SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 011
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Antragstitel
Amtszeit und Vertretungsreglung des Vorstandes Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung § 10 Abs. 3 wie folgt zu ändern. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag für die Dauer von zwei Jahre (24 Monate) gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl vom nächstfolgenden Landesparteitag vorgenommen. Die so nach gewählten Personen führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Landesvorstandes. Scheidet ein Mitglied des Landesvorstandes aus oder kann seinen Aufgaben vorübergehend nicht nachkommen, so beschließt der Landesvorstand in der nächsten Vorstandssitzung die kommissarische Übernahme der betroffenen Aufgaben durch ein anderes Mitglied des Landesvorstandes. Fällt der Verhinderungsgrund weg, kann das ursprüngliche Vorstandsmitglied die Aufgaben wieder übernehmen, sofern es weiterhin Mitglied des Landesverband ist. Aktuelle Fassung
§ 10 (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Neue Fassung
§ 10 3. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag für die Dauer von zwei Jahre (24 Monate) gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl vom nächstfolgenden Landesparteitag vorgenommen. Die so nach gewählten Personen führen ihr Amt für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Landesvorstandes. Scheidet ein Mitglied des Landesvorstandes aus oder kann seinen Aufgaben vorübergehend nicht nachkommen, so beschließt der Landesvorstand in der nächsten Vorstandssitzung die kommissarische Übernahme der betroffenen Aufgaben durch ein anderes Mitglied des Landesvorstandes. Fällt der Verhinderungsgrund weg, kann das ursprüngliche Vorstandsmitglied die Aufgaben wieder übernehmen, sofern es weiterhin Mitglied des Landesverband ist. Antragsbegründung
erfolgt beim Landesparteitag Datum der letzten Änderung
12.05.2013 |
Anregungen
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