NDS:RegionsversammlungHannover/2015.1
Einladung
Die Regionsversammlung findet am Samstag den 7. März 2015 statt.
Hallo Pirat,
wir laden dich herzlich zur ordentlichen Regionsversammlung der Piratenpartei Hannover ein:
Ort:
Nachbarschaftstreff Mittelfeld, Am Mittelfelde 104, 30519 Hannover
http://www.nachbarschaftstreff-mittelfeld.de/index.php/hier-finden-sie-uns.html
Samstag, den 7. März 2015 um 10:00 Uhr
Akkreditierung ab 9:30 Uhr
BEO-Verifizierung nach der Vorstandswahl
Protokoll
Das Protokoll wird auf folgendem Piratenpad vorbereitet: | Regionsversammlung 2015.1
Vorläufige Tagesordnung
TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Abstimmung über die Zulassung von Gästen
- Abstimmung über die Zulassung von Audio und Video Übertragung
TOP 2 - Wahl von Tagungsleiter und Protokollführer
- Wahl des Wahlleiters und Bestimmung von Wahlhelfern
TOP 3 - Annahme einer Geschäftsordnung für diese Sitzung,
Vorgeschlagene GO: https://piratenhannover.piratenpad.de/GO-RV-Hannover-14-1
TOP 4 - Annahme der Tagesordnung
TOP 5 - Bestätigung des Protokolls der letzten Regionssitzung
http://wiki.piratenpartei.de/NDS:RegionsversammlungHannover/2014.2_Protokoll
TOP 6 - Rechenschaftsbericht des Vorstandes über seine Amtszeit
TOP 7 - Bericht der Kassenprüfer
TOP 8 - Entlastung des Vorstandes
TOP 9 - Satzungsänderungsanträge den Vorstand betreffend
TOP 10 - Neuwahl des Vorstandes
Aufstellen der Kandidaten:
- Vorsitzender
- stellv. Vorsitzender
- Schatzmeister
- bis zu 4 Beisitzer
TOP 11 - Neuwahl Kassenprüfer
TOP 12 - Sonstige Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsantrag 1, eingereicht am 08.02.2015 von Thomas Ganskow:
Hiermit beantrage ich folgende Satzungsänderung des RV Hannover zur RMV am 07.03.15 zu berücksichtigen:
1.
§ 12 Auflösung, Teilung- und Verschmelzung
Die Auflösung, Teilung oder Verschmelzung wird durch die Landessatzung geregelt.
ist zu ändern in
§ 12 Auflösung, Teilung und Verschmelzung
Die Auflösung, Teilung oder Verschmelzung des Regionsverbandes wird durch die Landessatzung geregelt. Die Auflösung, Teilung oder Verschmelzung von Unterverbänden regelt § !3 der Regionssatzung.
2.
§ 13 Finanzen
ist zu ändern in
§ 14 Finanzen
3.
§ 14 Auflösung, Teilung- und Verschmelzung
(1) Für Auflösung, Teilung oder Verschmelzung des Regionsverbandes gelten die Vorschriften der Landessatzung. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionsverbandes Hannover dem Landesverband zu.
ist zu ändern in
§ 13 Auflösung, Teilung und Verschmelzung von Unterverbänden
(1) Die Auflösung eines Gliederungsverbandes unterhalb des Regionsverbandes Hannover kann nur durch einen Beschluss der jeweiligen Gliederungsmitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der zur Gliederungsversammlung stimmberechtigten akkreditierten Piraten beschlossen werden.
(2) Die Verschmelzung des Kreisverbandes mit einem anderen Gliederungsverband kann nur durch einen Beschluss der Gliederungsmitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der zur Gliederungsmitgliederversammlung stimmberechtigten akkreditierten Piraten beschlossen werden.
(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den stimmberechtigten Piraten des Gliederungsverbandes bestätigt werden.
Beides ist nur bei Vorliegen eines trifftigen Grundes (Handlungsunfährigkeit, grober Verstoß gegen die Richtlinien der Partei oder ähnlichem) möglich. Die Enscheidung über die Zulässigkeit des Grundes trifft der Vorstand des Regionsverbandes. Die stimmberechtigten Piraten der Untergliederung äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich. Die Dauer der Urabstimmung wird auf nicht unter 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Aussendung von Abstimmungsunterlagen festgelegt. Der Versand erfolgt über die Mitgliederverwaltung des Regionsverbandes, die Rücksendung der Abstimmungsunterlagen erfolgt an die Regionsgeschäftsstelle bzw. die ladungsfähige Adresse des Regionsverbandes.
