NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/57

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IST:

FO §6

(1) Der Landesvorstand hat über Höhe, Herkunft und Verwendung des Vermögens des Landesverbandes zum Ende eines Geschäftsjahres Rechenschaft abzulegen. Dieses muss binnen drei Monaten nach Jahreswechsel erfolgt sein.

(2) Alle Untergliederungen haben nach Vorgabe des Bundesschatzmeisters dem Schatzmeister der vorgegliederten Ebene ihren Rechenschaftsbericht und ihre Steuererklärung abzugeben.

Vorschlag 1:

FO §6

(2) Alle Untergliederungen haben nach Vorgabe des Bundesschatzmeisters und dem Schatzmeister der vorgegliederten Gliederung dem Schatzmeister der vorgegliederten Gliederung ihren Rechenschaftsbericht und ihre Steuererklärung abzugeben.

Vorschlag 2:

(1) Der Landesvorstand sowie die Vorstände aller Untergliederungen haben über Höhe, Herkunft und Verwendung des Vermögens des Landesverbandes bzw. der Gliederung nach Vorgabe des Bundesschatzmeisters dem Schatzmeister der vorgegliederten Ebene ihren Rechenschaftsbericht und ihre Steuererklärung abzugeben.

(2) --- entfällt ---

Vorschlag 3:

FO §6

(2) Alle Untergliederungen haben nach Vorgabe des Bundesschatzmeisters und dem Schatzmeister der vorgegliederten Gliederung ihren Rechenschaftsbericht und ihre Steuererklärung dem Schatzmeister der vorgegliederten Gliederung abzugeben.

Vorschlag 4:

FO §6

(2) Alle Untergliederungen haben

a) nach Vorgabe des Bundesschatzmeisters ihren Rechenschaftsbericht und ihre Steuererklärung sowie

b) nach Vorgabe des Schatzmeisters der vorgegliederten Gliederung ihren Rechenschaftsbericht

dem Schatzmeister der vorgegliederten Gliederung abzugeben.

Vorschlag 5:

FO §6

(2) Alle Untergliederungen haben

a) ihre Steuererklärung nach Vorgabe des Bundesschatzmeisters und

b) ihren Rechenschaftsbericht nach Vorgabe des Schatzmeisters der vorgegliederten Gliederung und des Bundesschatzmeisters

dem Schatzmeister der vorgegliederten Gliederung abzugeben.

Begründung:

Sollte der Landesverband das Geschäftsjahr nicht mehr gleich dem Kalenderjahr haben,

ist es notwendig das die Untergliederungen ihren Rechenschaftsbericht zusätzlich auch zum Ende des Geschäftsjahres des Landesverbandes abgeben.