BE:Umlaufbeschlüsse/Beantragen

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  • Mit Beschluß des Vorstandes vom 08.10.2015 gibt es keine Einzelbeschlüsse mehr

 

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Zweierbeschluss beantragen

Für Anträge, für die laut Geschäftsordnung §4c 2 Mitglieder des Landesvorstandes ausreichen:

 

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Umlaufbeschluss beantragen

Für Anträge, über die der gesamte Vorstand zu befinden hat:

 

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Beauftragung durch Zweierbeschluss beantragen

Für Anträge, die das Ziel haben, eine Beauftragung zu vergeben. Seht bitte hierzu die Kriterien aus §5 der Geschäftsordnung des Landesvorstandes: