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Die Statuten im Original finden sich hier

Satzung der Pirate Parties International (PPI)

PRÄAMBEL

Pirate Parties International existiert, um Piratenparteien weltweit bei ihrer Etablierung behilflich zu sein, um sie zu unterstützen und zu fördern sowie die Kommunikation und die Kooperation zu stärken.

Pirate Parties International ist weder eine politische noch eine autoritative Instanz.
eigenständige politische noch weisungsgebende Institution Max WeberII 10:39, 30. Apr. 2010 (CEST)

EINFÜHRUNG

Name

(1)Der Verband trägt den Namen Pirate Parties International (PPI).
(2)Der Verband ist eine Not-for-Profit Organisation. Die Rechte und Pflichten des Verbands sind von denen seiner Mitglieder getrennt.

    • Dachverband oder Dachorganisation
    • Non-Profit Organisation (NGO), Nicht-Regierungs-Organisation, nichtstaatliche O... Max WeberII

AUFGABEN UND ZIELE

Ziele

(1)Die Ziele der Organisation sind:
(a)entsprechend den bestimmenden Interessen und Zielen der Mitglieder zu handeln.

    • <- hier ist das orginal genauer! - auch wenn deren english funny ist, lese ich das als mehrheitsinteressen und nicht nur als bestimmende Max WeberII

(b)die Wahrnehmung und Verbreitung der Piratenbewegung zu fördern sowie
(c)die Piratenbewegung zu vereinen und deren inneren wie äußeren Zusammenhalt zu stärken.
Max WeberII

(2)Um diese Ziele zu erreichen unternimmt die Organisation unter anderem folgende Tätigkeiten:

(a)Kommunikation zwischen den Mitgliedern ermöglichen und erweitern,
(b)bei der Gründung neuer Parteien helfen,
(c)globale Kampagnen und Veranstaltungen organisieren und koordinieren,
(d)auf Anfrage als Schlichter bei Konflikten zwischen Mitgliedern auftreten,
(e)Informationen zu den Kernthemen der Piraten austauschen und Recherche zu diesen Themen koordinieren,

(f)Kontakt zu NGOs, Regierungen und internationalen Organisationen aufnehmen, sowie
Max WeberII (g)als Anlaufstelle für die Piratenbewegung fungieren.
Max WeberII

MITGLIEDSCHAFT

Mitgliedschaft

(1)Als Mitglieder der Pirate Parties International können Parteien auftreten, sowie parteiverwandte Organisationen, die nicht das Ziel anstreben, an Wahlen teilzunehmen.

(2)Die Anzahl der Mitglieder ist nicht beschränkt, darf aber zwei nicht unterschreiten.

(3)Aufnahmeanträge müssen dem Vorstand in Schriftform überreicht werden. Diese sollen Kontaktinformationen, eine Einverständniserklärung mit der Satzung sowie den internen Regeln der Organisation, sowie eine Kopie der Satzung, der internen Regelungen und des Programms des Beitrittswilligen, Hintergrundinformationen und Struktur zum Beitrittswilligen enthalten. Der Vorstand leitet den Antrag an die Generalversammlung weiter. 

    • [by(-)laws = geschäftsordnung] den lese ich nach deiner übersetzung anders als im original:

(3) Mitgliedsanträge bedürfen der Schriftform und müssen dem Vorstand überreicht werden. Folgende Unterlagen müssen darin enthalten sein:

      • Kontaktinformationen
      • Satzung, Geschäftsordnung und Parteiprogramm der Bewerberorganisation
      • Einverständniserklärung über die Annahme der Satzung und internen Richtlinien der PPI.
      • Hintergrundinformationen über Ziele und Struktur der Bewerberorganisation

Der Vorstand [...]. Max WeberII



(4)Die Generalversammlung ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine von zwei Mitgliedschaftsarten zu gewähren:
(a) Reguläres Mitglied
(b) Mitglied mit Beobachterstatus 

Reguläre Mitglieder

(1)Zu den regulären Mitgliedern zählen die Gründungsmitglieder sowie Mitglieder, die durch die Generalversammlung gemäß Abschnitt III §4 aufgenommen wurden. Für eine reguläre Mitgliedschaft sind Mitglieder qualifiziert, die 
Max WeberII (a)sich zu dieser Satzung sowie zu den Zielen der Organisation, wie sie durch diese Satzung festgelegt sind, bekennen,
(b)eine Form des Wortes "Pirat" in ihrer Bezeichnung haben sowie
(c)eine interne Struktur aufweisen, die auf demokratischen Prinzipien basiert.
Max WeberII

(2)In jedem Land darf es nur ein reguläres Mitglied geben.
Max WeberII

(3)Die Generalversammlung ist berechtigt, jeder Piratenpartei, die sich zu den Prinzipien der Organisation bekennt und deren Satzung sowie interne Regelungen anerkennt, die Mitgliedschaft zu gewähren. 

