NRW:LiquidFeedback Themendiskussion/79
Version vom 9. Januar 2011, 07:11 Uhr von imported>Wiskyhotel (korr)
Heißt "Anrecht" soviel wie "kostenlos zur Verfügung stellen" oder lediglich, dass ein Computer nicht verweigert werden darf? Finanzierung obliegt dem ALG2-Empfänger? Bis zu welcher Höhe?
Außerdem existieren in Touristeninfos, Bibliotheken und Arbeitsämter Computer für solche Zwecke, die bereits aus öffentlicher Hand finanziert und garantiert nicht fürs Spielen verwendet werden. --Magister Navis 22:58, 16. Mai 2010 (CEST)