SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 008
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Antragstitel
Landesfinanzrat als rein beratendes Gremium Antragsteller
JanNiklasFingerle Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Der LPT möge beschließen, die Landessatzung so zu ändern, dass Abschnitt B: Finanzordnung wird wie folgt neu gefasst wird: Abschnitt B: Finanzordnung §1 Anwendung der Bundesfinanzordnung (1) Die Finanzordnung der Bundessatzung findet Anwendung. §2 Verfügungsberechtigungen (1) Die Verfügungsberechtigungen regelt der Landesvorstand in seiner Geschäftsordnung. (§10 Abs.7 Nr. 10) §3 Der Landesfinanzrat (1) Der Landesfinanzrat besteht aus den Schatzmeister der nächsten untergeordneten Gliederungen oder deren jeweiligen Vertretung und dem Landesschatzmeister. (2) Der Landesfinanzrat tagt mindestens vierteljährlich. Er muss einberufen werden, wenn dies von a) mindestens 20% seiner Mitglieder oder b) vom Landesvorstand gefordert wird. (3) Der Landesfinanzrat gibt sich eine Geschäftsordnung. (4) Der Landesfinanzrat erarbeitet die Landesfinanzordnung als Beschlussvorlage für den Landesparteitag. Ferner wirkt er beratend an der Erstellung des Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und der Dreijahresfinanzplanung mit. (5) Der Landesfinanzrat legt zu jedem ordentlichen Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vor. §4 Haushaltsplan (1) Der Landesvorstand erstellt und beschließt den Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und die Dreijahresfinanzplanung. Der Landesfinanzrat berät den Landesvorstand bei der Erstellung des Haushaltsplans und der Dreijahresfinanzplanung. Ihm soll vor jeder solchen Entscheidung die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. (2) Der Landesvorstand berichtet dem Landesparteitag zeitnah über den Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und die Dreijahresfinanzplanung und begründet die wesentlichen Planungsansätze. Der Landesfinanzrat nimmt im Anschluss zu beiden Plänen Stellung.
Antragsbegründung
SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag_2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung_Entwurf_007 in einer Weise von mir abgewandelt, dass die Haushaltshoheit weiter beim Vorstand liegt. Andere Anmerkungen von mir beim Entwurf 007 sind auch eingeflossen. Letzten Endes gehe ich davon aus, dass der Vorstand gerade auch dafür gewählt wird, diese Aufgaben wahrzunehmen. Der LPT tagt im Zweifel zu selten, so lange wir keinen stabilen Zustand für die Finanzplanung erreicht haben, und dem LFR will ich auch nicht als Krücke für den Notfall Organ-Kompetenzen geben. Dann sollte er auch wie ein Organ zusammengesetzt sein, am Besten wie der Bundesfinanzrat - der kein Organ ist - mit gewählten Vertretern und nicht Vertretern qua Amt. Ja, der Landesfinanzrat ist so ein "zahnloser Tiger", wenn er sich als solcher versteht. Aber er hat ein Anhörungsrecht und er berichtet direkt an den LPT. Die Mitglieder können sich dann im Falle eines Falles einen neuen Vorstand wählen. Dieser Ansatz ist letzten Endes ein anderer als Entwurf 007, ich habe ihn aufgeschrieben, weil ich ihn für den besseren halte. Datum der letzten Änderung
21.02.2013 |
Anregungen
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Diskussion
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Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
und wer braucht denn einen "zahnloser Tiger" ?
- Dann soll er sich nicht als solcher verstehen. Beispiel: Bundes- und Landesrechnungshöfe haben auch keine wie auch immer gearteten Durchgriffsrechte, werden aber gemeinhin als wichtige Kontrollinstanz wahrgenommen. JanNiklasFingerle
- Hierfür haben wir die Rechnungs- Kassenprüfer im LV
- Ja, es war ein Beispiel bezüglich Durchgriffsrechten, nicht bezüglich Aufgabenbereich. Der Vorteil gegenüber der Prüfung im Nachhinein ist hier, dass schon im Vorhinein beraten und geprüft wird. Und wie gesagt: Es ist bewusst konkurrierend zu dem anderen Antrag. Ich gehe davon aus, dass dieser in einer (hoffentlich) leicht überarbeiteten Form eingereicht wird und dann als konkurrierende Option zur Verfügung steht. JanNiklasFingerle
- Hierfür haben wir die Rechnungs- Kassenprüfer im LV
- Die "Durchgriffsrechte" sollten sich doch immer an den Aufgaben orientieren! Im übrigen ist es doch zielorientierter bereits im Vorfeld die Risiken auf unterschiedlichen Ebenen ab zu sicheren als später fest zu stellen, das Kind liegt im Brunnen.
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Hans SL
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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