertigen, das vom Vorstand zu genehmigen ist. 12. Satzungsänderungen sind im Vorfeld im Wiki öffe ntlich zugänglich zu machen. § 13 Der Kreisvorstand 1. Der Kreisvorstand besteht aus: • einem Vorsitzenden • einem stellvertretenden Vorsitzenden • einem Schatzmeister • bis zu 5 Beisitzern 2. Der Kreisvorstand ist mit drei Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig. 3. Der Kreisvorstand vertritt die PIRATEN Holzminde n nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den
Mitgliedern bestimmten Ziele und
Strategien. 4. Der Kreisvorstand regelt die Geschäftsführung un ter sich. Er kann weitere Mitglieder für Besondere Aufgaben heranziehen und Aufgaben an eine n speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigenden Piraten übertragen. In Fällen, d ie eine persönliche Anwesenheit erfordern, kann der Kreisvorstand die Wahrnehmung d er gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Antragstellungen
in Wahlzulassungsverfahren oder
ähnliches, an einen Anwalt übertragen. 5. Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kr eisparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Zeit bis zum folgenden Kreisparteitag gewählt, frühestens jedoch nach 11 Monaten. 6. Der Kreisvorstand hat Rechenschaft über seine En tscheidungen abzulegen, wenn dies dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Ent scheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Kreisparteitag. Die Rechenschaft hat schriftlich (Fax oder E-Mail g enügt) binnen 10 Werktagen an die Mitglieder des Verbandes zu erfolgen. 7. Die Führung der Kreisgeschäftsstelle wird durch den Kreisvorstand beauftragt und beaufsichtigt. 8. Tritt der gesamte Kreisvorstand geschlossen zurü ck oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand kommis sarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnel lstmöglich stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat. 9. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann die ses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich au f ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfäh ig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen