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Version vom 3. Juni 2010, 07:18 Uhr von imported>AndiPopp
Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland aus dem Jahre 2010 und regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland.
Art.1 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten
- Vorsitzender: Jens Seipenbusch
- Stellvertretender Vorsitzender: Andreas Popp
- Schatzmeister: Bernd Schlömer
- Netzwerkpirat: Benjamin Stöcker
- Politischer Geschäftsführer: Christopher Lauer
- Öffentlichkeitspirat: Daniel Flachshaar
- Generalsekretär: Wolfgang Dudda
Art.2 Beschlussfassung
- 1Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 2Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit.
- 1Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. 2Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. 3Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
- 1Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
- Ausgaben die 1000 € überschreiten
- Einberufung eines Bundesparteitags
- Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom Antragsteller explizit verlangt wurde
- 1Die folgenden Beschlüsse können durch ein Vorstandsmitglied allein getroffen werden:
- Ausgaben bis 50 €
- 1Der Bundesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.
- 1Beschlüsse werden durch den Vorstand auf der Webseite des Vorstands veröffentlicht. 2Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt. 3Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend hiervon seperat protokolliert und den Mitgliedern des Bundesvorstands zugestellt.
Art.3 Antragsrecht
- 1Anträge an den Bundesvorstand können gestellt werden von
- den Mitgliedern des Bundesvorstands,
- den Mitgliedern der Landesvorstände,
- den Mitgliedern des Vorstands der Jungen Piraten,
- Beauftragten des Bundesvorstands,
- Vorständen und Mitgliederversammlungen von Untergliederungen,
- einer Gruppe von mindestens 15 Piraten.
- Anträge, die nicht bereits im Umlauf beschlossen sind, werden auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung gesetzt, sofern sie mindestens 2 Tage vor dieser eingegangen sind.
Art.4 Vorstandssitzungen
- 1Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt.
- 1Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen. 2Die Einladungfrist von physischen Vorstandssitzungen gemäß §9a (4) der Bundessatzung bleibt davon unberührt.
- 1Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. 2Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
- 1Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 2Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. 3In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
- 1Die Vorstände der Landesverbände und der Vorstand der Jungen Piraten haben das Recht je ein Mitglied aus ihrer Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. 2Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. 3Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
- 1Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. 2Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen. 3Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
Art.5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- 1Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. 2Diese wird vom Bundesvorstand verwaltet.
- 1Alle Mitglieder des Bundesvorstands erhalten auf Antrag Zugang zu den Mitgliederdaten. 2Mitglieder von Gebietsvorständen haben Zugriff auf die Daten der zu ihrem Gebiet zugehörigen Mitglieder gemäß deren eigener Geschäftsordnung.
- 1Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. qDieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
- 1Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. 2Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. 3Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
- 1Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Art.6 Aufgabenverteilung
Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
- Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Mitgliederverwaltung: Generalsekretär, Stellvertretender Vorsitzender
- Personalwesen: Stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister
- Vernetzung des Bundesvorstandes mit den Gliederungen sowie Management des Informationsflusses: Schriftführer
- Parteiinterne Meinungsbildung: Politischer Geschäftsführer
- Aufsicht über die Bundesgeschäftsstelle: Schatzmeister
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse: Schatzmeister
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister, Stellvertrender Vorsitzender
- Spendenwesen: Schriftführer
- Öffentlichkeitsarbeit: Pressekoordinator
- Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Schriftführer
- Internationale Koordination: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Ansprechpartner nicht-angegliederter innerparteilicher Gruppen: Schriftführer
- Wahlkampforganisation
- Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorstand (mehrheitlich)
- Planung des Jahresbudgets der Bundespartei: Vorstand (mehrheitlich)
- Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorstand (mehrheitlich)
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen
Art.7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
1Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. 2Dieser ist in Textform zu erfolgen.
Art.8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung wurde am xxxx-xx-xx in dieser Form in Kraft gesetzt.