NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anfragen/(5)
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Version vom 30. September 2011, 19:04 Uhr von imported>Matthias Kellner (/* (5) Dringliche Anfragen müssen spätestens drei Stunden vor Sitzungsbeginn schriftlich bei dem/der Ratsvorsitzenden vorliegen. Die Dringlichkeit muss ausreichend begründet sein. Über die Zulassung dringlicher Anfragen entscheidet die/der Oberb)