BW:Kreisverband Ulm Alb-Donau-Kreis/btwadkul2013/Plakatierung

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Stadtkreis Ulm

Gemeinde
Anfrager
Einwohner
Anzahl Geplant
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Böfingen Takakun ca. 10.000 30 6 Wochen / Laser + Hans done takakun kuonoichi  
Donaustetten Takakun ca. 1400 5 6 Wochen / Belnise+Viktor done takakun kuonoichi  
Donautal Takakun ca. 200 6 Wochen / Takakun+kuonoichi done/ Takakun+kuonoichi 
Eggingen Takakun ca. 1300 5 6 Wochen / Takakun+kuonoichi done/ Takakun+kuonoichi  
Einsingen Takakun ca. 2500 8 6 Wochen / Takakun+kuonoichi done/ Takakun+kuonoichi  
Ermingen Takakun ca. 1200 4 6 Wochen / Takakun+kuonoichi done/ Takakun+kuonoichi  
Eselsberg Takakun ca. 17.000 60 6 Wochen / Lisa 1 Woche
Gögglingen Takakun ca. 2800 10 6 Wochen / Takakun+kuonoichi done/ Takakun+kuonoichi  
Grimmelfingen Takakun ca. 1100 4 6 Wochen / Belnise+Viktor 1 Woche / Belnise
Jungingen Takakun ca. 3200 10 6 Wochen / Holger 1 Woche
Lehr Takakun ca. 2400 8 6 Wochen / Holger 1 Woche
Mähringen Takakun ca. 1100 4 6 Wochen /Holger 1 Woche
Mitte Takakun ca. 14.000 50 6 Wochen Lisa 1 Woche
Oststadt Takakun ca. 7000 25 6 Wochen / Laser + Hans 1 Woche
Söflingen Takakun ca. 10.000 30 6 Wochen / Lisa 1 Woche / Belnise
Unterweiler Takakun ca. 1300 5 6 Wochen / Belnise+Viktor 1 Woche /
Weststadt Takakun ca. 21.000 70 6 Wochen / Belnise+1(Steve) 1 Woche / Belnise
Wiblingen Takakun ca. 15000 50 6 Wochen / Lisa + Laser done/ Belnise+1(Steve)  

Datei:AuflagenUlm.pdf

Stadtkreis Ulm Großplakat

Position
Anfrager
Standort
Motiv
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
1 Belnise Nach Blaubeurer Ring Richtung Stadtmitte - vor der Auffahrt Ludwig-Erhard-Brücke - GENEHMIGT Stell dir vor, du wirst gefragt 05.08.2013 1 Woche
2 Belnise König-Wilhelm-Strasse gegenüber Gaststätte König-Wilhelm - GENEHMIGT Märkte brauchen Regeln, Menschen brauchen Freiheit 05.08.2013 1 Woche
3 Belnise Olgastrasse auf Höhe Haltestelle Theater hinter dem Geh- und Radweg - GENEHMIGT Lisa Collins 05.08.2013 1 Woche
4 Belnise B28 - nach Einmündung Riedweg - aus Richtung Blaustein kommend, rechts - GENEHMIGT Zuhören statt Abhören 05.08.2013 1 Woche
5 Belnise Berliner Ring - Grünfläche vor der Fußgängerbrücke Heilmeyersteige - GENEHMIGT Warum will der Staat wissen.... 05.08.2013 1 Woche

Stadtkreis Ulm Plakatierungstafel

Plakattafeln werden am 23.08. aufgestellt!

