NDS:AG Satzung/2012.2/Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen
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Version vom 20. Juli 2012, 10:11 Uhr von imported>Stemke (→Hinweise)
Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen
- Hier werden mindestens 2 Vorschläge der AG_Satzung für eine Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen eingestellt.
- Diese werden automatisch zurück gezogen, falls SÄA 16.1 nicht angenommen wird.
- Protokolle der AG-Satzung
Satzungsänderungsantrag 16.2.1 "Wahlordnung: Bewertungswahl" von AG Satzung
Änderung
- Neuer Anhang zur Satzung
- *Dieser Antrag schlägt ein Bewertungs-Wahlverfahren vor.
- Im Prinzip funktioniert dieses Verfahren wie Wahl durch Zustimmung (Approval Voting), mit folgenden Änderungen:
- statt einem Kreuz kann man 0-9 Punkte vergeben
- damit kann man anzeigen, welche Kandidaten man wie stark befürwortet/bevorzugt
- jede Punktzahl darf beliebig oft vergeben werden
Ablauf:
- Zunächst werden alle Kandidaten, die auf die Liste sollen in einem Wahlgang gewählt. Im Anschluss wird die Reihenfolge bestimmt. Dadurch wird die Liste der Bewerber überschaubar gehalten.
- Die Liste wird in einzelne Blöcke mit einzelnen Wahlgängen aufgeteilt.
- Der Wähler bewertet die Bewerber mit Punkten. Je mehr ein Bewerber dem Wähler zu sagt, desto mehr Punkte gibt er.
- Der Wähler kann beliebig viele Punkte vergeben. Die Maximalzahl der Punkte pro Bewerber ist jedoch begrenzt.
- Gewählt sind die Bewerber mit den meisten Punkten.
Begründung
- Sehr gutes Verfahren um ein ehrliches Ranking zu ermitteln.
- Vorteil: Wird die Wahlordnung als Teil der Satzung verabschiedet, kann diese auf einer Aufstellungsversammlung nicht geändert werden. Eine Änderung kann nur auf einem Parteitag erfolgen, wenn auch mit einfacher Mehrheit.
- Die Organisation wahlrecht.de empfiehlt uns dieses Verfahren.
Gegenargumente
- Neues, unbekanntes Verfahren
- Wird die Wahlordnung als Teil der Satzung verabschiedet, kann diese auf einer Aufstellungsversammlung nicht geändert werden. Eine Änderung kann nur auf einem Parteitag erfolgen, wenn auch mit einfacher Mehrheit.
Hinweise
- Für detaillierte Erläuterungen und HowTo, diesem Link folgen
- Arbeitsstand der AG Satzung
- Das Verfahren ist nach Rücksprache mit wahlrecht.de zulässig. Die Meinung der Landeswahlleitung wird derzeit eingeholt
- Der getrennte Ablauf zwischen Wahl der Bewerber und Bestimmung der Reihenfolge findet sich so sogar in den gesetzlichen Bestimmungen wieder.
- Durch das Vergeben von Zustimmungs-Punkten (der Bewertung) kann der Wähler seine Präferenz zu unterschiedlichen Kandidaten genauer beschreiben. Das Verfahren kann den Wählerwillen genauer abbilden. Dies führt zu mehr "Wahlehrlichkeit" und damit zu schnelleren und besseren Ergebnissen.
Satzungsänderung 16.2.1
| ORIGINAL | Überarbeitung |
|---|---|
|
Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen §1 Anwendungsbereich
§2 Wahlverfahren
|
Satzungsänderung 16.2.1.1
Änderungsantrag zur Satzungsänderung 16.2.1
Änderung
Absatz (4.2) wird ersetzt zu:
4.2. Die Wahl findet nacheinander in Blöcken statt. Die Blöcke sind:
- Platz: 1
- Platz: 2 - 13
- Platz: 14 - 23
- Platz: 24 - Rest
Begründung
Der Spitzenkandidat soll extra und einzeln gewählt werden.
Satzungsänderungsantrag 16.2.2 "Wahlordnung: Zustimmungswahl" von AG Satzung
Änderung
- Neuer Anhang zur Satzung
Im Prinzip ist dies das Verfahren aus Nienburg mit folgenden Änderungen:
- Abbruchbedingung, falls nicht genug Bewerber gewählt werden
- Wahl erfolgt durch Ja/Nein/Enthaltung pro Kandidat
- Es gibt die Option, statt nach absoluter Mehrheit nach einfacher Mehrheit zu wählen
- Werden in einem Block Plätze nicht besetzt, geht es dennoch mit dem nächsten Block weiter
Begründung
- Einfaches, bekanntes Verfahren.
- Vorteil: Wird die Wahlordnung als Teil der Satzung verabschiedet, kann diese auf einer Aufstellungsversammlung nicht geändert werden. Eine Änderung kann nur auf einem Parteitag erfolgen, wenn auch mit einfacher Mehrheit.
Gegenargumente
- Das Zustimmungs-Verfahren / Approval Voting eignet sich nicht gut um ein Ranking zu erstellen, wenn die Wähler wissen, dass ein Ranking erstellt werden soll. Es sollte ein Verfahren gewählt werden, dass für Rankings besser geeignet ist.
- Wird die Wahlordnung als Teil der Satzung verabschiedet, kann diese auf einer Aufstellungsversammlung nicht geändert werden. Eine Änderung kann nur auf einem Parteitag erfolgen, wenn auch mit einfacher Mehrheit.
Hinweise
- Werden die Kandidaten durch einfache Mehrheit gewählt, erhält man mit weniger Wahlgängen ein Ergebnis. Auch bei Wahl nach einfacher Mehrheit gilt ein Quorum von >50%, allerdings werden Enthaltungen vom Quorum ausgenommen.
- Werden Kandidaten durch absolute Mehrheit gewählt, dann müssen >50% der an der Wahl teilnehmenden Wähler für einen Bewerber stimmen. Nein-Stimmen wie Enthaltungen zählen gegen den Bewerber.
Satzungsänderung 16.2.1
| ORIGINAL | Überarbeitung |
|---|---|
|
Wahlordnung für Aufstellungsversammlungen §1 Anwendungsbereich
§2 Wahlverfahren
|
Satzungsänderung 16.2.2.1
Änderungsantrag zur Satzungsänderung 16.2.2
Änderung
Absatz (5) wird ersetzt durch:
5. Im ersten Wahlgang wird der Listenplatz 1 gewählt, im zweiten Wahlgang werden bis zu 5 Listenplätze gewählt.
Begründung
Der Spitzenkandidat soll extra und einzeln gewählt werden.