SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2015.2/Antragsportal/Satzungsänderung 003

< SL:Mitgliederversammlungen‎ | Landesparteitage‎ | Landesparteitag 2015.2‎ | Antragsportal
Version vom 26. Juni 2015, 18:51 Uhr von imported>Enterhaken66xyz (Enterhaken66xyz verschob die Seite SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2015.2/Antragsportal gelöscht/Satzungsänderung 003 nach [[SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2015.2/Antragsportal/Satzungsänd…)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2015.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-003

Einreichungsdatum

2015/6/12 18:49:16 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Richtlinien für Kreisgruppen des Landesverband Saarland

Antragsteller

Snot rod

Antragsart

Satzungsänderung


Antragsgruppe

Sonstiges

Antragstext

Es wird beantragt folgenden Text an geeigneter Stelle einzufügen .

Richtlinien für Kreisgruppen des Landesverband Saarland 1. Gründung 1.1. Die Gründung einer Kreisgruppe erfolgt unter Bezugnahme auf §1b der Satzung des Landesverband Saarland. 1.2. Die Satzung des Landesverband Saarland ist Teil der Ordnung für Kreisgruppen 2. Mitgliedschaft 2.1 Eine Kreisgruppe besteht aus den Mitgliedern des Landesverband Saarland der Piratenpartei Saarland mit Wohnsitz im jeweiligen Kreisgebiets. 2.2 Auch Mitglieder der Piratenpartei Saarland mit Wohnsitz außerhalb des Kreises können nach schriftlichem Antrag Mitglied der Kreisgruppe werden, sofern keine Mitgliedschaft in einer anderen Gliederung auf Kreisebene besteht. Der Antrag ist an den Vorstand des Landesverband zu richten. 3. Arbeitstreffen 3.1 Die Kreisgruppe trifft sich im Regelfall mindestens einmal im Monat zu Arbeitstreffen. Diese können im Rahmen von Stammtischen stattfinden. Des Weiteren kann es separate Arbeitstreffen geben. 3.2 Im Rahmen dieser Treffen können die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit Aktionen planen oder Anfragen und Anregungen an den Stadtrat und seine Ausschüsse beschließen sowie aktuelle Standpunkte auf Grundlage der vorhandenen Programme der übergeordneten Verbände oder Beschlüssen der Mitgliederversammlung festlegen. 3.3 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. 3.4 Darüber hinaus können Piraten oder interessierte Nichtmitglieder auf Antrag dauerhaft eine Stimmberechtigung für Arbeitstreffen erhalten, wenn die Mehrheit eines Arbeitstreffens dies beschließt. Diese Stimmberechtigung kann durch einen Beschluss eines Arbeitstreffens, einer Mitgliederversammlung oder des Landesvorstandes wieder aufgehoben werden. 4. Kreismitgliederversammlung 4.1 Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Mitglieder werden zu ihr mindestens 14 Tage im Voraus in Textform eingeladen. Für außerordentliche Kreismitgliederversammlungen beträgt die Einladungsfrist 7 Tage. 4.2 Die Kreismitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufstellung von Kandidaten zu Kommunalwahlen o.ä., Änderungen dieser Kreisgruppenordnung und beschließt Grundsatz- und Wahlprogramme sowie Positionspapiere. 4.3 Sie wählt den Sprecher der Kreisgruppe und einen gleichberechtigten Stellvertreter. 4.4 Stimmberechtigt sind alle anwesenden, akkreditierten Mitglieder nach §2 der Ordnung. 4.5 Die Mitgliederversammlung kann zu weiteren Terminen zusammen kommen, wenn einer der Sprecher oder 15% der Mitglieder dies fordern. 5.1 Sprecher 5.1 Der Sprecher und sein Stellvertreter sind gleichberechtigt. 5.2 Die Sprecher vertreten die Kreisgruppe gegenüber der Öffentlichkeit und dem Landesverband. 5.3 Sie geben gegenüber dem Kreisvorstand und der Kreismitgliederversammlung mindenstens halbjährlich einen Tätigkeitsbericht der Kreisgruppe ab. 5.4 Die Sprecher müssen mindestens einmal pro Kalenderjahr neu gewählt werden.

Sonstiges 6.1 Die Sitzungen der Kreisgruppe sind in der Regel öffentlich. 6.2 Arbeitstreffen und Kreismitgliederversammlung sind beschlussfähig, wenn mindestens 3 Stimmberechtigte anwesend sind. 6.3 Arbeitstreffen und Kreismitgliederversammlungen werden protokolliert. Die Protokolle werden im Wiki des Landesverbandes veröffentlicht. 6.4 Ein Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Kreisgruppe mit einem benachbarten Kreis ist möglich, wenn die Kreismitgliederversammlungen beider Kreise jeweils mit einer 2/3-Mehrheit zustimmen.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

erfolgt mündlich


Datum der letzten Änderung

26.06.2015

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft - Antrag noch nicht gesperrt.