HE:Kreisverband Gießen/KPT/2014.1/Anträge/S-01

< HE:Kreisverband Gießen‎ | KPT/2014.1‎ | Anträge
Version vom 2. Januar 2014, 21:56 Uhr von imported>Nowrap
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den HE:Kreisverband Gießen von Ralf Praschak für den Kreisvorstand.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der HE:Kreisverband_Gießen/KPT/2014.1/Anträge.

Titel = Kompatibilität des Erwerbs der Mitgliedschaft zu Landessatzung und OMA
Änderungsantrag Nr.
S-01
Beantragt von
Ralf Praschak für den Kreisvorstand
Betrifft
Kreissatzung Gießen / §5 (1)
Beantragte Änderungen

Der Kreisparteitag möge folgende Änderung an §5 (1) der Satzung des Kreisverbandes Gießen beschließen:
Über den Aufnahmeantrag, der eine Anerkennung der Satzung der Partei enthalten muss, entscheidet der Kreisvorstand.

Aktuelle Regelung:
Über den Aufnahmeantrag, der eine Anerkennung der Grundsätze und der Satzung der Partei enthalten muss, entscheidet der Kreisvorstand.

Begründung

Die Anerkennung der Grundsätze wird durch die Landessatzung gebrochen und sollte dort verankert werden.