(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn der Gliederungssmitgliederversammlung beim Gliederungsvorstand eingegangen und unabhängig von Fristen für sonstige Anträge mindestens drei Wochen vor Beginn der Gliederungssmitgliederversammlung den Mitgliedern in Textform zur Kenntnis gebracht ist.
(5) Die Verschmelzung mit einem Gliederungsverband einer anderen Partei ist nicht möglich.
Begründung:
Im Landesvorstand ist folgender Hinweis des Landesschiedsgerichts eingegangen:
"Hallo Landesvorstand,
im Rahmen anderer Arbeiten fiel uns auf, dass nach Par. 6 Parteiengesetz (PartG) die Satzungen der Gebietsverbände Bestimmungen zu enthalten haben, über "[...] eine Urabstimmung der Mitglieder und das Verfahren, wenn der Parteitag die Auflösung der Partei oder des Gebietsverbandes oder die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 9 Abs. 3 beschlossen hat" "soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält."
Die Bundessatzung enthält ausschließlich Regelungen zur Auflösung von Bundes- und Landesverbänden, die Landessatzung wiederum nur den laut Bundessatzung vorgeschriebenen Satzungsbestandteil bezüglich der Bestätigungspflicht einer Auflösung durch den Bundesparteitag. Demnach haben die Kreisverbände eigene Satzungsregelungen bezüglich ihrer Auflösung zu treffen. Uns ist jedoch kein Fall einer konformen Satzung bekannt."
Mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen ist eine derartige Regelung für die Untergliederungen integriert, für die Landesebene ist eine entsprechende Regelung angedacht. Sollte es innerhalb des Jahres 2015 keine entsprechende Satzungserweiterung auf Landesebene geben, erfolgt eine Erweiterungsantrag für die RMV 15.2
Satzungsänderungsantrag 2, eingereicht am 08.02.2015 von Thomas Ganskow:
§ 7.2 – Ortsgruppen
(1) In Gebieten, die sich geografisch an der Verwaltungsgliederung Niedersachsens orientieren sollen, können sich Bezirks- oder Ortsgruppen gründen. Diese Gruppen sind kein Gebietsverband im Sinne des Gesetzes über die politischen Parteien, sondern ein Zusammenschluss von Piraten in einem räumlich abgegrenzten Gebiet. Gruppen in aneinander angrenzenden Gebieten der gleichen Verwaltungsebene können nach Rücksprache mit dem Regionsvorstand zu einer einzigen Gruppe verschmelzen. Gruppen können sich auch dann auf einer Verwaltungsebene gründen, ohne dass auf der nächsthöheren Ebene ein Gebietsverband oder eine Gruppe besteht. Bezirks- oder Ortsgruppen können vom Regionsvorstand per Beschluss mit Finanzmitteln ausgestattet werden. Weitere Details über Aufbau, Rechte und Pflichten der Bezirks- und Ortsgruppen kann der Regionsvorstand in einer Geschäftsordnung für Bezirks- und Ortsgruppen festlegen.
ist zu ändern in
§ 7.2 – Bezirks- und Ortsgruppen
(1) In Gebieten, die sich geografisch an der Verwaltungsgliederung Niedersachsens orientieren sollen, können sich Bezirks- oder Ortsgruppen gründen. Diese Gruppen sind kein Gebietsverband im Sinne des Gesetzes über die politischen Parteien, sondern ein Zusammenschluss von Piraten in einem räumlich abgegrenzten Gebiet. Gruppen in aneinander angrenzenden Gebieten der gleichen Verwaltungsebene können nach § 14 zu einer einzigen Gruppe verschmelzen. Gruppen können sich auch dann auf einer Verwaltungsebene gründen, ohne dass auf der nächsthöheren Ebene ein Gebietsverband oder eine Gruppe besteht. Bezirks- oder Ortsgruppen werden mit den ihnen aus Bundessatzung zustehenden Mitteln ausgestattet. Weitere Details über Aufbau, Rechte und Pflichten der Bezirks- und Ortsgruppen kann der Regionsvorstand in einer Geschäftsordnung für Bezirks- und Ortsgruppen festlegen.
Begründung:
Die Bundessatzung Abschnitt B, § 6.2 regelt eindeutig, welcher Prozentsatz Bezirks- oder Ortsgruppen aus Mitgliedsbeiträgen zusteht. Dem wird mit dieser Satzungsänderung Rechnung getragen. Gleichzeitig wird die Überschrift dem Inhalt angepasst. Desweiteren ist die vorher in SÄA 1 zu fassende SÄ in § 14 berücksichtigt.
Wird der SÄ in § 14 nicht zugestimmt, entfällt der entsprechende Teil des SÄA 2
Anmerkung: Satzungsänderungsanträge können bis zum 13.02.15 eingereicht werden.