Position
Plakatwand hängt?
Standort
Anzahl
Stadion   Rasenplatz zwischen Friedrichsaustraße/Thalfinger Straße 1
Böfinger Steige   Einmündung Eugen-Bolz-Straß gegenüber Ortsschild 1
Böfinger Steige   Einmündung Thüringerweg am Anschluss an Wartehalle 1
Böfingen   Einkaufzentrum Haslacher Weg 2
Böfingen   Ludwig-Beck-Straße, im Anschluss an Wartehalle 1
Böfingen   Grünfläche im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Ostpreußenweg aus Richtung Thalfingen rechts 1
Böfinger Straße   Stadteinwärts gegenüber Einfahrt "Fertigbaugelände" 1
Eichenplatz   Heidenheimer Straße im Anschluss an Wartehalle 1
Heidenheimer Straße   Grünfläche nach Einmündung Orlinger Tal stadteinwärts, Kreuzung Böfinger Steige/B19 , hinter dem Radweg 1
Heidenheimer Straße   Grünfläche westl. der Bushaltestelle gegenüber Glockenhütte 1
Stuttgarter Straße   Grünfläche Stuttgarter Straße / Ecke Eythstraße gegenüber Parkplatz Friedhofe 1
Albstrasse   Grünfläche zwischen Auffahrt zur B10 und Recyclinghof 1
Kuhbergring   Auffahrt zum Recyclinghof Grimmelfingen links am Gebüschrand 1
Eggingerweg   An der Ausfahrt des P+R bzw. Schulparkplatz rechts am Gebüschrand (Bushaltestelle) 1
Harthauser Straße   In der Obstwiese zur Auffahrt Kurt-Schumacher-Ring (6m rückversetzt) 1
Frauen-/Olgastraße   St. Georgskirche, am Rande der Grünfläche 1
Weinbergweg   Nach Buswendeschleife Grünfläche neben EBU-Container 1
Türmle   Holderweg - Rasenböchung 1
Eselsberg   Lehrertalweg, in Höhe von Lehrertalweg 38 1
Berliner Ring   Heilmeyersteige aus Richtung Berliner Ring ca. 30m links neben Bushaltestelle 1
Illerstraße   Rasenplatz Ostseite, gegenüber Bushaltestelle 1
Wiblingen   Wiblinger Ring am Beginn der Grünfläche zwischen Gögglinger Strasse und Lindauer Strasse 1
Wiblingen   Wiblinger Ring in Richtung Eschwiesen an der Einmündung "Im Wiblinger Hart" 1
Wiblingen   Wiblinger Ring / Einmündung Reutlinger Straße 1
Wiblingen   Donautalstraße - Einmündung Fischerhauser Weg 1
Wiblingen   Am Pranger 10 1
Wiblingen   Donautalstrasse / Wiblinger Ring in der Grünfläche rechts in Richtung Donautal, vor VW Held 1
Jungingen   Vor Gebäude Albstrasse 10 (Altes Pfarrhaus) 1
Unterweiler   L 240 /Ecke Brunnenstrasse entlang des Fußweges (Kapelle) 1
Mähringen   In der Insel Alte Straße/Talstraße an der Bushaltestelle 1
Eggingen   An der Obstwiese, Kreuzung Dorfstraße/Ringinger Straße/Hummelsriedweg 1
Einsingen   Bushaltestelle beim Hirsch , Ensostraße 1
Ermingen   Ostrand Allewind, Einmündung Walstraße 1
Gögglingen   Im Grünstreifen Kirchberger Straße / Ecke Gersterstraße 1
Donaustetten   In der Grünfläche gegenüber Abt-Modest-Platz am Rathaus 1
Lehr   Grünfläche neben der Haltestelle Ringstraße 1
Grimmelfingen   Endhaltestelle Rabushof 1
Donautal   Graf-Arco-Strasse in der Grünfläche bei der Bushaltestelle (Fa. Wieland) 1
Donautal   Boschstraße/Ecke Hohnerstraße in der Grünfläche (Märsch-Import) 1
Donautal   Daimlerstraße/Ecke Benzstraße in der Grünfläche 1
Donautal   Dieselstraße in der Grünfläche vor der Fa. Vergölst 1
Donautal   Steinbeisstraße in der Grünfläche, neben der Einfahrt zum Schlacht- und Viehof 1
Donautal   Nicolaus-Otto-Strasse / Einfahrt zum Deutz-Parkplatz 1
Donautal   Ernst-Abbe-Strasse / Gegenüber Einfahrt Spedition Noerpel 1

Datei:UlmAnschlagtafel1.pdf | Datei:UlmAnschlagtafel2.pdf

Alb-Donau-Kreis

Es werden 3 Crews (2-3 Piraten) mit einem Auto gesucht, die den Alb-Donau-Kreis abfahren, die Plakate aufhängen und nach der Wahl wieder abhängen.

