BY:Allgaeu-Bodensee/AG Plakatierung

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew KV Allgäu-Bodensee der AG Plakatierung Schwaben

Aufteilung in Städte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH Auflagen/Verordnungen Ansprechpartner der Gemeinde
1  Kempten Allgemeine Regelungen. Abbau bis 3 Wochen nach der Wahl
2  Altusried PDF liegt vor mit den Plakatierungsbereichen, Heiko Meyer
3  Betzigau
4  Buchenberg PDF liegt vor Stephanie Mayr
5  Dietmannsried Keine Plakatierungsordnung. Markt D. möchte Ansprechpartner Claudia Schwarz,Markt Dietmannsried,Rathausplatz 3,87463 Dietmannsried
6  Durach
7  Haldenwang keine spezielle Plakatierungsordnung Balthasar Zimmer
8  Lauben
9  Missen-Wilhams
10  Oy-Mittelberg PDF liegt vor Nico Haug
11  Sulzberg Keine Plakatierungsordnung, Hinweis auf Allgemeines Christian Weber, Ordnungsamt Sulzberg
12  Waltenhofen
13  Weitnau Allgemeine Regelungen. Abbau bis 4 Tage nach der Wahl. Alexandra Baur,Verwaltungsgemeinschaft Weitnau,Hauchenbergweg 6,87480 Weitnau
14  Wertach
15  Wiggensbach
16  Wildpoldsried 3 Plakatständer DIN A0 oder DIN A1 als Einzel- oder Doppelständer Peter Kant Bürgerbüro Wildpolsried
17  Immenstadt i. Allgäu Plakatierungsordnung liegt als PDF vor. Abbau eine Woche nach Veranstaltung. Jörg Merten Referatsleiter 30.3 Öffentliche Sicherheit / Wahlen Stadt Immenstadt i. Allgäu Kirchplatz 7 87509 Immenstadt i. Allgäu
18  Sonthofen
19  Bad Hindelang Ordnung liegt als PDF vor Markus Haug, Ordnungsamt Bad Hindelang
20  Balderschwang
21  Blaichach
22  Bolsterlang
23  Burgberg i. Allgäu keine speziellen Plakatierunsgvorschriften Eva-Maria Röck
24  Fischen i. Allgäu
25  Obermaiselstein
26  Oberstaufen Gemeinde stellt Anschlagtafeln zur Vefügung, nach Anzahl der Parteien. max A0, PDF liegt vor. Robert BlumrichOrdnungsamtsleiter
27  Oberstdorf
28  Ofterschwang
29  Rettenberg keine speziellen Plakatierungsvorschriften Ingrid Fuchs
30  Lindau (Bodensee)
31  Lindenberg im Allgäu Bei den beschichteten braunen Straßenbeleuchtungsmasten dürfen Plakate nur mit weichen Kunststoffbindern angebracht werden. Im Übrigen stehen Ihnen die 5 großen Wahltafeln der Stadt im üblichen Rahmen zur Verfügung. Standorte sind Alemannenstraße / Ecke Staufner Straße, Goßholzer Straße (Beginn, am Radweg), Nadenbergstraße beim Falkenweg, Bismarckstraße beim Jugendzentrum (große Kreuzung) und südwestlich der Stadtpfarrkirche in der Grünanlage. Barbara Kink
32  Heimenkirch
33  Scheidegg
34  Weiler-Simmerberg
35  Gestratz Siehe Grünenbach
36  Sigmarszell
37  Stiefenhofen
38  Bodolz Allgemeine Regelungen gelten. Werner Maischberger
39  Hergatz Allgemeine Regelungen gelten. Marion Holzer
40  Grünenbach Plakatierungen im Bereich der VG Argental nur dann zulässig, wenn sie rechtzeitig vorher beantragt und von uns genehmigt sind.In Grünenbach dürfen an den neuen Straßenlaternen (blaue Masten) keine Plakatierungen angebracht werden, max. 2 Plakate in jeder Ortschaft (Grünenbach, Ebratshofen, Schönau), spätestens 4 Tage nach Veranstaltungsende abgebaut, Klaus Schmid
41  Hergensweiler
42  Maierhöfen Siehe Grünenbach
43  Nonnenhorn
44  Oberreute
45  Opfenbach
46  Röthenbach (Allgäu) Siehe Grünenbach
47  Wasserburg (Bodensee)
48  Weißensberg

Anstehende Aktionen

  • Landtagswahlen Bayern 15.09.2013
  • Bundestagswahlen 22.09.2013

Vorhandenes Material

Was und wo?
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AG Plakatierung Schwaben nach kreisfreien Städten und Landkreisen