Antrag:Bundesverband/Antragsportal/PP007

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesverband eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PP007
Einreichungsdatum
Antragsteller

Daniel Schwerd

Mitantragsteller
  • Wolf Weidner
  • Sasa Raber
  • Sabine Sartore
  • Britta Werner
Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Allgemeine Werte und Menschenbild
Zusammenfassung des Antrags Wir bekennen uns zu den in der FDGO niedergelegten Prinzipien. Wir stehen nicht für eine Staatspolitik der Ruhe und Ordnung, sondern für eine lebendige Demokratie des Diskurses und der Meinungsfreiheit.
Schlagworte Demokratie, Freinheitlich-Demokratische Grundordnung, FDGO, Bundesverfassungsschutz, Bundesverfassungsgericht
Datum der letzten Änderung 04.12.2014
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Freiheitlich-Demokratische Grundordnung

Antragstext

Der nachfolgende Text soll als Position der Piratenpartei beschlossen werden:

Wir bekennen uns zu den in der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung niedergelegten Prinzipien. Diese legen wir im Geiste des 21. Jahrhunderts aus. Soziale, gesellschaftliche, kulturelle und auch technologische Entwicklungen wollen berücksichtigt werden.

Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne der Legaldefinition des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) zählen:

- das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, - die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, - das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, - die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und - die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte

Von nicht zeitgemäßen Begrifflichkeiten aus dem vergangenen Jahrhundert wollen wir uns lösen. Wir stehen nicht für eine Staatspolitik der Ruhe und Ordnung, sondern für eine lebendige Demokratie des Diskurses und der Meinungsfreiheit.

Wir distanzieren uns von der Verwendung als politischem Kampfbegriff zur Ausgrenzung missliebiger Meinungen. Die Vermischung der Grundsätze mit dem Verfassungsschutz lehnen wir ab

Antragsbegründung

Als politische Partei bekennen wir uns zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung). Leider findet sich die Legaldefinition ausgerechnet im Verfassungsschutzgesetz - und in der Diskussion um den Verfassungsschutz findet sie immer wieder Anwendung.

Die hinter der FDGO stehenden Prinzipien sind selbstverständlich unveränderbar, aber die Verwendung als Totschlagargument anderen Meinungen gegenüber und als Rechtfertigung für Verfassungsschutz und Überwachung von Bürgern ist inakzeptabel.

Im Wikipediaartikel und im Antrag des NRW-Vorstandes findet sich eine Referenz auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1952, in der die FDGO präzisiert wurde, und was bis heute zitiert wird. Allerdings ist dieses Urteil natürlich noch unter erheblichem Eindruck des Nationalsozialismus einerseits, aber schon im kalten Krieg andererseits entstanden. Es gibt vielfältige Kritik an diesen Aussagen, und ich denke, in einer heutigen Urteilsbegründung würde sich das sehr anders lesen.

Das Bundesverfassungsgericht spricht z.B. von der Grundlage des "Willens der jeweiligen Mehrheit" und räumt Minderheitenrechten keinen Platz ein. Das Volk wird im Sinne des Staatsvolkes verwendet.

Stand damals "Ruhe und Ordnung" im Vordergrund, haben wir es doch heute mit einer bunten, lebendigen Demokratie zu tun, in der der Diskurs der Meinungen ein elementarer Bestandteil darstellt.

Die Gesellschaft hat sich weiterentwickelt, in jeder Hinsicht. Auch die Rechtspechung entwickelt sich weiter - man denke nur an den "Homosexuellenparagraph" $175 StGB (http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175), welcher Homosexualität unter Männern unter Strafe stellte, und erst 1994 vollständig aufgehoben wurde. Wenn man die Rechtsprechung aus den 50er Jahren nicht in Frage stellen darf, würde dieser Paragraph heute noch gelten - zum Glück hat sich die Welt weitergedreht.

Weitere Kritik an der Verwendung des Begriffs "FDGO" als Begriff der Ausgrenzung andersdenkender findet sich z.B. hier: - http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Standpunkte/Standpunkte_07-2011.pdf -

Man darf also die FDGO interpretieren und auslegen - und muss das sogar. Das heißt noch lange nicht, dass man die darin zugrundegelegten Prinzipien abschaffen will.

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