NRW:Datenschutzbeauftragte/offene Fragen
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Version vom 26. Januar 2015, 17:20 Uhr von imported>Utzer (Utzer verschob die Seite NRW:Datenschutzbeauftragter/offene Fragen nach NRW:Datenschutzbeauftragte/offene Fragen: Korrektes Geschlecht, wir sehen das nicht so genau, aber ist halt schöner. ;-))
- Welche Rechte hat der Datenschutzbeauftragte? Kann er Sanktionen, Ordnungsmaßnahmen etc. verhängen? Wollen wir nur einen Berichterstatter oder jemanden mit direktem Einfluss.
- Hängt davon ab ob intern, extern, gewählt oder bestimmt.
- Wäre es sinnvoll mehrere Datenschutzbeauftragte zu bestellen?
- Ist es nötig einen gewählten Datenschutzbeauftragten schulen zu lassen?
- Was sagt z.B. der foebud zu unseren Regelungen und käme ein anderer Verein als externer Datenschutzbeauftragter in Frage?