NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/39

< NRW:Projektgruppe‎ | Orange Submarine
Version vom 29. Mai 2013, 18:43 Uhr von imported>MacGyver1977 (Seite erstellt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


IST:

FO §4

(1) Die Finanzmittel aus

[...]

d) sonstigen Zuweisungen werden vom Landesvorstand im sog. LV-Budget verwaltet und können für Aktivitäten auf Antrag per Vorstandsbeschluss zugewiesen werden.

(3) Das LV-Budget

[...]

c) wird zwischen den Landesparteitagen vom Landesvorstand verwaltet. Konkrete Ausgaben aus diesem bedürfen der Zustimmung des Landesvorstandes. Bei einer Ausgabenhöhe bis 250,- € ist die Zustimmung des Landesschatzmeisters ausreichend.

SOLL:

Vorschlag

FO §4

(1) Die Finanzmittel aus

[...]

d) sonstigen Zuweisungen werden vom Landesvorstand im sogenannten LV-Budget verwaltet.

(3) Das LV-Budget

[...]

c) wird zwischen den Landesparteitagen vom Landesvorstand verwaltet. Konkrete Ausgaben aus diesem können auf Antrag per Vorstandsbeschluss genehmigt werden. Bei einer Ausgabenhöhe bis 250,- € ist die Zustimmung des Landesschatzmeisters ausreichend.