    • welche art von mitgliedschaft? ist auch im original unklar!

Max WeberII (4) Reguläre Mitglieder haben das Recht,
(a) an einer Generalversammlung stimmberechtigt teilzunehmen,
(b) Kandidaten für alle Organe der Organisation zu nominieren, sowie
(c) Anträge an die Generalversammlung zu stellen.

Mitglieder mit Beobachterstatus

(1)Einer beitrittswilligen Organisation, welche die Voraussetzungen für eine reguläre Mitgliedschaft nicht erfüllt, kann die Generalversammlung Mitgliedschaft mit Beobachterstatus gewähren.
Max WeberII

(2)Mitglieder mit Beobachterstatus haben das Recht,
(a)an einer Generalversammlung ohne Stimmrecht teilzunehmen,
(b)Kandidaten für alle Organe der Organisation zu nominieren, sowie
(c)Anträge an die Generalversammlung zu stellen.

Mehrfachbewerbungen aus einem Land

(1)Pro Staat kann der PPI nur eine Organisation als reguläres Mitglied beitreten. Ein nationale Piratenpartei kann aus mehreren Piratenorganisationsformen bestehen, die sich in eine Föderation auf der Grundlage gemeinsamer piratiger Ziele zusammenschließen. Es obliegt der Verantwortung einer solchen Föderation, die Erfüllung der durch diese Satzung auferlegten Voraussetzungen durch alle ihre Mitglieder zu gewährleisten.

    • ich habe partei und organisation hier vertauscht, weil das eher dem deutschen verständnis entspricht Max WeberII

Beendigung der Mitgliedschaft

(1)Jedes Mitglied kann jederzeit die Mitgliedschaft in den Pirate Parties International beenden. Das Mitglied gibt die Entscheidung auszutreten dem Vorstand per Einschreiben bekannt. Austretende Mitglieder sind verpflichtet, ihre finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber der Organisation für alle vorhergehenden Jahre zu begleichen.

    • obacht! es gibt registered und registered with receipt - kommt drauf an was die PPI meint...deine übersetzung passt! Max WeberII

(2)Das Ruhen der Mitgliedschaft bzw. der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung beschlossen werden. Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch den Vorstand oder durch einen Zehntel der Mitglieder aus [mindestens]drei verschiedenen Kontinenten [Länder] eingereicht werden. 

    • auch hier liegt der fehler im original! es müßte "mindestens"/"at least" im original heißen! - falls die nicht ernsthaft 3 Kontinente meinen??? Max WeberII

(3)Die Mitgliedschaft endet automatisch bei Auflösung, Ausschluss, Liquidation, Interimsverwaltung oder Insolvenz. Die Mitgliedschaft endet ebenfalls automatisch falls das Mitglied nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, die für die Anerkennung einer Mitgliedschaft notwendig sind.

    • so ein käse! jedenfalls der letzte satz; mit dem kann ich jeden automatisch ausschließen...auch wieder original that sucks! Max WeberII

Mitgliedskartei

(1)Der Vorstand unterhält eine Mitgliedsdatei im PPI Hauptquartier der Pirate Parties International. In der Datei sind für jedes Mitglied der Name, die Rechtsform, die Adresse der Geschäftsstelle, die Identität der Vertreter, sowie, wenn nach der existierenden Rechtslage und/ oder den vorhandenen Bestimmungen möglich, die Registrierungsnummer. Jedes Mitglied kann die Mitgliederdatei in der Geschäftsstelle des PPI Hauptquartiers einsehen.

    • ich würde aus kartei einfach datei machen ;)

    • "consult" ist hier problematisch: muß nicht umbedingt "einsehen" damit gemeint sein..."einsicht beantragen", bzw. "einsehen via geschäftsstelle" wäre auch drin damit...wieder schwammig im original! Max WeberII

GENERALVERSAMMLUNG

Generalversammlung

(1)Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Pirate Parties International und besteht aus allen Mitgliedern dieser Organisation. Die Generalversammlung tritt midestens einmal jährlich zusammen.

