NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen/(2)

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Version vom 1. Oktober 2011, 09:37 Uhr von imported>Matthias Kellner
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(2) Die/der Oberbürgermeister/in stellt die Tagesordnung auf. Im Falle seiner/ihrer Verhinderung wird er/sie hierbei vertreten durch seinen/ihre Vertreter/in in der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis. Jedes dem Rat angehörende Mitglied des Verwaltungsausschusses kann verlangen, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt wird. Das gleiche Recht steht jeder Fraktion oder Gruppe zu. Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich gestellt werden und spätestens 5 Tage vor der Sitzung bis zum Ende der Kernarbeitszeit der Verwaltung in den Diensträumen der/des Oberbürgermeisters/in vorliegen. Hierbei zählen der Einreichungstag und der Sitzungstag nicht mit. Die Ladungsfrist beträgt drei Tage. Sie kann in Eilfällen abgekürzt werden. Die Tagesordnung kann durch Beschluss des Verwaltungsausschusses geändert oder ergänzt werden.