NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Öffentlichkeit/(4)

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(4) An öffentlichen Sitzungen können Zuhörer unter Ausnutzung der vorhandenen Sitzplätze teilnehmen; für Pressevertreter können besondere Sitzplätze freigehalten werden. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung kann der Vorsitzende/die Vorsitzende von seinem/ihrem Hausrecht Gebrauch machen.