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Positionspapier für ein demokratischeres Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene mit Ersatzstimmen – Kumulieren und Panaschieren

Der Bundesparteitag möge als Positionspapier und Grundlage für Wahlprogramme beschließen:

Positionspapier für ein demokratischeres Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene mit Ersatzstimmen (Modul 1 – Kumulieren und Panaschieren)

Kumulieren und Panaschieren

Um zu erreichen, dass Wähler aus einer Zahl von Kandidaten – auch innerhalb einer Partei – eine Auswahl treffen können, besteht die effektivste Form darin, Stimmen zu kumulieren. Diese Möglichkeit, einzelne Kandidaten mit mehreren Stimmen zu unterstützen, ist bei Kommunalwahlen in Bayern und Baden-Württemberg seit Jahrzehnten gang und gäbe. Die zweite Möglichkeit, einer verbesserten Auswahlmöglichkeit besteht in der Chance, Kandidaten aus verschiedenen Parteien zu unterstützen (panaschieren), auch dies ist bei Kommunalwahlen lang bewährte Praxis. Andererseits behindert das in diesen Ländern übliche Verfahren kleinere Parteien, da für eine gleichberechtigte Teilnahme an der Wahl eine Vielzahl von Kandidaten aufgestellt werden müssen. Das traditionelle Verfahren führt auch zu besonders großen und unübersichtlichen Stimmzetteln. Die einfache Übertragung dieses Wahlverfahrens auf Wahlen zum Landtag oder zum Bundestag scheidet daher aus. Doch gibt es in den norddeutschen Bundesländern einfachere Verfahren, die Kumulieren und Panaschieren in einer praktikablen Form umsetzen und sich auch für Landtagswahlen und Bundestagswahlen realisieren lassen. Auch die Wahlen zur Bürgerschaft in Hamburg und Bremen zeigen, wie sich Kumulieren und Panaschieren in einfacherer Form umsetzen lässt.

Der konkrete Vorschlag (Auszug)

  • Die Wähler haben die Auswahl zwischen den Kandidaten und können hier bis zu fünf Stimmen abgeben.
  • Die Stimmen können insgesamt für eine Parteiliste oder auf einzelne Kandidaten – auch verschiedener Parteien – verteilt werden.

  • Da es möglich ist, die Stimmen auch gebündelt für die Gesamtliste zu vergeben, werden bei der Bestimmung der Mandatsträger zunächst die Mandate festgelegt, die durch die auf die Gesamtliste entfallenen Stimmen beansprucht werden können. Anschließend folgen die Kandidaten entsprechend ihrem persönlichen Stimmergebnis. Dieses Verfahren orientiert sich am Bremer Beispiel.


Begründung – Erläuterung (nicht Bestandteil des Antrags)

Das vorgeschlagene Wahlverfahren orientiert sich an Initiativen des Bürgerrechts-Vereins »Mehr Demokratie e.V.«. Es bezieht dabei eine Mittelposition zwischen den von »Mehr Demokratie« angeregten Wahlverfahren in Bremen (nur Gesamt-Liste in den beiden Wahlgebieten Bremen und Bremerhaven) und Hamburg (Landesliste und Wahlkreise). Die in Hamburg realisierte Doppelung ist zu kompliziert und bringt keinen zusätzlichen Gewinn bei der Auswahl der Kandidaten, deshalb habe ich hier darauf verzichtet. Zusätzlich habe ich hier aber die Möglichkeit für Ersatzstimmen aufgenommen, um neuen Parteien eine größere Chance zu einer erfolgreichen Wahlbeteiligung zu verschaffen. (vgl.: Wahlrecht Bremen und Wahlrecht Hamburg)

Für die Hamburger Wahlen sind inzwischen Musterstimmzettel im Netz einsehbar.

Eine genaue Festlegung auf das anzuwendende Verteilungsverfahren wird hier nicht getroffen, um auf neuere Erkenntnisse zur Verteilungsgerechtigkeit der Verfahren flexibel eingehen zu können.

Eine ausführlichere Darstellung der einzelnen Schritte des vorgeschlagenen Verfahrens steht auf der Diskussionsseite zur Ausgangsinitiative im Bundes-Liquid.

Warum erneut als Initiative in LiquidFeedback?

Politische Diskussionen entwickeln sich weiter. Anträge sind zeitgebunden und erreichen daher immer nur einen Grad der Beschlussreife, der durch neue Erkenntnisse und Alternativen überholt werden kann. Daher scheint eine erneute Diskussion in LiquidFeedback sinnvoll.


Die Initiative wurde im Bundes-Liquid bereits erfolgreich abgeschlossen:


Anregungen

Diskussion

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