SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2012.1/Satzung/SA08

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Satzungsänderungs-Antrag 08

Antragsteller: Marcel Ritschel

Die Hauptversammlung möge beschließen, folgenden Punkt unter §2 Mitgliedschaft einzubinden :

(4) Die Mitgliederverwaltung obliegt dem Kreisvorstand. Der Vorstand bestimmt in seiner GO eine Person, die für die Pflege der Mitgliederdatenbank verantwortlich ist. Des Weiteren ist er verantwortlich für die Neuaufnahme der Mitglieder.