(2)Außerordentliche Sitzungen können auf Antrag eines Drittels der Mitglieder oder durch einen Vorstandsbeschluss zusammengerufen werden.

(3)Die Generalversammlung entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen. Jedes Mitglied hat dabei eine Stimme.

(4)Mitgliedsorganisationen sind auf einer Sitzung der Generalversammlung durch einen Delegierten oder eine Delegation aus höchstens sechs Personen vertreten.

(5)Der Quorum ist bei Anwesenheit eines Drittels der Mitglieder erfüllt.

(6)Die Generalversammlung gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.

(7)Sitzungen der Generalversammlung müssen spätestens 5 Wochen vor dem Sitzungstermin angekündigt werden. Die Einladung wird durch den Vorstand an alle Mitglieder verschickt sowie auf der Webseite von Pirate Parties International veröffentlicht.

Funktionen der Generalversammlung

(1)Zu den Funktionen der Generalversammlung zählt:
(a)die Verfahren und Standards der Piratenbewegung weltweit ins Auge zu fassen und Handlungen zu unternehmen, die für die Erreichung der Ziele der Pirate Parties International förderlich sind,
(b)die grundsätzlichen Positionen der Pirate Parties International zu formulieren,
(c)über Mitgliedschaftsanträge sowie den Ausschluss von Mitgliedern zu entscheiden,
(d)den Vorstand und weitere Organe zu wählen,
(e)Berichte und Empfehlungen des Vorstands anzunehmen und zu überprüfen,
(f)Empfehlungen der Mitgliedsorganisationen anzunehmen und zu überprüfen,
(g)über vorgeschlagene Änderungen dieser Satzung zu entscheiden,
(h)sowie andere Tätigkeiten auszuüben, welche aus dieser Satzung hervorgehen.

    • wieder original: sach ma, hatt da kein muttersprachler drübergelesen? general policy = polity...hatt ma ja schonmal... ;)
    • consider wäre allerdings eher berücksichtigen, [auf Korrektheit/whatever] überprüfen, ferner annehmen für mich. hätte da dann eher receive/accept stehen wollen Max WeberII

Abstimmungen

(1)Jedes reguläre Mitglied hat eine Stimme. Anträge werden durch einfache Mehrheit der anwesenden bzw. repräsentierten Mitglieder, welche an der Anstimmung teilnehmen, angenommen. Im Falle einer Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

(2)Entscheidungen über die Aufnahme von neuen Mitgliedern (Abschnitt III §4), den Ausschluss von Mitgliedern (Abschnitt VII §2), die Festlegung des jährlichen Mitgliedsbeitrags (Abschnitt XVI §1) sowie Satzungsänderungen (Abschnitt XX) müssen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen werden.

(3)Ein reguläres Mitglied, das nicht bei der Sitzung der Generalversammlung anwesend sein kann, darf seine Stimme über eine Stimmdelegation an eine andere Mitgliedsorganisation abgeben. Keine Mitgliedsorganisation darf von mehr als einem Mitglied Stimmen übertragen bekommen.

(4)In Umständen, die vom Vorstand als angemessen erachtet werden, kann eine Urabstimmung der regulären Mitglieder auf dem Postweg zwischen zwei Sitzungen der Generalversammlung durchgeführt werden. Es gelten dieselben Regeln zu Mehrheiten, Wahlverfahren und Stimmengleichheit.

(5)Ein reguläres Mitglied, welches die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags für den Zeitraum bis zu und einschließlich des Geschäftsjahres vor der Sitzung der Generalversammlung versäumt hat verliert das Stimmrecht bei dieser Sitzung der Generalversammlung, mit Ausnahme des Falls, das ein Erlass oder Aufschub der Zahlung zuvor vom Vorstand genehmigt wurde.

(6)Die Möglichkeit zur Fernteilnahme muss für alle Sitzungen der Generalversammlungen gegeben sein.

    • irgendwie ist der absatz (5) grausam im original! aber für mich solls folgendermaßen heißen:
      • (5) Ein reguläres Mitglied, welches es versäumt hat, die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags für den Zeitraum bis zum Ende des, der Sitzung der Generalversammlung vorhergehenden Geschäftsjahres, zu entrichten, verliert das Stimmrecht bei dieser Sitzung, mit Ausnahme, dass ein Erlass oder Aufschub der Zahlung zuvor vom Vorstand genehmigt wurde.
        Max WeberII

VORSTAND

Vorstand

(1)Pirate Parties International wird von dem exekutiven Organ, dem Vorstand, geleitet. Die Vorstandsmitglieder sollten die Ziele der gesamten Piratenbewegung im Auge behalten und weder sich selbst als Vertreter eines bestimmten Mitglieds, Organisation oder Region betrachten, noch als solche betrachtet werden.


