BW:Antragsfabrik2013/FO-Verteilungsschlüssel

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{{BW_Satzungsänderungsantrag | Titel = Verteilungsschlüssel Finanzordnung anpassen | Kurzbeschreibung = Anpassung des Schlüssels zur Verteilung der Mitgliedsbeiträge | Antragsteller = [[Benutzer:Tirsales|Tirsales]] | Ja = 5 | Nein = 9 | Enthaltung = 0 }} == Antrag == {{Satzungsänderungsantrag |Nummer = (offen) |Antragsteller = [[Benutzer:Tirsales|Tirsales]] |Satzung = Satzung des Landesverband Baden-Württemberg |Paragraph = B §1 |Antragstext = Es wird beantragt die Finanzordnung (Satzungsteil B) des Landesverbandes Baden-Württemberg zu ändern. '''Bisheriger Text:''' Satzung B Finanzordnung:<br> §1 Innerhalb des LV Baden-Württemberg wird der Verteilungsschlüssel auf 10% LV, 10% BzV, 20% KV und 20% OV geändert. '''Neuer Text:''' Satzung B Finanzordnung<br> §1 Die dem Landesverband und seinen Untergliederungen nach der Bundesfinanzordnung zustehende Anteile der Mitgliedsbeiträge werden im Landesverband wie folgt verteilt: 40% an den Landesverband und jeweils 20% an den Bezirksverband, Kreisverband und Ortsverband des Mitglieds. So ein Verband nicht existiert, gehen die Gelder an die jeweils übergeordnete Gliederung. Nach Empfehlung des Bundesschatzmeisters, der von Änderungen mit Wirksamkeit mitten im Jahr abrät, soll die Änderung rückwirkend zum 01.01.2010 greifen. |Begründung = Beim derzeitigen Anteil hat der Landesverband nicht genug Geld um 2 Landesparteitage durchzuführen oder Rücklagen für solche zu bilden. Auf Dauer ist der Landesverband so nicht handlungsfähig - eine Anpassung ist daher notwendig geworden. Der Antrag wird vom Landesvorstand eingereicht. }}

Zum Vergleich die Veränderungen der Mitgliedsbeiträge (als Anteil an den gesamten Mitgliedsbeiträgen):

Anteil am gesamten Mitgliedsbeitrag
Gliederung Alt Neu laut Bundessatzung Anmerkung
LV 10% 24% 25% -
BzV 10% 12% 0% -
KV 20% 12% 15% -
OV 20% 12% 20% -
Nur BzV 50% 36% 35% (Anteil des BzV, wenn es keine KV und OV gibt)
Nur KV 40% 24% 35% (Anteil des KV, wenn es keinen OV gibt)


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Tirsales
  2. NineBerry
  3. Branleb 15:21, 21. Mai 2010 (CEST)
  4. Mopple
  5. Thomas Weber

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Nati2010 13:22, 21. Mai 2010 (CEST)
  2. Laird_Dave 17:33, 21. Mai 2010 (CEST) Massives Kontra sowohl gegen Höhe des LV-Anteils als auch gegen Wirksamkeitszeitpunkt
  3. Elukir 17:48, 21. Mai 2010 (CEST) dito
  4. Timo 18:48, 21. Mai 2010 (CEST)
  5. Stefan K
  6. Richard
  7. Posbi 06:59, 22. Mai 2010 (CEST) wer das Geld hat bestimmt. Basisdemokratie vor Pragmatismus
  8. Natural 08:30, 22. Mai 2010 (CEST) (ACK Posbi, Dave)
  9. Thor 15:41, 22. Mai 2010 (CEST)
  10. Rince 21:52, 25. Mai 2010 (CEST)
  11. ...

