Menschenhandel

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Was ist Menschenhandel?

Menschenhandel beschreibt Formen der Ausbeutung von Menschen. Dazu gehören insbesondere:

- Zwangsarbeit (forced labor)

- Schuldknechtschaft (bonded labor / debt bondage)

- Schuldknechtschft gegenüber WanderarbeiternehmerInnen (debt bondage among migrant laborers)

- Sklaverei im Haushalt (involuntary domestic servitude)

- Kindersoldaten (child soldiers)

- Kinderarbeit (child labor)

- Kinderprostitution und ähnliche Formen sexueller Ausbeutung von Kindern

- Zwangsprostitution (sex trafficking)

- Organhandel (organ trafficking)

“Menschenhandel” ist also ein Überbegriff (umbrella term) für eine Vielzahl von Verhältnissen, in denen Menschen gegen ihren Willen, also unter Zwang, gehalten werden. Meistens handelt es sich um grenzübergreifende Formen der Abhängigkeit und des Zwangs, da Menschenhandel oft (aber nicht nur) nicht im Heimatland der Opfer geschieht.

Menschenhandel und Menschenschmuggel

Menschenhandel ist nicht Menschenschmuggel und Schleuser oder Schlepper sind keine Menschenhändler. Dennoch gibt es Gemeinsamkeiten und Überschneidungen. Die Vereinten Nationen schlagen folgende Unterscheidungskriterien vor, weisen aber darauf hin, dass Menschenschmuggel zu Menschenhandel führen kann, aber nicht muss.

Menschenhandel und Menschenschmuggel unterscheiden sich an vier zentralen Punkten.

Einverständnis – Menschenschmuggel geschieht unter gefährlichen und entwürdigen Bedingungen. Die geschmuggelten Personen, meistens Migrant/-innen, haben aber ihre Zustimmung zur Schleusung gegeben. Opfer von Menschenhandel hingegen haben dem grenzübergreifenden Transport (der Schleusung) nicht zugestimmt oder haben dies nur zu Beginn getan. Sobald Zwang, Täuschung oder Missbrauch geschleuste Personen in ausbeuterische Situationen führen, wird ihre Zustimmung zum “Schmuggel” bedeutungslos und wir sprechen von Menschenhandel.

Ausbeutung – Das Schleusen von Migrant/-innen ist mit der Ankunft am Zielort beendet. Menschenhandel hingegen kann auch erst am Ankunftsort beginnen, wenn die Person Opfer von Ausbeutung (in den oben beschriebenen Formen) wird.

Transnationalität – Menschenschleusung ist immer grenzübergreifend, also transnational. Menschenhandel kann auch innerhalb der Grenzen eines Landes geschehen und Opfer von Menschenhandel müssen nicht über Grenzen geschleust werden.

Profitquelle – Im Menschenschmuggel stammen die Profite vom Transport von Menschen in ein anderes Land – ein Transport, der nicht auf regulärem Wege passiert. Geschleuste Migrnat/-innen haben nach der Ankunft keinen regulären Aufenthaltsstatus. Im Fall von Menschenhandel stammen die Profite von der Ausbeutung der Opfer (siehe die Auflistung oben auf dieser Seite).

Die Unterscheidung zwischen Menschenschmuggel und Menschenhandel ist sehr subtil und nicht immer eindeutig. Oft überschneiden sich Menschenhandel und Menschenschmuggel. Aus verschiedenen Gründen ist es schwer beide Fälle in der Praxis auseinanderzuhalten.

Manche Opfer von Menschenhandel begannen ihre Reise, in dem sie einem “Menschenschmuggel”, also der nicht regulären Einreise in ein Land, zustimmten. Nur in einer zweiten Phase, meistens erst im Ankunftsland, werden sie durch Täuschung, Zwang und/oder Missbrauch in eine ausbeuterische Situation gebracht. Opfer von Menschenhandel, die zum Menschenschmuggel zugestimmt haben, können z.B. gezwungen werden, für äußerst niedrige bis keine Löhne zu arbeiten, um ihren Transport abzubezahlen. Auch das ist Menschenhandel.

Menschenhändler zeigen potentiellen Opfern “Chancen”, d.h. Migrationschancen auf, die für sie auch wie Migration, bzw. “Schleusung” klingt. Die “Schlepper” fordern von den Personen die Bezahlung einer Gebühr. Wenn es sich um Menschenhandel handelt, weiss der Menschenhändler von vornherein, dass sein Ziel die Ausbeutung der Migrant/-innen ist. Die Gebühr war Teil der Täuschung und ermöglicht zusätzlichen Profit. Dies ist auch das Modell, das dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Bild der Opfer von Menschenhandel, zugrunde liegt. In diesen Geschichten wird gesagt, dass die Opfer ins Ausland “gelockt” werden. Nicht gesagt wird, dass die Personen auch migrieren wollten und dass ihnen reguläre Migrationswege nicht offen standen.

