NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Niederschriften/(4)
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Version vom 30. September 2011, 12:33 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(4) Die Niederschrift ist grundsätzlich in der nächsten Sitzung zu genehmigen. Einwände dürfen sich nur auf die Wiedergabe der Sachdarstellung beziehen. V…“)