Die genauen Routen und Termine werden mit den Crewmitgliedern abgestimmt.

Lieferschein für Abplakatieren ->Datei:Rücklieferschein.pdf

Trag Dich ins Pad ein, falls Du helfen möchtest: https://ulm.piratenpad.de/Plakatierung

Gemeinde
Plakate abgehängt?
Anfrager
Regelung
Genehmigung erforderlich?
Anzahl (Wand/Ständer)
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Allmendingen / Altheim   Belnise Auflagen -> Datei:AllmendingenAuflage.pdf Ja, liegt vor. Max. 4 Allmendingen / Max. 2 Teilorten (Ennahofen, Grötzingen, Niederhofen, Pfraunstetten, Weilersteußlingen) und Altheim 12.08.2013 Stefan Bäuerle 26.09.2013 Stefan Bäuerle  
Altheim (Alb) Keine Plakate - Flyeraktion Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten.

Keine Plakate an Verkehrszeichen, Ampeln und deren Befestigungen. Auch eine Plakatierung an Bäumen, Buswartehäuschen und in unmittelbarer Nähe des Friedhofes ist nicht zulässig.

Ja, liegt vor! kuonoichi Max 5 (Genehmigungsmarken) mit den Ortsteilen Söglingen, Märkleshöfe und Zähringen -> Gebühr von 20€ widersprochen 30.08.2013 25.09.2013
Amstetten   Belnise Auflagen -> Datei:AmstettenAuflagen.pdf Ja, liegt vor. Keine Begrenzung Ab Sofort 4 Tage
Asselfingen   Belnise Auflagen -> Datei:AsselfingenAuflagen.pdf Nein Max. 4 01.08.2013 1 Woche
Ballendorf   Belnise Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals (Rathaus) nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht Ja, liegt vor! Max. 2 ab 22.08.2013 unverzüglich nach der Wahl
Balzheim   Scouty Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht. Nein, telefonisch abgeklärt. Keine Angabe Keine Angabe Zeitnah
Beimerstetten   Belnise Kein Plakatieren im Bereich Evang. Petrus-Kirche (Breitinger Str.) und 20m um Wahllokal (Kirchgasse 1). Auflagen -> Datei:BeimerstettenAuflage.pdf Ja, liegt vor. Keine Angabe 12.08.2013 25.09.2013
Berghülen   Belnise Keine Plakate vor Wahllokalen (Schule Berghülen, Schulstraße 47 und Evang. Gemeindehaus Bühlenhausen, Daunerstraße 6) / Auflagen -> Datei:BerghuelenAuflagen.pdf Ja, liegt vor. Von Kosten wird nach Widerspruch abgesehen.Jorge Max. 5 26.08.2013 5 Tage
Bernstadt   Belnise Plakatierung laut Plan und Auflagen -> Datei:BernstadtAuflagen.pdf Ja, liegt vor. Von Kosten wird nach Widerspruch abgesehen. kuonoichi Max. 5 Plakate mit Genehmigungsmarken 12.08.2013 27.09.2013
Blaubeuren   Scouty Nur auf extra aufgestellten Plakattafeln, eins pro Tafel (genaue Liste liegt vor) / Nein 13 Plakattafeln KW33 minimalist 1 Woche minimalist
Blaustein   Belnise / minimalist Nicht an Verkehrszeichen oder sichtbehindernd an Kreuzungen, 20m Weg zum Wahllokal müssen frei bleiben, müssen mit Anschrift und Tel. des Verantwortlichen versehen sein. Ja, hat minimalist 8 Plakattafeln, je Kandidat 1 DIN-A1-Plakat 11.08.2013 minimalist 4 Tage / minimalist
Börslingen   Belnise 2 Plakate (max. DIN A 1 ) an den Straßenmasten befestigt werden Nein Max. 2 4 Wochen 1 Woche
Breitingen   Belnise Plakatieren ist am sinnvollsten in der Durchgangsstraße Neenstetter Straße, Richtung Neenstetten Nein Keine Angabe Keine Angabe Zeitnah
Dietenheim   Belnise Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Nicht im Bereich der Wahllokale -> Datei:DietenheimWahllokale.pdf Nein Keine Angabe 8 Wochen Zeitnah
Dornstadt   Scouty / Belnise Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, nicht im Bereich der Wahllokale. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten -> Voraussetzung Datei:DornstadtVoraussetzung.pdf Ja, liegt vor! Keine Beschränkung 12.08.2013 / Kai 29.09.2013
Ehingen + Ortsteile   Scouty / Belnise Es darf nur innerorts plakatiert werden, zudem zwischen der Fa. Sappi und dem Schiffberg sowie aus Richtung Münsingen zwischen Liebherr-Kreuzung und Fischerkreuzung. Weiter nicht an Kreisverkehrsplätzen, in Verbindung mit Verkehrszeichen, an Bäumen und an Buswartehallen oä. Von Wahllokalen 50m entfernt. Ja, Genehmigung für 100 PLakate liegt vor! kuonoichi 100 genehmigt, max. 10 Innenstadt 12.08.2013 / Stefan Bäuerle 29.09.2013 / Stefan Bäuerle  
Emeringen   Belnise Keine Angabe Ja, Genehmigung liegt vor! Keine Angaben 12.08.2013 29.09.2013
Emerkingen   Belnise Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Nein, telefonisch mit dem Bürgermeister abgeklärt. Keine Beschränkung 4-6 Wochen 1 Woche
