Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Informationelle Selbstbestimmung und Integrität informationstechnischer Systeme

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband von Tobias Rudert.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
TE099
Beantragt von
Tobias Rudert
Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Grundrechte, Datenschutz, lebendige Demokratie, Piraten-Thema
Schlagworte Contra
Formal bereits gültig
Beantragte Änderungen

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Grundsatzprogramm in Kapitel 2 (Privatsphäre und Datenschutz), Unterkapitel 2.1 (Privatsphäre) nach dem Satz "Das Briefgeheimnis soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis." folgenden Satz einzufügen:

Die Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollen in das Grundgesetz aufgenommen werden.

Außerdem soll im selben Absatz in dem Satz "Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie bei sensiblen Informationen nicht vertrauenswürdig sind." das Wort

"Diesem" mit dem Wort "Dem"

ersetzt werden.

Begründung

Die Piratenpartei Deutschland fordert in ihrem Parteiprogramm, das Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis zu einem Kommunikationsgeheimnis auszuweiten. Dieses würde Kommunikation zwischen informationstechnischen Systemen schützen.

Das BVerG hat in seinem Urteil zur "Onlinedurchsuchung" ein Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme erklärt. Dieses schützt informationstechnische Systeme an sich.

Bereits 1983 hat das BVerG in einem Urteil zur Volkszählung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht anerkannt. Dieses Recht bezieht sich grundsätzlich auf alle Daten, egal wie sensibel sie sind oder wo sie gespeichert werden.

Das geforderte Kommunikationsgeheimnis und das erklärte Grundrecht auf Integrität informationstechnischer Systeme ergänzen sich somit. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt die Grundlage für den Datenschutz dar.

Diese Grundrechte sollen in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden. Da diese zwar nach dem BVerG geltendes Recht sind, jedoch von der Politik nicht in die Verfassung aufgenommen wurden, möchten wir dies erreichen. Wer eine Verfassung ließt, sollte alle ihm gewährten Grundrechte dort auch niedergeschrieben finden. Dies wäre ein Ausdruck lebendiger Demokratie durch aktive Pflege und Weiterentwicklung der Grundrechte in einer sich verändernden Welt.

Anzumerken ist, dass das BVerG nach eigener Aussage mit dem Grundrecht der Integrität informationstechnischer Systeme "Schutzlücken" im Grundrechtekatalog schließt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neues-Computer-Grundrecht-schuetzt-auch-Laptops-und-Daten-im-Arbeitsspeicher-184298.html). Mit diesem Grundrecht begegnet man der Argumentation der Online-Durchsuchungs-Befürworter, man würde keine Kommunikation abhören, weil man technisch gesehen Informationen abgreift, bevor diese das System verlassen.

Im weiterem Verlauf des Textes das Wort "Diesem" durch "Dem" zu ersetzen dient ausschließlich der Formschöheit des Textes.

Der Landesparteitag Bayern 2010.1 hat einen programmatischen Antrag beschlossen, der die Aussagen dieses Antrags mit einschließt.


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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Jan G. 18:48, 16. Apr. 2010 (CEST)
  2. Trias
  3. Crasher
  4. Hans Immanuel
  5. Zam
  6. Rainer Sonnabend
  7. icho40
  8. Thomas-BY
  9. Spearmind 09:50, 28. Apr. 2010 (CEST)
  10. datenritter 11:36, 28. Apr. 2010 (CEST) Schadet nicht. (Aber bitte Michis Kritik beachten. Auf entsprechende Vorwürfe müssen wir reagieren können.)
  11. Twix 15:11, 28. Apr. 2010 (CEST)
  12. Jan steht implizit drin, sollte aber auch explizit drinstehen
  13. Michael Tödt Michis Einwand mag berechtigt sein, aber das Argument, Bürgerrechte zu erweitern statt einzuschränken, sollte genügen.
  14. MichaelG 23:04, 3. Mai 2010 (CEST)
  15. Haide F.S.
  16. Unglow (eigentlich "Vertraulichlichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" aber nun gut :-))
  17. Salorta
  18. Sven423 19:55, 10. Mai 2010 (CEST) ins GG, versteckt in Urteilen findet das kein Laie
  19. RicoB CB 14:41, 12. Mai 2010 (CEST)
  20. DeBaernd 13:49, 13. Mai 2010 (CEST)
  21. zero-udo

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Andena 23:47, 19. Apr. 2010 (CEST)
  2. Michi
  3. Sebastian Pochert Michi hat es bereits auf den Punkt gebracht.
  4. Aleks_A 01.05.2010
  5. Bernd 14:07, 10. Mai 2010 (CEST) Dito, von der Sache her richtig, aber GG-Änderungen sind a) hier nicht notwendig, b) grundsätzlich sehr zurückhaltend zu handhaben.
  6. Rainer Klute 09:05, 11. Mai 2010 (CEST) Ich schließe mich Bernd an.
  7. icehawk s. Bernd

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. MrHan
  2. HKLS 21:29, 22. Apr. 2010 (CEST)
  3. Monarch 09:28, 5. Mai 2010 (CEST)
  4. Action_Boo
  5. StopSecret 11:48, 13. Mai 2010 (CEST)

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

GG ändern oder nicht?

