AG Plakatierung Landkreis Bayreuth

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Landkreis Bayreuth der AG Plakatierung Oberfranken

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Matthias Pannek, Bert, DU?


Aufteilung in Wikipedia-logo.pngStädte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH Status
1  Ahorntal Matthias Pannek
2  Aufseß Matthias Pannek
3  Bad Berneck i.Fichtelgebirge Matthias Pannek Done
4  Betzenstein Matthias Pannek
5  Bindlach Matthias Pannek Nein (Nur große Plakatwände)
6  Bischofsgrün Matthias Pannek Nein (Nur stehend + Versicherungspflicht)
7  Creußen Matthias Pannek
8  Eckersdorf Matthias Pannek Done
9  Emtmannsberg Matthias Pannek
10  Fichtelberg Matthias Pannek
11  Gefrees Matthias Pannek
12  Gesees Matthias Pannek Done
13  Glashütten Matthias Pannek
14  Goldkronach Matthias Pannek
15  Haag Matthias Pannek
16  Heinersreuth Matthias Pannek Done
17  Hollfeld Matthias Pannek
18  Hummeltal Matthias Pannek Done
19  Kirchenpingarten Matthias Pannek
20  Mehlmeisel Matthias Pannek
21  Mistelbach Matthias Pannek
22  Mistelgau Matthias Pannek
23  Pegnitz Matthias Pannek Done
24  Plankenfels Matthias Pannek
25  Plech Matthias Pannek
26  Pottenstein Matthias Pannek Done
27  Prebitz Matthias Pannek
28  Schnabelwaid Matthias Pannek
29  Seybothenreuth Matthias Pannek
30  Speichersdorf Matthias Pannek
31  Waischenfeld Matthias Pannek Done
32  Warmensteinach Matthias Pannek Done
33  Weidenberg Matthias Pannek Done

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Ahorntal Durchgangsstraße = Staatsstraße
2 Aufseß Nur Plakatständer, keine Gebäude, Zäune, Buswartehäuschen, Bäume, Verkehrsschilder, Straßenleuchten und dergl.
3 Bad Berneck i.Fichtelgebirge 12 Sonderplakattafeln, die allen Parteien und Wählergruppen zur Verfügung stehen. Jegliche weitere Plakatierung im Stadtgebiet wird nicht geduldet.
4 Betzenstein Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig
5 Bindlach Die Grünfläche am nördlichen Ortseingang von Bindlach neben der B2 darf für Plakatständer genutzt werden. Das Plakatieren an Straßenbeleuchtungsmasten und Bäumen ist verboten.
6 Bischofsgrün Laternhänger sind nicht erlaubt. Im Bereich Kurzone (Hauptstraße) dürfen keine Werbeschilder angebracht werden. Aufgestellte Hinweistafeln sind ausreichend zu versichern (Haftpflicht). Beginn sechs Wochen vor der Wahl, maximal 6 Tafeln pro Partei.
7 Creußen In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien)
8 Eckersdorf 6 Wochen vor der Wahl werden bestimmte Flächen zur Verfügung gestellt. Bauhof stellt Bauzäune in entsprechender Anzahl an verschiedene Stellen auf. Je Bauzaun ein Plakat. Ansonsten kein wildes Plakatieren erlaubt.
9 Emtmannsberg Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren)
10 Fichtelberg in der Gemeinde Fichtelberg stehen keine Plakatwände für Wahlwerbung zur Verfügung.

Wahlwerbung ist möglich an den 5 Ortseingängen von Fichtelberg an jeweils einer Straßenlaterne.