(2)Der Vorstand besteht aus:
(a)zwei Ko-Vorsitzenden,
(b)einem Schatzmeister,
(c)drei weiteren Mitgliedern, sowie
(d)einem Administrator.

(1) Andere Ämter, die auch, aber nicht ausschließlich, folgende sein können:
(a)Beauftragter für Medien, Basisarbeit und soziale Kontakte,
(b)Beauftragter für Nachrichten und Übersetzungen,
(c)Leiter der technischen Abteilung oder
(d)Ideologieleiter,
können durch den Vorstand bestimmt werden.

(1)Der Vorstand wird durch die Generalversammlung auf ordentlichen Sitzungen sowie auf außerordentlichen Sitzungen, die zu diesem Zweck einberufen werden, gewählt.


      • Co-Chairmen find ich einen dämlichen begriff...ist mir zu businessmäßig. warum nicht Deputy- oder Vice?? Ideology Leader - haben sich da deine russischen freunde nicht gegraust??? schlage Politkommissar vor!
      • R.I.P. entnervt entschlafen Max WeberII 13:55, 30. Apr. 2010 (CEST)

Funktionen des Vorstands

(1)Zu den Funktionen des Vorstands zählt:

(a)im Sinne der Generalversammlung zwischen deren Sitzungen zu handeln, deren Entscheidungen, Empfehlungen und Verfahren umzusetzen und sie auf nationalen und internationalen Veranstaltungen zu vetreten,

(b)die Piratenbewegung auf der ganzen Welt durch Besuche, Korrespondenz, Trainingskurse und andere angemessene Handlungen zu fördern,

(c)die Mitgliedsorganisationen zu beraten und ihnen zu helfen,

(d)die Zulassung von Organisationen, die die Mitgliedschaft anstreben, zu empfehlen,

(e)die Tages- und Geschäftsordnung für die Sitzungen der Generalversammlung unter Einbeziehung der Vorschläge und Empfehlungen der Mitgliedsorganisationen vorzubereiten sowie den Versammlungsleiter und seinen Assistenten für die Sitzung der Generalversammlung zu bestimmen,

(f)den Generalsekretär der Pirate Parties International sowie dessen Stellvertreter auf Empfehlung des Generalsekretärs zu bestimmen und die Führung des PPI Hauptquartiers zu kontrollieren,

(g)deh Jahreshaushalt und die finanziellen Berichte des PPI Hauptquartiers zu bewilligen,

(h)die Verantwortung für die Beschaffung zusätzlicher Geldmittel zu übernehmen, sowie

(i)andere Funktionen wahrzunehmen, die sich aus der Satzung und den daraus folgenden Verordnungen ergeben.

(1)Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Entscheideungen der Generalversammlung und im Sinne der Mehrheit der Programme der regulären Mitglieder der Pirate Parties International.

(2)Eine natürliche Person kann durch jedes reguläre Mitglied, welches nicht im Vorstand vertreten ist, mit dem Recht der Teilnahme an Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht versehen werden.

(3)Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, welche die internen Regelungen und die Wahlmodalitäten bestimmt. 

(4)Einer der Ko-Vorsitzenden oder der Administrator beruft, vertagt und beendet die Vorstandssitzungen und agiert als Versammlungsleiter um die Einhaltung der Gecshäftsordnung zu gewährleisten, die anstehenden Themen anzukündigen und den Vorstand über Abwesenheiten zu informieren. Falls einer der Ko-Vorsitzenden oder der Administrator nicht anwesend sind, kann die Versammlungsleitung an ein anderes Vorstandsmitglied delegiert werden.

(5)Der Vorstand hat regelmäßig und nicht seltener als einmal im Monat zu tagen. Die Form der Sitzungen ist frei.  

(6)Die Vorstandsitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Um eine nicht-öffentliche Sitzung zu beschließen bedarf es der Stimmen eines Drittels der Vorstandsmitglieder. Die Entscheidung für eine geschlossene Sitzung muss begründet sein. Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen müssen mindestens zwei Wochen nach der Sitzung veröffentlicht werden. Der Vorstand muss die Generalversammlung bei deren nächster Zusammenkunft über vergangene nicht-öffentliche Sitzungen informieren.

