NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Persönliches Interesse/(5)

< NDS:Wolfsburg‎ | 2011‎ | Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates‎ | Persönliches Interesse
Version vom 30. September 2011, 12:50 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(5) Die Abs. 1 - 4 sind auf sonstige Mitglieder der Ausschüsse sinngemäß anzuwenden.====“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

(5) Die Abs. 1 - 4 sind auf sonstige Mitglieder der Ausschüsse sinngemäß anzuwenden.