Ich sehe es recht kritisch wenn wir fordern, dass das GG geändert werden soll, wenn wir andererseits ständig die etablierten Politiker dafür kritisieren ständig am GG herumzupfuschen. Wenn die das GG nicht gemäß ihrem Sinne ändern sollen, warum sollen wir es dann gemäß unserem Sinn ändern? Wir haben auch afaik im Programm aber auch im BTW-Programm drinnen stehen, das wir an dem GG in der ursprünglichen Version festhalten wollen - somit würden wir uns klar selbst wieder sprechen. -- Michi 19:20, 18. Apr. 2010 (CEST)

Ist bereits enthalten

Beide Grundrechte sind bereits im Grundgesetz enthalten - so hat es das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Da das BVerfG die höchste Instanz im Deutschen Rechtswesen ist, ist diese Entscheidung endgültig. Gemäß deutschem Recht sind dies zwei vollwertige Grundrechte, welche nur nicht wörtlich im GG stehen. -- Michi 19:47, 18. Apr. 2010 (CEST)

Grundsatzfrage

Diese Grundrechte sind - naiv gesprochen - deswegen nicht im GG enthalten, weil die Schaffer des Grundgesetzes damals (1930-40er Jahre) nicht wissen konnten, das dies jemals aktuell sein würde, da diese Problematik technikbedint damals noch nicht existierte. Die Richter in Karlsruhe haben also quasi festgestellt, dass die Schöpfer des GG diese Grundrechte in's GG geschrieben hätten, wenn sie heute leben würden. Wir müssen also davon ausgehen, dass in Zukunft neue Probleme aufkommen werden, durch welche wir neue - bisher noch ungeahnte - Grundrecht brauchen werden. Wir müssen uns also grundsätzlich überlegen, wie man mit solchen Herausforderungen umgehen. Verfassungsdesigntechnisch gibt es dafür zwei Möglichkeiten:

  • Wir aktualisieren von Zeit zu Zeit die Verfassung
  • Man interpretiert die Verfassung in der Überlegung in welcher Zeit und Situation sie geschrieben wurde und wo wir uns heute befinden und handeln im Geist des Verfassungstextes (In manchen englischen Rechtstexten steht dazu die Formulierung "in the spirit of"). Eine solche Interpretation muss schlussendlich vom Bundesverfassungsgericht getan werden.

Ich persönlich halte die zweite Strategie als eleganter. Darüber hinaus sind meiner Meinung nach sowohl die Urteile des BVerfG also auch die allgemein gehaltene Schreibweise der ersten Artikel des GG ein Hinweis darauf das diese Strategie im Sinne der Schaffer des GG und des BVerfG ist. -- Michi 20:29, 18. Apr. 2010 (CEST) PS: Nein ich bin kein Jurist.

Zu den Ausführungen von Michi:
1. Wir haben schon vorher gefordert, das GG zu ändern (Kommunikationsgeheimnis).
2. Wie ich bereits auf dem LPT Bayern gesagt habe, geht es vor allem um die Sichtbarkeit dieser Grundrechte (im Grundgesetz). Mir ist klar, dass diese juristisch bereits gültig sind, aber wenn z. B. eine Schulklasse irgendwo in DE sich mit Grundgesetz/Grundrechten beschäftigt, wird es dort nur sehr selten auch um Rechte gehen, die dort nicht drinstehen. Das diese Grundrechte vom BVerfG bereits deklariert wurden, sehe ich eigentlich eher als Pluspunkt.
3. In der Begründung ist die Rede von "Pflege und Weiterentwicklung der Grundrechte", hier sollen bereits erklärte Grundrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden (Pflege). Wenn man dies nicht macht laufen mit der Zeit die tatsächlich geltenden Grundrechte und das GG immer weiter auseinander. Laut Wikipedia gab es bereits Versuche, die Informationelle Selbstbestimmung ins GG aufzunehmen. Andere abgeleitete Grundrechte sind ebenfalls Teil des GG. Außerdem sind die hier behandelten Rechte essenzielle Grundlagen unserer Mentalität. CEdge