Piraten, die voraussichtlich enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Warum braucht der LV auf einmal dermaßen viel Geld? Bis jetzt sind es 10% des gesamten Mitgliedsbeitrags. Dass das Land mehr Geld braucht, sehe ich ein. Mehr als das Doppelte der bisherigen Summen halte ich jedoch für völlig überzogen. In Bayern sieht der Verteilungsschlüssel derzeit so aus, dass 40% Bundesanteil sind und alle anderen Gliederungen 15% bekommen, wo keine Untergliederungen sind, fällt es der jeweiligen höheren Gliederung zu. Das sollte völlig ausreichen für Landesparteitage, alles andere kann und soll von den Untergliederungen getragen werden. Dass jeder BZV sein eigenes Geld hat, verhindert ja auch keine Sammelbestellungen oder Ähnliches. Warum braucht der LV also so viel Geld? --Laird_Dave 17:32, 21. Mai 2010 (CEST)
    • "Alles Andere kann und soll von den Untergliederungen getragen werden" - die Realität sieht bisher deutlich anders aus (und macht m. M. n. auch Sinn, da der größte Teil der Ausgaben sowieso über Sammelbestellungen läuft - bsp. Plakate, Infostand-Grundausstattung, landesweite Flyer, Give-Aways, etc). --Tirsales 17:39, 21. Mai 2010 (CEST)
      • Die Realität sieht deshalb anders aus, weil bisher der LV deutlich mehr Geld hatte als die BzV. -- Elukir 18:03, 21. Mai 2010 (CEST)
        • Das wiederum ist ein Irrglaube. --Tirsales 18:08, 21. Mai 2010 (CEST)
  • Änderungen der Finanzordnung rückwirkend beschließen ist nicht zweckmäßig und evtl. sogar rechtlich problematisch. Bernd hat empfohlen, Änderungen immer per 01.01. des Folgejahres gelten zu lassen. --Laird_Dave 17:32, 21. Mai 2010 (CEST)
    • Bernd hat explizit den 01.01. genannt und auch rückwirkende Änderungen genannt. --Tirsales 17:39, 21. Mai 2010 (CEST)
  • Es bestreitet ja niemand, dass ein höherer Anteil sinnvoll ist. Aber nicht so! Nicht in der Höhe, nicht in der Art und Weise, wie es kommuniziert wurde und vor Allem nicht rückwirkend. --Elukir 18:03, 21. Mai 2010 (CEST)
    • Es ist alles diskutierbar (Allerdings nicht via Twitter als öffentlicher Vorwurf), deshalb ist das ein Entwurf. --Tirsales 18:08, 21. Mai 2010 (CEST)
      • Das war ein öffentliches Twittern meiner Gefühlslage. Und ja, ich bin enttäuscht. -- Elukir 18:17, 21. Mai 2010 (CEST)
  • Ein ganz einfache Rechnung für 2010 mit 1350 zahlenden Mitglieder (36 EUR Beitrag) gemäß aktueller Satzung:
    Bundesverband = 19.440 EUR, Landesverband = 4.860 EUR, BzV Stuttgart = 8.964 EUR, BzV Karlsruhe = 8.154 EUR, BzV Tübingen = 4.320 EUR und BzV Freiburg = 4.158 EUR.
    Ist es wirklich sinnvoll, dass der Schatzmeister bei jeder Anfrage der AG Material, erst wieder bei den Schatzmeistern der Bezirksverbände um Geld betteln geht? Neben der Geldfrage ist es auch eine Zeitfrage. Deswegen bitte ich als LV-Schatzmeister um Unterstützung für diesen Antrag. Gerne können wir auch noch über einige Prozente diskutieren, aber der Landesverband sollte schon deutlich mehr Mittel zur Verfügung haben als ein Bezirksverband.
    Thomas Weber 20:31, 21. Mai 2010 (CEST)
    • Und der Vorschlag ist nun, dass sich LV (+14%) und BzV (+2%) zugunsten der KVs gesund stossen? Die Budgets der KVs sind ohnehin geradezu lächerlich klein. Nicht umsonst hatte der scheidende Schatzmeister den jetzt existierenden Schlüssel mit den Worten gestützt, dass für niedrigere Gliederungen die Einnahmen nur durch einen höheren Anteil sinnvoll zu gestalten sind. Meine Frage an dich als Landesvorstandsmitglied ist: Wollt ihr die Auflösung der KVs? Wenn ja, dann wünsche ich, dass dieses auch klar gesagt wird. Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum der LV nicht betteln gehen sollte - m. M. n. rennt ihr (sofern eure finanziellen Anliegen hilfreich und gut begründet sind) bei BzVs und KVs offene Türen ein. Und wenn ihr nicht gleich 50% der vorhandenen Guthaben absaugen wollt, kommen wir sicher auch gut ins Gespräch. Richard
  • Na denn mal Butter bei die Fische: Unser KV (Ravensburg-Bodenseekreis) betreut derzeit für die LTW 3 Wahlkreise. Hierfür haben wir seit November 2009 ca. 600 Euro angespart (aber auch nur, weil jeder einzelne Cent an Ausgaben entweder vermieden oder zurückgespendet wurde). Somit stellen wir jedem Kandidaten ein üppiges Wahlkampfbudget von ca. 200 Euro zur Verfügung - aber halt: Das soll rückwirkend geändert werden. Auf ca. 100 Euro. Sorry, aber wenn der LV mit der Kohle nicht hinkommt, dann verzichtet doch auf lustige Ideen wie ein professionelles Kandidatenfoto für jeden Direktkandidaten à geschätzte 200-300 Euro in 70 Wahlkreisen. Fällt eigentlich nur mir auf, dass der LV in diesem Jahr soviel Kohle wie noch nie zuvor eingenommen hat? Das kann man ohne Probleme aus dem Mitgliederzahlen ableiten... Richard
    • Nochmal langsam, der Landesverband hat ca. 5000 EUR, davon hat der Landesverband alleine 2010 zwei Landesparteitage zu bezahlen, was rund 8000 EUR kostet und er nur durch ein Polster aus dem letzten Jahr bezahlen kann. Zum Thema professionelles Kandidatenfoto, dazu gibt es von mir nicht eine einzige Aussage, die als Zusage gewertet werden könnte. Dafür ist selbst nach Änderung des Verteilungsschlüssel kein Geld da. Thomas Weber
  • Bitte korrigiert mich, wenn ich Fehler in meiner Rechnung habe! Zur Landtagswahl 2011 haben wir in BW 70 Wahlkreise. Wenn wir davon ausgehen, dass wir für jeden Wahlkreis einen KV haben aber noch keine Ortsverbände (wird angenommen, um die Rechnung nicht zu komplex zu machen) müssen wir das Geld für die KVs durch 70 teilen. Das Geld für die nicht vorhandenen Ortsverbände geht ja an den KV deshalb bekommen diese 40%

