SH:LPT2013.1/Anträge/S0700 Untergliederungen
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.
Der Landesparteitag möge beschließen, dass § 7 der Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird. Mit Annahme dieses Antrags wird der Beschluss vom LPT2012.3, welcher den Vorstand des Landesverbandes auferlegt, dass Untergliederungen nur anerkannt werden, wenn in dem Gebiet mindestens 50 stimmberechtigte Piraten wohnen, aufgehoben. Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Eine eindeutige Regelung für die Gründung fester UNtergliederungen. Auf dem letzten LPT konnte die 2/3 Mehrheit nicht erreicht werden, da in dem Antrag auch noch Regionalverbände enthalten waren. Die Rücknahme des Beschlusses der die Entscheidung des Vorstandes bei Anerkennung einer Untergliederung regelt ist damit hinfällig und würde erst wieder Sinn ergeben, wenn die Satzung geändert werden würde.
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