Erbach (Stadt und Ortsteile) Belnise 10 x Plakatwände / Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden (genaue Liste liegt vor) / Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Ja, liegt vor! kuonoichi Plakatwand 1 pro Partei (10) / Max. 5 pro Ortsteil (30) -> Jorge hat Plakate 01.08.2013 / Jorge Unverzüglich nach der Wahl / Jorge
Griesingen Keine Plakate aufgehängt -> Fyleraktion Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, Entfernung von 200 m um das Rathaus. Ja, liegt vor! Max. 10 1.09.2013 Umgehend
Grundsheim ??? Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Nein Max. 3 4-6 Wochen 1 Woche
Hausen a. B.   Belnise Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Nein, telefonisch mit dem Bürgermeister abgeklärt. Keine Beschränkung 4-6 Wochen 1 Woche
Heroldstatt   Belnise Plakatierungstafel Ja, liegt vor. Jede Partei bekommt eine Fläche von 1,25 x 1,25 m Ennabeurer Weg unterhalb des Rathauses 4 Wochen
Holzkirch   Belnise Straßenmasten Nein Max 2. 4 Wochen Viktor 1 Woche Viktor
Hüttisheim   Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Nein Max 3 ( 2 in Hüttisheim, 1 in Humlangen) Keine Angabe 1 Woche takakun kuonoichi
Illerkirchberg   Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Ja, liegt vor! kuonoichi Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe
Illerrieden   Belnise Nicht im Bereich von Wahllokalen (Liste liegt vor), historischen Straßenlaternen und im Einmündungsbereich Wochenauer Straße / Vöhringer Straße, sowie an Straßenbäumen dürfen keine Plakate angebracht werden. Nein max 6 pro Ortsteil (Illerrieden, Dorndorf und Wangen) 6 Wochen 1 Woche
Laichingen   Scouty / Belnise Plakatwände bis zu 3 PLakate (Ortseingang Machtolsheim / Ortseingang von Feldstetten) / Plakatierung nicht im Umkreis von 50m um Wakllokalen (Liste liegt vor.) Ja, liegt vor. kuonoichi Max. 6 + Jeweils 2 in den Ortsteilen (Machtolsheim, Felstetten, Suppingen) 05.08.2013 Umgehend
Langenau   Scouty | Belnise Aufstellen von Plakaten in unmittelbarer Nähe des Friedhofs, der Kirchen, des Rathauses und auch der Wahllokale nicht zulässig. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Genehmigung hat Scouty Keine Begrenzung 1.08.2013 1.10.2013
Lauterach   Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Nein Max. 4 3 Wochen 1 Wochen
Lonsee   Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. 50m Abstand zu Wahllokalen Ja, liegt vor. Max. 10, in Lonsee und Urspring je max. 4 Keine Angabe / Holger 3 Tage / Holger
Merklingen   Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. 50m Abstand zu Wahllokalen Ja, liegt vor Keine Anzahl 18.08.2013 26.09.2013
Munderkingen Belnise Innerhalb geschlossener Ortschaft. Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht werden. Ja, liegt vor -> Genehmigungsmarken Max. 10 26.08.2013 23.09.2013
Neenstetten   Belnise Im Dorfplatzbereich darf nicht plakatiert werden! 2 Plakate jeweils an den drei Ortseingängen Nein Max. 2 Keine Angabe Zeitnah
Nellingen   Belnise Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, nicht im Bereich der Wahllokale. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Ja, liegt vor! Keine Angabe 4-6 Wochen 4 Tage
Nerenstetten   Belnise Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht werden. Ja, liegt vor. kuonoichi Max 2. 22.08.2013 Nach der Wahl unverzüglich
Oberdischingen Keine Plakate! Belnise Plakatierung an Lichmasten mit Ausnahme der historischen Ortsmitte. Keine Anbringung an Verkehrszeichen, verkehrsrechtliche Vorschriften sind einzuhalten. Außerdem wird vor dem Rathausparkplatz am 01.09.2013 vor der Wahl eine Plakatwand aufgestellt, eine Zuteilung/Reservierung der Fläche erfolgt nicht. Keine Plakatierung an historische Ortsmitte + Kastanienallee. Am Wahllokal keine Wahlwerbung. Ja, Genehmigung liegt vor. Max 10 01.09.2013 1 Woche
Obermarchtal   Scouty Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Ja, liegt vor. kuonoichi Max. 10 4 Wochen 1 Woche
Oberstadion   Belnise Oberstadion: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße „Mühlhauser Straße“ – bitte nicht im Bereich des Krippenmuseums ca. 100 m vor und nach dem Krippenmuseum.