1440 Mitglieder * 36 € Beitrag = 51840 €

40 % an den Bund = 20736 €

10 % an den LV = 5184 €

10 % an BzV / 4 BzV = 1296 € pro BZ

40 % an KV / 70 KV = 296 €

Jeder KV hat also dieses Jahr 296 € für die Vorbereitung zur Landtagswahl zur Verfügung. Mit der neuen Regelung wären es dann nur noch 178 €. Der LV würde dafür 12442 € bekommen. 10% für den LV finde ich auch zu wenig. Mein Vorschlag wäre, den Anteil des OV um 5% zu kürzen und diese dem LV zukommen zu lassen.

    • Ob die KVs nun 296€ oder 178€ kriegen ist erstmal egal - es reicht nicht, um groß Werbemittel einzukaufen und reicht in beiden Fällen für Infostände o. Ä. Werbemittel können NUR über Bezirke oder (besser, da effizienter) landesweite Bestellungen organisiert werden. --Tirsales 16:46, 22. Mai 2010 (CEST)


  • Vorschlag:

Der Anteil des LV wird von 10% auf 15% geändert. Außerdem verpflichten sich alle Gliederungen unterhalb der Landesebene, die Hälfte ihres MB-Anteils an die jeweils übergeordnete Gliederung weiterzuleiten. Die jeweils übergeordnete Gliederung verpflichtet sich wiederum, dieses Geld in Form von Sachmitteln wieder an die unteren Gliederungen zurückzuleiten.

Auf diese Weise lösen wir das Problem der LPT-Finanzierung (5% mehr sollten reichen) und haben gleichzeitig die Möglichkeit Sammelbestellungen durchzuführen. Außerdem behalten die niederen Gliederungen noch Geld für sich zurück.

So sollte man eigentlich sämtliche angesprochenen Probleme lösen.

Die einzige Änderung an der Satzung wäre der geänderte Verteilungsschlüssel (wo die 5% für den LV dann letzlich herkommen kann man ja noch diskutieren) und alles andere könnten die BzVs mit einer simplen Selbstverpflichtung regeln.

Vorteil: wenn das nicht mehr benötigt wird (nach der LTW) muss nicht wieder die Satzung geändert werden sondern es reicht, die Verpflichtungserklärungen zurückzunehmen.

Die Satzungsänderung wird gültig ab 01.01.2011.

Für den Fall, dass eine Mehrheit sich dafür ausspricht bietet der BzV Stuttgart dem LV an, ihn bei der Finanzierung des LPT10.2 zu unterstützen. Die Details sind noch in der Klärung.

Für den BzV Stuttgart --Laird_Dave 22:13, 22. Mai 2010 (CEST)