NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Aachen/Projekt:Buergerbeteiligung

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Bürgerbegehren

Quelle: http://www.krefeld.de/C12574F7004F6A8A/files/Gemeindeordnung_NRW.pdf/$file/Gemeindeordnung_NRW.pdf

Glossar

Bürgerbegehren/Bürgerentscheid: (§26)

Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Bürgerbegehren = Antrag auf Bürgerentscheid (Unterschriftensammeln)
Bürgerentscheid = "Wahl" über das beantragte Thema (ja/nein)

Einwohnerantrag/Bürgerantrag: (§25)

Petition die den Rat dazu zwingt sich mit einem Thema zu befassen

Einwohner = Jeder der in der Gemeinde wohnt
Bürger = Zu Gemeindewahlen wahlberechtigter Einwohner

Fakten

Aachen hatte bei der Kommunalwahl 2009 187618 Wahlberechtigte 0.04*187618 = 7505

Einwohnerantrag

  • mind. 12 Monate Pause zwischen Anträgen der selben Angelegenheit
  • Unterschriftsliste: Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift
  • Rat muss unverzüglich feststellen ob der Antrag zulässig ist und darüber entscheiden
  • Antragsteller sollen Antrag in der Sitzung erläutern dürfen
  • kann auch auf Bezirksvertretungsebene gemacht werden
  • Innenminesterium kann durch eine Rechtsverordnung nähere Details regeln

Bürgerbegehren

  • Bürger können anstelle des Rates entscheiden (=> nur Themen über die der Rat entscheiden dürfte)
  • Rat kann Bürgerentscheid mit 2/3 Mehrheit selbst initiieren (Bürgerbegehren entfällt)
  • Kostendeckungsvorschlag muss enthalten sein (Wo soll das Geld herkommen)
  • muss Begründung enthalten
  • Falls Bürgerbegehren sich gegen einen Ratsbeschluss richtet, muss das Bürgerbegehren 6 Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses erfolgen
  • Thematische Ausschlüsse: siehe §26 Abs. 5
  • keine Angelegenheiten über die in den letzten 2 Jahren schon ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist
  • Rat muss unverzüglich feststellen ob das Bürgerbegehren zulässig ist
  • Rat kann dem Bürgerbegehren zustimmen => Bürgerentscheid bleibt aus
  • Antragsteller sollen Antrag in der Sitzung erläutern dürfen
  • Wenn Bürgerbegehren zulässig ist, darf bis zum Bürgerentscheid keine entgegehenstende Entscheidung im Rat mehr getroffen werden
  • 20% Zustimmung der Bürger nötig (2009 - 37524) und natürlich eine rel. Mehrheit)
  • Entscheidung darf 2 Jahre lang nicht vom Rat geändert werden
  • Innenminesterium kann durch Rechtsverordnung nähere Details regeln
  • kann auch auf Bezirksvertretungsebene sein
  • Man kann einfach anfangen zu sammeln, eine Frist gibt es ausser bei einem aufhebenden Bürgerbegehren nicht.
  • Ein Beispiel für eine Unterschriftsliste samt Texten gibt es im Innenministeriums-PDF.

Links

Tipps vom Innemnisterium: http://www.im.nrw.de/bue/doks/verfahren_gesamt08.pdf
(das gleiche Dokument auf Deutsch: http://wiki.piratenpartei.de/Nordrhein-Westfalen/B%C3%BCrgerbegehren_und_B%C3%BCrgerentscheid)

Wahlamt Aachen: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/behoerdenwegweiser/mitarbeiter/index_detail.asp?searchId=50085


Beispiele

http://nrw.mehr-demokratie.de/aachen.html
Bauhaus Europa: http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/wahlen1/buergerentscheid/index.html