BY:LiquidFeedback Themendiskussion/17

Version vom 9. Januar 2011, 07:39 Uhr von imported>Wiskyhotel (korr)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Forderung:

Der bayrische Landesverband der Piratenpartei soll eine Aufkündigung des bayrischen Konkordats anstreben.


Hintergrund:

Das bayrische Konkordat ist ein Staatskirchenvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1924.

Er sichert der Kirche einzigartige Rechte und Privilegien zu.

Die in meinen Augen Relevantesten:

   * Beanstandungrecht (der Kirche) bei Ernennung der Professoren und Dozenten an den Katholisch-Theologischen Lehrstühlen
   * Errichtung von Konkordatslehrstühlen für Philosophie und Geschichte an den Philosophischen Fakultäten der Universitäten München und Würzburg
   * Religion als ordentliches Unterrichtsfach in allen Schulgattungen
   * Aufsicht über den Religionsunterricht durch die Kirche
   * konfessionelle Lehrerbildung
   * Recht der Eltern auf Errichtung von Konfessionsschulen, der "katholischen Volksschule"
   * Beanstandungrecht bei Religionslehrern an den höheren Lehranstalten
   * Fonds für Erzbischöfliche und bischöfliche Stühle und ihrer Domkapitel.
   * Standesgemäße Wohnung für die Erzbischöfe, Bischöfe, den Dignitäre, der Hälfte der Domkapitulare durch den Staat.
   * Staatlich Versorgung des Generalvikars und des bischöflichen Sekretärs.
   * Geeignete Gebäude für die Ordinariate, Domkapitel und deren Archive durch den Staat.
   * Bestandsgarantie für das Vermögen und die Einkünfte der Domkirchen.
   * Verbürgung des Staates im Unterhalt der Domkirchen einschließlich deren Ausgaben für Gottesdienste und der Besoldung weltlicher Bediensteter notfalls Ausgleichszahlungen zu leisten.
   * Staatliche Beihilfe für Knaben- und Priesterseminare.
   * Bei Veränderung von Pfarrstellen angemessene Bezuschussung der Geistlichen.

Link zum Originaltext: http://www.verfassungen.de/de/by/bayern-kirchenvertraege25.htm


Begründung:

Der bayrische Staat und dessen Steuerzahler finanzieren zu nicht unerheblichen Teilen die Kirche. Schwerer als diese in meinen Augen ungerechtfertigte Finanzierung wiegt die durch den Vertrag ermöglichte Einflussnahme der Kirche auf die Bildungspolitik. Das widerspricht dem Prinzip der Trennung zwischen Staat und Kirche.


Umsetzung:

Die Aufkündigung des Vertrags scheint in meinen Augen weniger ein juristisches als ein politisches Problem zu sein. Es gab bereits Volksentscheide, initiiert von FDP und SPD, die zu einem Kompromiss mit der CSU führten. Ich bin kein Jurist, deswegen kann ich hier nur ein politisches Ziel formulieren.


Adressat:

Mir geht es erstmal nur darum für mich persönlich ein Meinungsbild abzufragen. Falls sich genügend Interessierte finden, werde ich die Diskussion zu dem Thema forcieren, so dass daraus ein Parteiprogrammantrag oder ein Positionspapier werden könnte. Diesen werde ich gegebenenfalls auf einem der nächsten Landesparteitage einreichen.