NDS:RegionsversammlungHannover/2014.2 Protokoll

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Dieses Protokoll ist nicht nach den Namenskonventionen benannt! *

Protokoll Mitgliederversammlung 2014-2018


Vom Vorstand anwesend: Carsten Sawosch, Thomas Ganskow, Hanne Behrens, Ylva Meier, Dirk Hillbrecht

Akkreditierte Mitglieder: 17


10:40: Eröffnung und Begrüßung durch Carsten Sawosch


TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

einstimmig festgestellt


- Abstimmung über die Zulassung von Gästen

einstimmig angenommen


- Abstimmung über die Zulassung von Audio und Video Übertragung

einstimmig angenommen


TOP 2 - Wahl von Tagungsleiter und Protokollführer

Florian Lang wird auf Vorschlag von Carsten Sawosch einstimmig zum Versammlungsleiter gewählt.

Dirk Hillbrecht wird einstimmig zum Protokollführer gewählt.


TOP 3 - Annahme einer Geschäftsordnung für diese Sitzung, Vorgeschlagene GO: https://piratenhannover.piratenpad.de/GO-RV-Hannover-14-1

einstimmig angenommen


TOP 4 - Annahme der Tagesordnung

einstimmig angenommen

TOP 5 - Bestätigung des Protokolls der letzten Regionsversammlung (http://wiki.piratenpartei.de/NDS:RegionsversammlungHannover/2014.1_Protokoll)

einstimmig angenommen


TOP 6 - Satzungsänderungsanträge Satzungsänderungsantrag §8.2, Abs. 10 IST: Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten der Vorsitzenden oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist eine Mitgliederversammlung durch den Landesvorstand einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. SOLL: Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist eine Mitgliederversammlung durch den Landesvorstand einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. Begründung: Es macht überhaupt keinen Sinn, dass ausgerechnet beim Rücktritt des 1V der Vorstand handlungsunfähig sein sollte. Dann gibt es ja einen 2V. Beim Schatzmeister kann man darüber streiten. Aber wie es der LaVo bei Rücktritt von Michael Hoffmann gezeigt hat, ist auch das realisierbar. Ggf. ließe sich die Schatzmeisterei wohl auch an den LaVo abgeben.


Thomas Ganskow erläutert den Antrag und weist insbesondere darauf hin, dass die vorgeschlagene Änderung die Situation an die Regelung im Landesverband anpasst.

Es wird die Frage aufgeworfen, ob die vorgeschlagene Änderung rechtlich möglich ist. Carsten Sawosch betont, dass er sich nicht von einzelnen Vorstandsmitgliedern auf Grund der alten Satzung erpressen lassen will. Thomas Ganskow vergleicht die geplante Regelung mit der Landesebene und stellt fest, dass die Landesebene sich sogar größere Freiheiten in der Situation nimmt. Auch Bankvollmachten stellen kein Problem dar.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


Satzungsänderungsantrag zu §8.2, Abs.1: IST: Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister sowie ein Beisitzer. SOLL: Für den Vorstand werden mindestens vier Piraten gewählt: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister sowie ein Beisitzer. Begründung: Nach einer Änderung des Abs. 10 wäre dieser widersprüchlich zu Abs. 1.

Thomas Ganskow erläutert den Antrag und betont dabei, dass diese Änderung vor dem Hintergrund des vorangegangenen Änderungsantrags notwendig ist.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


TOP 7 - Programmänderungsanträge

Es liegen keine Anträge vor.


TOP 8 - Sonstiges

Thomas Ganskow erläutert, dass 2016 Kommunalwahlen sind und sich deshalb bereits kommunalpolitische Treffs gebildet haben. Benötigt werden (a) Kandidaten und (b) ein Programm. 2011 wurden bereits Programme erstellt, allerdings eher unabhängig voneinander in den einzelnen Gruppierungen. Von der Landesebene aus soll das bei der nächsten Wahl stärker koordiniert werden, sodass es auf Landesebene eine Art programmatischen Rahmen für die Kommunalwahlprogramme gibt. Thomas ruft auf, sowohl daran mitzuarbeiten als auch schon auf der kommunalen Ebene Ideen für die entsprechenden lokalen Ergänzungen zu überlegen.

Thomas ruft dazu auf, sich als Kandidat zur Verfügung zu stellen. Carsten ergänzt, dass wir aber darauf achten müssen, der Kandidatenmenge nicht die Kandidatenqualität opfern dürfen.

Die Diskussion dreht sich im Folgenden um die Frage, woran man gute und schlechte Kandidaten für Mandatswahlen erkennt und ob man für möglichst viele Mandate Kandidaten aufstellen soll oder nicht.

Es wird auch darüber diskutiert, ob und wie eine bessere Präsenz im hannoverschen Umland erreicht werden kann. Carsten betont, dass der Vorstand zwar als gewählte Vertreter durchaus zu Stammtischen - auch im Umland - kommen kann, es geht aber nicht, dass der Regionsvorstand Stammtische organisiert. Das muss vor Ort passieren.

Es wird angemerkt, dass der Umgang mit den Kommunikationsmedien weiterhin schwierig ist und dass der Zugang besser kommuniziert werden sollte. Dies wird als Anregung für ein nächstes Aktiventreffen mitgenommen oder ggf. für einen weiteren Workshop.


Es wird angesprochen, dass vor dem Hintergrund der geplanten Auflösung der Hildesheimer und der Verbände um Hannover herum und der Möglichkeit der Verbandsverschmelzung die Frage offen ist, ob man einer Verbandsverschmelzung mit anderen Verbänden seitens des Regionsverbandes zustimmen würde, um einer Verbandsauflösung zuvorzukommen.

Seitens des Landesvorstandes wird deutlich darauf hingewiesen, dass sich die Frage der Hildesheimer Auflösung zum aktuellen Zeitpunkt nicht stellt.

Carsten Sawosch betont, dass Hannover für Außenstehende immer offen war und bleibt. Dirk Hillbrecht merkt an, dass es für diese Diskussion mometan keine Grundlage gibt.


Eine weitere Nachfrage stellt nochmal klar, dass auf Grund der Regelungen des Parteiengesetzes der Vorstand auch mit der neuen Regelung aus mindstens drei Mitgliedern bestehen muss.


Ende der Veranstaltung: 12:50 Uhr