(7)Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit aus dem Vorstand austreten. Wird ein Vorstandsamt frei, kann der Vorstand ein temporäres Vorstandsmitglied bis zur nächsten Generalversammlung bestimmen. Falls die Ämter beider Ko-Vorsitzende oder des Administrators unbesetzt sind, ist eine außerodrentliche Sitzung der Generalversammlung einzuberufen, welche innerhalb der nächsten 6 Monate stattfinden muss. Sollten andere gewählte Ämter im Vorstand freiwerden, werden diese bis zum Ende der Amtszeit des zurückgetretenen oder verstorbenen Vorstandsmitglieds durch die Personen besetzt, die in den Wahlen für dieses Amt am Besten abgeschnitten haben, in abfallender Reihenfolge nach Wahlergebnis.

PPI HAUPTQUARTIER

PPI Hauptquartier

(1)Das PPI Hauptquartier muss entsprechend den Gesetzen des Landes, wo sich dessen internationale Zentrale befindet, als juristische Person registriert werden. Es muss eine Non-for-Profit Organisation sein.

(2)Das PPI Hauptquartier dient der Pirate Parties International als Sekretariat. Es besteht aus dem Generalsekretär der Pirate Parties International sowie weiteren Mitarbeiter, die von der Organisation benötigt werden. Der Generalsekretär wird vom Vorstand benannt und ist der Leiter der Verwaltung der Pirate Parties International.
 

(3)Das PPI Hauptquartier besteht aus einer Zentrale und eventuellen regionalen Filialen.

(4)Das PPI Hauptquartier ist für alle administrativen und finanziellen Angelegenheiten zuständig und hat über diese Bericht zu erstatten sowie diese mindestens einmal jährlich dem Vorstand zur Bestätigung vorlegen.

FINANZORDNUNG

Finanzierung

(1)Die Ausgaben von Pirate Parties International werden durch folgende Einnahmequellen gedeckt:
(a)Mitgliedsbeiträge von regulären Mitgliedern sowie Mitgliedern mit Beobachterstatus,
(b)Spenden, sowie
(c)anderen legalen Zuwendungen.

Mitgliedsbeiträge

(1)Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt.

(2)Die Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen hängen von der finanziellen Situation und der Größe der Parteien ab.

Schatzmeister

(1)Der Schatzmeister erstellt in Zusammenarbeit mit dem Vorstand den Haushaltsplan und die Geschäftsverfahren, welche abschließend von der Generalversammlung bewilligt werden müssen. 

(2)Der Schatzmeister kontrolliert den Haushalt der Pirate Parties International und erstattet dem Vorstand jede drei Monate Bericht.
  (3)Der Vorstand ist für die ordentliche finanzielle Leitung der Pirate Parties International´verantwortlich.

Berechtigung zur Darlehensaufnahme

(1)Die Personen, welche zur Kontoführung der Pirate Parties International befugt sind, haben im Falle der Aufnahme von Darlehen folgende Regeln zu beachten:
(1)Ein Darlehen von bis zu 10 Prozent des Jahreshaushalts bedarf der Zustimmung des Generalsekretärs.
(2)Ein Darlehen über zehn Prozent des Jahreshaushalts bedarf der Zustimmung von drei Vierteln des Vorstand.

Kassenprüfer

(1)Drei Kassenprüfer werden durch die Generalversammlung zur jährlichen Prüfung der Kontenführung von Pirate Parties International benannt.

SATZUNGSÄNDERUNGEN

Satzungsänderungen

(1)Diese Satzung kann nur durch die Stimmen von dzwei Dritteln der Gesamtzahl der Mitglieder der Generalversammlung auf einer ordentlichen oder außeordentlichen Sitzung beschlossen werden.

(2)Die Satzungsänderungen können durch jedes Mitglied der Pirate Parties International mindestens vier Wochen vor der Sitzung der Generalversammlung in Schriftform dem Vorstand vorgelegt werden. Der Vorstand verschickt die Vorschläge spätestens eine Woche vor der Sitzung der Generalversammlung an alle Mitglieder.

Liquidation

(1)Die Organisation kann durch die Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder einer Generalversammlung und nur in einer außerordentlichen Sitzung, die für diesen Zweck einberufen wurde, aufgelöst werden.

(2)Im Falle einer Liquidation von Pirate Parties International werden die nach Begleichung von Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern und anderen Verbindlichkeiten übriggebliebenen Geldmittel an eine NGO, die im Sinne und entsprechend der Grundsätze der Pirate Parties International, definiert durch die Satzung, übergeleitet.