TOP 13 - Programm- und Programmänderungsanträge
TOP 14 - Positionspapiere
Ihmezentrum
Die Piratenpartei Hannover setzt sich bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Revitalisierung des Ihmezentrums Hannover für vollständige Transparenz ein. Die ausschließliche Orientierung an wirtschaftlichen Interessen lehnen wir ab, ebenso die ausschließliche Behandlung des Themas auf der politischen oder verwaltenden Ebene. Unter Einbeziehung möglichst vieler Akteure der Stadtgesellschaft und Betroffenen soll ein Konzept erarbeitet werden, das die sozialen und kulturellen Gegebenheiten des Stadtbezirks Linden-Limmer berücksichtigt.
Desweiteren muss gewährleistet sein, dass die privaten Wohnungseigentümer maximal in einem Maß an den Kosten der Revitalisierung oder dem anschließenden Unterhalt beteiligt werden, welches das wirtschaftliche Überleben eines durchschnittlichen Eigentümers sicherstellt. Orientiert an den vorangegangenen Planungen sind dies maximal 10% höhere monatliche Hausgeldkosten.
Die Verwaltung der Stadt Hannover fordern wir dazu auf ihren Einfluss geltend zu machen, diese Ziele zu verwirklichen.
Desweiteren muss im Falle der erneuten Insolvenz des Investors die Stadt Hannover Rücklagen bilden, die das wirtschaftliche Überleben der Wohnungseigentümer sicher stellt, bis eine erneute Insolvenzverwaltung eingesetzt ist. Dies sind ca. € 270.000 pro Monat, die derzeitig auf den 83%igen Mehrheitseigentümer entfallen, die die Stadt Hannover als zinslosen Kredit bereitstellen kann.
Begründung:
Nach der Zwangsversteigerung der insolventen Teile des Ihmezentrums an ein Berliner Unternehmen wurde bekannt, dass im Vorfeld Gespräche zwischen dem zukünftig als Investor Auftretenden und Oberbürgermeister Schostok statt fanden. Genaue Inhalte der Gespräche wurden nicht genannt.
Mit den privaten Wohnungseigentümern, die seit Jahren auf positive Signale warten, wurde bislang von keiner Seite Kontakt gesucht. Zumindest die städtische Verwaltung hätte dies längst tun können. Die Kontaktmöglichkeiten mit dem Verwaltungsbeirat im Ihmezentrum sind dem Büro des Oberbürgermeisters bekannt.
Wer sich ein wenig mit der Geschichte des Ihmezentrum auskennt weiß, wie es zu der heutigen Situation gekommen ist. Waren es erst Nord- und West-LB, die als Großeigentümer keinerlei Interesse am wirtschaftlichen Überleben des IZH hatten sondern das ganze Objekt von Anfang an als Abschreibungsobjekt ansahen, ist erst mit dem Verkauf der Stadtwerke, der Räumlichkeiten der Stadtsparkasse und der Verkleinerung der Kindertagesstätte eine Situation eingetreten, die zu einer Situation führen konnte, in der die privaten Wohnungseigentümer gegenüber einem 83%igen Mehrheitseigentümer ausgeliefert sind. In allen genannten Einrichtungen hätte die Verwaltung der Stadt die Möglichkeit gehabt, Einfluss auf den Verkauf der Liegenschaften zu nehmen.
Einen Vertrag, den die Stadt Hannover schon zu Gründungszeit des IZH eingegangen ist und der sie zum Unterhalt des Ihmeuferweges verpflichtet hätte, hat sie bis auf die frühe Anfangszeit nicht erfüllt. Ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag ist somit auf Seiten der der Stadt Hannover eingespart worden. Mittels einer Rückstellung von € 2,2 Mio. hat sich die Stadt Hannover im Jahre 2005 aus dieser Verpflichtung freigekauft. Diese Gelder könnten im Falle einer Insolvenz den Wohnungseigentümern zur Verfügung gestellt werden.
Insofern ist es nur recht und billig, wenn sie die Mehrkosten der Wohnungseigentümer übernimmt, sollte es zu einer erneuten Insolvenz des Investors kommen.
Anmerkung: Positionspapiere unterliegen keiner Antragsfrist
TOP 15 - Sonstiges
Kandidaten für den Vorstand
Vorsitzende(r)
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stellv. Vorsitzende(r)
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Schatzmeister
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| Jan Thode | Profil: | [[Benutzer:|Benutzer:]] | Derzeitiger Schatzi | Fragen: | [thodej@gmx.net] |
Beisitzer
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