Hundersingen: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Hauptstraße“ Mühlhausen: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Moosbeurer Straße“ Moosbeuren: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Biberacher Straße“

Nein Max. 1 pro Ortsteil in der Durchfahrtstraße Keine Angaben 25.09.2013
Öllingen Keine Plakate Belnise Im Umkreis von Rathaus und Kirche darf ca. 50 m nicht plakatiert werden! Ja, liegt vor. Keine Angabe 01.09.2013 Zeitnah
Öpfingen Scouty | Belnise Straßenlaternen, sonst. Pfosten. Nicht am Rathaus Schlosserstr. 10 Nein 4 Wochen 1 Woche
Rammingen   Belnise Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen Ja, liegt vor! 5 Plakate 01.08.2013 24.09.2013
Rechtenstein   Belnise Plakatiertafeln im Braunselweg und in der Karl-Weiss-Str. / Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen Nein Max. 3 Mitte August 10 Tage
Rottenacker   Belnise Die Plakatwerbung ist auf die Braigestraße, Bahnhofstraße, Ehinger Straße, Kirchstraße, Kirchbierlinger Straße, Konrad-Sam-Straße und Volkersheimer Straße beschränkt. Es gibt keine speziellen Plakatwände. In der Regel werden die Wahlplakate an den Straßenbeleuchtungsmasten mittels Kabelbinder angebracht.

