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Titel

UN-Behindertenrechtskonvention

Text

Die Piratenpartei Saarland setzt sich für eine zeitnahe Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen ein.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beinhaltet die Inklusion von behinderten Menschen und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen gelöst werden.

Die Piratenpartei Saarland setzt sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch ein fester Bestandteil der Politik der Piratenpartei Saarland ist und möglichst zeitnah und allumfassend umgesetzt wird.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstreicht das allgemeine Menschenrecht, an Bildung und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben zu können – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Behinderung oder anderen Besonderheiten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren. Nun müssen die deutschen Gesetze angepasst werden.

Beschlossen auf dem LPT

2012.3