HE:Struktur/PG/Kommunalwahl 2011/Häufige Fragen
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Version vom 16. August 2010, 22:15 Uhr von imported>Eduba
- Werden Unterstützer Unterschriften benötigt?
- Ja, doppelt so viele Unterschriften wie das entsprechende Parlament Sitze hat.
- Bsp.: Kreistag hat 71 Sitze, somit werden mind. 142 Unterschriften benötigt die entsprechend geprüft / bestätigt werden müssen.
- Die Unterstützerformulare werden von dem jeweiligen Wahlleiter vergeben. Bsp. Kreistag -> Kreiswahlleiter
- Wann dürfen die Unterstützerformulare gesammelt werden?
- Zwischen dem Aufstellen der Liste auf der Wahlversammlung und der Abgabe der Liste beim Wahlleiter, was spätestens 66 Tage vor der Wahl passieren muss, also bis 20. Januar 2011 um 18 Uhr.
- Muss die Vergabe der Listenplätze durch einen Parteitag geklärt werden?
- Ja, durch ein innerparteiliches Verfahren z. B. Kreisparteitag (oder eine Wahlversammlung wenn keine Parteistrukturen vorhanden sind)
- Welche Aufgaben haben die Vertrauenspersonen?
- Die Vertrauenspersonen kommunizieren mit dem Wahlleiter - geben die Formulare ab und beantworten Fragen.
- Müssen Vertrauenspersonen im gleichen Landkreis wohnen?
- Nein, nach aktuellem Kenntnisstand
- Dürfen Vertrauenspersonen selbst kandidieren?
- Nein
- Dürfen Vertrauenspersonen kandidieren, wenn Sie dies in einem anderen Kreis machen?
- Ja, nach aktuellem Kenntnisstand, weil Sie sich nicht um ein Amt im entsprechenden Wahlkreis bewerben.
- Wie viele Vertreter sind erforderlich, um als eigene Fraktion gelten zu können?
- Mindestens zwei (Hessische Gemeindeordnung, §36a), sofern die GO der Gemeindevertretung keine höhere Anzahl bestimmt.
- Wie wird der Inhalt, die Form und Aufstellung, sowie der Ablauf der Wahlvorschläge durchgeführt?
- Detaills über den Ablauf erläutert das hessische Kommunalwahlgesetzt (KWG) in den §11 bis $14.