Bitte keine Plakatierung darüber hinaus und auch nicht an anderen Stellen

Nein Max. 5 4 Wochen Unmittelbar nach dem Wahltag
Schelklingen Belnise Plakatierungstafel Standorte lt. Liste. Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Ja, liegt vor. kuonoichi 13 Plakattafeln (Schelklingen 6 + Ortsteile 7) - Hohlkammer PLakate keine Begrenzung  07.08.2013 Stefan Bäuerle Hohlkammerplakate zeitnah abhängen Stefan Bäuerle
Schnürpflingen   Belnise Keine Angaben Nein
Was heißt nein? Abgelehnt -> Widerspruch!--Jorge 20:28, 22. Jul. 2013 (CEST)
Max. 3 Schnürpflingen , Max. 1 Ortsteilen Ammerstetten und Beuren Keine Angaben Zeitnah
Setzingen Keine Plakate Belnise Nur Plakattafel - Kirchstraße 4 in 89129 Setzingen Nein - Keine Angabe -
Staig   Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Ja, liegt vor! Genehmigung pro Plakate 4€ -> Von Gebühr wird nach Widerspruch und Anruf von Nati abgesehen. Max. 5 (Genehmigungsmarken) 05.08.2013 27.09.2013
Untermarchtal   Belnise Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Nein Max. 4 3 Wochen 1 Wochen
Unterstadion   Belnise Plakate Plakate an Straßenlaternenmasten, sturmsicher und ohne

Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten aufgehängt werden. Die Straßenmasten nicht beschädigen.

Nein max 3-5 4-6 Wochen 1 Woche
Unterwachingen   Belnise Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Nein, telefonisch mit dem Bürgermeister abgeklärt. Keine Beschränkung 4-6 Wochen 1 Woche
Weidenstetten   Belnise Plakate an S Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Auflagen -> Datei:WeidenstettenAuflagen.pdf Ja, liegt vor! max. 5 ab 21.08. Viktor 3 Tage Viktor
Westerheim   Belnise Mit Ausnahme der Straße Kirchenplatz (Rathaus, Haus des Gastes, Kirche und Kindergarten) und der Ortsmitte (Kreuzung L1236, L252, K7408) ist das Aufstellen von Werbeträgern zugelassen (siehe Plan Datei:WesterheimPlan.pdf). Auflagen -> Datei:WesterheimAuflagen.pdf Ja, ist erteilt. Max 5. 19.08.2013 4 Tage
Westerstetten   Belnise Keine Plakate sichtbar vom Wahllokal aus(Rathaus, Kirchstraße 3, Westerstetten

Alte Schule, Ulmer Straße 20, Vorderdenkental) / Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Die Plakate sind sturm- und wettersicher anzubringen bzw. aufzustellen. Sie dürfen weder den Straßenverkehr noch Fußgänger behindern und müssen re-gelmäßig auf Standfestigkeit

Ja, liegt vor! max. 4 Keine Angabe 2 Tage

Motive

Nummer
Beschriftung
HK Plakat A1
Papier Plakat A1
Bu01 Stell dir vor du wirst gefragt 60 3
Bu02 Märkte brauchen Regeln 44 4
Bu04 Vater Vater Kind 51 5
Bu05 Religion privatisieren 30 4
Bu06 Suchtpolitik statt Drogenkrieg 0 6
Bu07 Warum will der Staat wissen 119 5
Bu10 Warum häng ich hier eigentlich 61 0
Bu15 von Bildungsversprechen wird keiner klug 82 0
Bu17 Hund 81 5
By05 Nicht käuflich nur wählbar 31 0
He05 Keine Bildung ist zu teuer 0 0
DK Lisa Familie ist was du daraus machst 120 0

Stand: 14.08.2013