SN:Kreisverband/Leipzig/KPT-2012-1/SÄA01

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SÄA01 § 8.3

Bisherige Form:

(3) Eine vorherige Einladung in Textform ist zulässig. Hat der so eingeladene Pirat den Empfang bestätigt, kann die schriftliche Einladung entfallen.

Beantragte Form:

(3) Eine vorherige Einladung in elektronischer Form ist zulässig. Hat der so eingeladene Pirat den Empfang bestätigt, kann die schriftliche Einladung entfallen.


Begründung:

Der Begriff „Textform“ ist nicht nicht für den Laien unbedingt eindeutig, daher sollte dieses Wort durch „elektronischer Form“ ersetzt werden, um auf die Verwendung von z. B. E-Mail besser hinzuweisen.