Die international gültige Definition von Menschenhandel stammt von dem Vereinten Nationan. Im Jahr 2000 wurde das „Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“ verabschiedet. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenständiges Abkommen sondern eben um ein „Zusatzprotokoll“, das im Rahmen der Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität verabschiedet wurde. Neben dem Zusatzprotokoll gegen Menschenhandel enthält das Abkommen zwei weitere Protokolle, die auch Folgen für die aktuelle (Anti-)Menschenhandelspolitik haben, nämlich das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg sowie das Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit (engl.)

Im Palermo-Protokoll wird Menschenhandel in Art. 3 Abs. a. definiert. Wir können also dann von Menschenhandel sprechen, wenn bestimmte Handlungen mit bestimmten Mitteln und zu bestimmten Zielen vollbracht werden.

Im Sinne dieses Protokolls

a) bezeichnet der Ausdruck “Menschenhandel” die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen;

b) ist die Einwilligung eines Opfers des Menschenhandels in die unter Buchstabe a genannte beabsichtigte Ausbeutung unerheblich, wenn eines der unter Buchstabe a genannten Mittel angewendet wurde;

c) gilt die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme eines Kindes zum Zweck der Ausbeutung auch dann als Menschenhandel, wenn dabei keines der unter Buchstabe a genannten Mittel angewendet wurde;

d) bezeichnet der Ausdruck “Kind” Personen unter achtzehn Jahren''Kursiver Text

Menschenhandel und Prostitution

Entgegen verbreiteter Vorstellung ist Sexarbeit oder Prostitution nicht mit Menschenhandel gleichzusetzen. Menschenhandel und Ausbeutung können zwar auch im Prostitutionsgewerbe stattfinden, doch dies trifft genauso auf andere Branche zu, wie Landwirtschaft, Gastgewerbe, Bausektor, Fabriken, im Haushalt usw.

Was Menschenhandel ausmacht, ist nicht der Ort oder die Branche der Ausbeutung sondern die Mittel (Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit ) und der Zwecke ( Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen).

Menschenhandel liegt meistens dann vor, wenn

- eine Person der Reisepass entzogen wird - eine Person Ihre Schulden abarbeiten muss und in dieser Zeit alle Freiheits- und Persönlichkeitsrechte verliert (indem sie z.B. nicht mehr das Haus verlassen darf, den Lohn nicht ausgehändigt bekommt, Gewalt erfährt, usw.) - eine Person erpresst wird, weil z.B. die Aufenthaltserlaubnis vom Arbeitgeber abhängig ist und dieser die "Verletzlichkeit" der Migräne/-innen ausnutzen kann

Link: [1]

Zahlen

Es gibt keine verlässlichen Zahlen über Menschenhandel, es gibt nur Schätzungen. Die Schätzungen der ILO vom Juni 2012 werden hier vorgestellt:

21 Millionen Menschen sind weltweit Opfer von Zwangsarbeit, d.h. Menschen, die zur Arbeit gezwungen werden oder auch ”durch etwas subtilere Mittel wie Täuschung, Schulden oder den Entzug von Ausweispapieren in Jobs gezwungen, die sie nicht mehr verlassen können und für die sie oftmals nicht oder nicht angemessen entlohnt werden” (ILO). Betroffen sind vor allem Asien und der Pazifik-Raum, doch auch westliche Länder sind betroffen.

90% also 18,7 Millionen Menschen werden in der Privatwirtschaft ausgebeutet, sei es durch Individuen oder Unternehmen. Von diesen sind 4,5 Millionen Opfer sexueller Ausbeutung und 14,2 Millionen (68%) sind Opfer von Ausbeutung in folgenden Wirtschaftssektoren: Landwirtschaft, Baugewerbe, Haushaltsarbeit und Güterproduktion. 2,2 Millionen Menschen (10%) sind Opfer von staatlichen Formen der Zwangsarbeit, z.B. in Gefängnissen 5,5 Millionen (26%) der Opfer von Zwangsarbeit sind jünger als 18 Jahre Quellen:

http://www.ilo.org/global/about-the-ilo/press-and-media-centre/news/WCMS_181961/lang–es/index.htm (Englisch; inklusive Grafiken)

http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/aktuelles/zwangsarbeit.htm (Deutsch; ohne Grafiken)

http://www.ilo.org/global/about-the-ilo/press-and-media-centre/news/WCMS_181915/lang–en/index.htm (Englisch; Formen der Ausbeutung)