BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Antraege/Sanierungsmoratorium
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag PIRATEN-Fraktion Schlosser/Behrendt Antrag TOP-Nr.: DS-Nr: 0208/4
Sanierungsmoratorium Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle geplanten Sanierungsmaßnahmen der städtischen Wohnungsbaugenossenschaften im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausenerplatz ein Moratorium zu verhängen. Im Rahmen eines Moratoriums soll die Gewobag verpflichtet werden, prüffähige Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, welche Baumaßnahmen geplant werden und insbesondere welche davon zu einer Mieterhöhung im Rahmen einer sog. Modernisierungsumlage führen würden. Dabei muss unterschieden werden zwischen den gewünschten energetischen Sanierungen, die unter dem Titel "Ökokiez" geplant sind und lt. Auskunft des Bezirksamts kostenneutral sein sollen,ohnehin notwendigen, aber nicht auf die Miete umlegbaren Instandhaltungsmaßnahmen und weitergehenden Modernisierungsmaßnahmen, die sich auf eine Erhöhung der Grundmiete auswirken. Ferner soll die Gewobag Auskunft geben, inwieweit, von wem und in welcher Höhe für die geplanten Maßnahmen öffentliche Fördermittel beansprucht und bezogen werden.
Begründung: Das ehemalige Sanierungsgebiet Klausenerplatz ist laut Milieuschutzsatzung ein Gebiet mit vorbildlichen Sozialstrukturen. Das Zusammenleben von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen ist ein Markenzeichen des "Klausenerplatzkiezes" und sollte stadtweit als Strategie gegen die unerwünschten Verdrängungseffekte der "Gentrifizierung" herausgestellt werden. Dazu ist alles zu unterlassen, was zu einer Erhöhung des Mietspiegels führt.
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Judith Stückler
Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle geplanten Sanierungsmaßnahmen der städtischen Wohnungsbaugenossenschaften im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausenerplatz ein Moratorium zu verhängen.
Im Rahmen eines Moratoriums soll die Gewobag verpflichtet werden, prüffähige Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, welche Baumaßnahmen geplant werden und insbesondere welche davon zu einer Mieterhöhung im Rahmen einer sog. Modernisierungsumlage führen würden.
Dabei muss unterschieden werden zwischen
· den gewünschten energetischen Sanierungen, die unter dem Titel "Ökokiez" geplant sind und lt. Auskunft des Bezirksamts kostenneutral sein sollen,
· ohnehin notwendigen, aber nicht auf die Miete umlegbaren Instandhaltungsmaßnahmen und
· weitergehenden Modernisierungsmaßnahmen, die sich auf eine Erhöhung der Grundmiete auswirken.
Ferner soll die Gewobag Auskunft geben, inwieweit, von wem und in welcher Höhe für die geplanten Maßnahmen öffentliche Fördermittel beansprucht und bezogen werden.