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"Neue" Grundrechte

Das Kommunikationsgeheimnis, die Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollen in die bayerische Verfassung aufgenommen werden.

Dies trägt der Rolle und dem Bild Bayerns als modernes Bundesland und Technik-Standort Rechnung.

Das Kommunikationsgeheimnis als Generalisierung des Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnisses ist aufgrund der technischen Entwicklung notwendig.

Die Begleitung der digitalen Revolution durch Weiterentwicklung der Grund- und Bürgerrechte betrachten wir als Ausdruck einer lebendigen Demokratie.

Beschluss

Der Antrag wurde beim LPT 2010.2 beschlossen.