LiquidFeedback/Themendiskussion/Wahlrecht 2

< LiquidFeedback‎ | Themendiskussion
Version vom 30. Oktober 2011, 08:24 Uhr von imported>Wiskyhotel (→‎Alle Module zum Wahlrecht: kat)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Positionspapier für ein demokratischeres Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene mit Ersatzstimmen – Mehrmandate-Wahlkreise

Der Bundesparteitag möge als Positionspapier und Grundlage für Wahlprogramme beschließen:

Positionspapier für ein demokratischeres Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene mit Ersatzstimmen (Modul 2 – Mehrmandate-Wahlkreise)

Mehrmandate-Wahlkreise

Bei den Bundestagswahlen gibt es mit den Landeslisten bereits eine regional gegliederte Auswahl der zu wählenden Kandidaten. Das ist für Kumulieren und Panaschieren in den größeren Flächenländern immer noch eine zu grobe Unterteilung. Mehrmandate-Wahlkreise, die eine genügend große Zahl von Mandaten ins Parlament senden, können hier eine bessere Unterteilung bringen. Zusätzliche Wahlkreise, in denen nur ein Mandat vergeben wird, sind dann überflüssig.

Die erzielten Mandate jeder kandidierenden Partei errechnen sich nach dem Verhältniswahlrecht für das gesamte Wahlgebiet. Sie werden danach auf die Mehrmandate-Wahlkreise verteilt. In den Wahlkreisen werden Mandate entsprechend der Nenngröße des Wahlkreises unmittelbar vergeben und auf die Gesamt-Mandate angerechnet.

Der konkrete Vorschlag (Auszug)

  • Das gesamte Wahlgebiet gliedert sich in Mehrmandatewahlkreise, in denen jeweils eine genügend große Zahl von Mandaten vergeben werden.
  • Die Gesamt-Zahl der über diese Wahlkreise unmittelbar vergebenen Mandate soll das Entstehen von Überhangmandaten verhindern.
  • Die Wähler haben die Auswahl zwischen den Kandidaten in diesen Mehrmandatewahlkreisen und können hier bis zu fünf Stimmen abgeben.
  • Die Stimmen können insgesamt für eine Parteiliste oder auf einzelne Kandidaten – auch verschiedener Parteien – verteilt werden.
  • In jedem Wahlkreis werden der Nominalzahl für den Wahlkreis entsprechende Mandate unmittelbar vergeben. Mandate, die auf eine Partei entfallen, die an der Stimmhürde scheitert, bleiben als Einzelmandate fraktionsloser Abgeordneter erhalten und werden von der Zahl der auf die erfolgreichen Parteien zu verteilenden Mandate abgezogen. Mandate der erfolgreichen Parteien werden in die Mandatsverteilung dieser Parteien einbezogen.
  • Die Mandatsverteilung für die erfolgreichen Parteien findet nach den Kriterien des Verhältniswahlrechts für das gesamte Wahlgebiet statt.
  • Innerhalb der Parteien werden die Mandate auf die Kandidaten in den Mehrmandatewahlkreisen verteilt, eine zwischengeschaltete Mandatsberechnung für Regionen innerhalb des gesamten Wahlgebiets (also etwa für die Bundesländer oder bei Landtagswahlen für Regierungsbezirke) ist möglich, wie bisher bereits bei den Bundestagswahlen oder auch den Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Das dafür angewandte Verfahren darf weder Überhangmandate auslösen noch eine erhebliche Verzerrung der regionalen Verteilung verursachen, damit sind die Verfahren nach d'Hondt und Hare/Niemeyer als ungeeignet anzusehen, das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë kann als geeignet angesehen werden.
  • Da es möglich ist, die Stimmen auch gebündelt für die Gesamtliste zu vergeben, werden bei der Bestimmung der Mandatsträger zunächst die Mandate festgelegt, die durch die auf die Gesamtliste entfallenen Stimmen beansprucht werden können. Anschließend folgen die Kandidaten entsprechend ihrem persönlichen Stimmergebnis. Dieses Verfahren orientiert sich am Bremer Beispiel.

Begründung – Erläuterung (nicht Bestandteil des Antrags)

Das vorgeschlagene Wahlverfahren orientiert sich an Initiativen des Bürgerrechts-Vereins »Mehr Demokratie e.V.«. Es bezieht dabei eine Mittelposition zwischen den von »Mehr Demokratie« angeregten Wahlverfahren in Bremen (nur Gesamt-Liste in den beiden Wahlgebieten Bremen und Bremerhaven) und Hamburg (Landesliste und Wahlkreise). Die in Hamburg realisierte Doppelung ist zu kompliziert und bringt keinen zusätzlichen Gewinn bei der Auswahl der Kandidaten, deshalb habe ich hier darauf verzichtet. Zusätzlich habe ich hier aber die Möglichkeit für Ersatzstimmen aufgenommen, um neuen Parteien eine größere Chance zu einer erfolgreichen Wahlbeteiligung zu verschaffen. (vgl.: Wahlrecht Bremen und Wahlrecht Hamburg)

Für die Hamburger Wahlen sind inzwischen Musterstimmzettel im Netz einsehbar.

Eine genaue Festlegung auf das anzuwendende Verteilungsverfahren wird hier nicht getroffen, um auf neuere Erkenntnisse zur Verteilungsgerechtigkeit der Verfahren flexibel eingehen zu können.

Eine ausführlichere Darstellung der einzelnen Schritte des vorgeschlagenen Verfahrens steht auf der Diskussionsseite zur Ausgangsinitiative im Bundes-Liquid.

Warum erneut als Initiative in LiquidFeedback?

Politische Diskussionen entwickeln sich weiter. Anträge sind zeitgebunden und erreichen daher immer nur einen Grad der Beschlussreife, der durch neue Erkenntnisse und Alternativen überholt werden kann. Daher scheint eine erneute Diskussion in LiquidFeedback sinnvoll.


Die Initiative wurde im Bundes-Liquid bereits erfolgreich abgeschlossen:


Anregungen

Diskussion

Alle Module zum Wahlrecht