11 Gefrees Nach Absprache an den Masten der Straßenbeleuchtung
12 Gesees Ab 22.08.2009 dürfen Parteien Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Gemeindegebiet aufhängen. Eine Beschränkung gibt es nicht, keine Wahlwerbung vor Wahllokal.
13 Glashütten Vor Wahlen werden von der Gemeinde Plakatsäulen und Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Text leider etwas unverständlich, wird nachgefragt.
14 Goldkronach Im Ortsteil Dressendorf entlang der Staatsstraße St. 2163 an den Straßenbeleuchtungsmasten. Die Anzahl ist auf 6 Stück begrenzt, die Kosten betragen hierfür 20,00 EUR. Innerhalb Goldkronach gibt es eine öffentliche (kostenlose) Plakatwand in den Grünanlagen am Marktplatz.
15 Haag In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien)
16 Heinersreuth In der Gemeinde Heinersreuth stehen öffentliche Plätze und Straßen nur in einer begrenzten Anzahl für Wahlwerbeplakate zur Verfügung, welche bereits anlässlich der Bundestagswahl am 27.09.2009 anderweitig vergeben sind.
17 Hollfeld Nur Plakatständer, keine Gebäude, Zäune, Buswartehäuschen, Bäume, Verkehrsschilder, Straßenleuchten und dergl.
18 Hummeltal Ab 22.08.2009 dürfen Parteien Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Gemeindegebiet aufhängen. Eine Beschränkung gibt es nicht, keine Wahlwerbung vor Wahllokal.
19 Kirchenpingarten Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren)
20 Mehlmeisel Keine verbindliche Regelung, nur Belange der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs (2 Meter ab Boden freihalten). Bei Anbringung an den gemeindlichen Anschlagtafeln müssen die Plakate abgestempelt werden. Anbringung mittels Tacker nicht erlaubt.
21 Mistelbach Ab 22.08.2009 dürfen Parteien Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Gemeindegebiet aufhängen. Eine Beschränkung gibt es nicht, keine Wahlwerbung vor Wahllokal.
22 Mistelgau Vor Wahlen werden von der Gemeinde Plakatsäulen und Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Text leider etwas unverständlich, wird nachgefragt.
23 Pegnitz Genehmigung erteilt von 12.08.2009 – 30.09.2009. Ansonsten übliche Bestimmungen.
24 Plankenfels Nur Plakatständer, keine Gebäude, Zäune, Buswartehäuschen, Bäume, Verkehrsschilder, Straßenleuchten und dergl.
25 Plech Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig
26 Pottenstein Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren)
27 Prebitz In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien)
28 Schnabelwaid In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien)
29 Seybothenreuth Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren)
30 Speichersdorf Öffentliche Plakattafeln sind vorhanden und die Verwendung genehmigt. Aufstellorte sind vorher mit der Gemeinde abzusprechen. 2,20m Mindesthöhe.
31 Waischenfeld Genehmigung erteilt für das Aufstellen/Anbringen von Plakaten auf den Gehwegen innerhalb der Gemeinde. 27.08.09 - 01.10.09, 20 Stück A1, davon bis zu 10 Stück in Waischenfeld selbst.
32 Warmensteinach Ab vier Wochen werden Anschlagtafeln an Straßenlaternen/Wahlplakatständer geduldet.
33 Weidenberg Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren)

Aktionen

Mein Ziel ist es, in jeder Gemeinde im Landkreis Bayreuth mindestens ein Plakat hängen zu haben. Dazu würde ich an allen Hauptstraßen eine Stelle plakatieren. Optimum wären natürlich mindestens 2 Plakate, damit man in beiden Fahrtrichtungen das Plakat schön sehen kann. Leider wird das wohl ein finanzielles Problem werden :( --Matthias Pannek 01:47, 12. Aug. 2009 (CEST)

Ganz so einfach wirds wohl leider nicht, immerhin hängen schon viele Plakate und der Rest kommt diese Woche noch dazu. Mehr geht leider nicht, die Platten sind bald aus :( --Matthias Pannek 02:15, 7. Sep. 2009 (CEST)

Vorhandenes Material

Was und wo?
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AG Plakatierung Oberfranken nach kreisfreien Städten und Landkreisen
Kreisfreie Städte: BambergBayreuthCoburgHof
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