Benutzer:AG soziale Marktwirtschaft/Standpunkt EZB

< Benutzer:AG soziale Marktwirtschaft
Version vom 11. April 2010, 14:55 Uhr von imported>Aloa5 (Die Seite wurde neu angelegt: „===Derzeitiger Standpunkt der AG soziale Marktwirtschaft zu:=== {{Box blau|left;width:97%| <center>'''EZB'''</center> Der Auftrag der Europäischen Zentralbank (…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Derzeitiger Standpunkt der AG soziale Marktwirtschaft zu:

EZB

Der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) soll aus folgende drei Aufgaben bestehen:

- Sicherung einer wertstabilen, gemeinsamen, europäischen Währung.

- Die Politik der EZB darf nicht zur einer Bevorzugung einzelner Wirtschaftsakteure führen.

- Eingriff bei Marktversagen.

Die Sicherung soll als zentrale Aufgabe definiert sein, die EZB-Politik der Gleichbehandlung bildet die Rahmenbedingung zu dessen Erfüllung und die Ermächtigung zu erweiterten Eingriffen soll die EZB in ökonomischen Ausnahmefällen für korrigierenden Maßnahmen erhalten.


Der Erhalt einer gemeinsamen europäische Währung ist ein wesentliches Ziel unserer Politik, sowohl aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung für die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes, als auch aufgrund seiner Bedeutung für die weitere Verfestigung der Integration Europas. Erst Geld als liquidester Vermögensgegenstand ermöglicht effektives wirtschaften. Nur wenn Geld gleichzeitig zur Transaktion, zur Planung und Absicherung verwendet werden kann, ist es für Bürger ein akzeptables Zahlungmittel. Desweiteren spielen Devisen in volkswirtschaftlichen Ausgleichsprozessen eine wichtige Rolle und verhindern so starke Konjunkturschwankungen. Geldwertstabilität ist zur Erfüllung dieser Funktionen eine unerlässliche Voraussetzung und gibt darüber hinaus Unternehmen, Privatpersonen und Staaten (im Euroraum) einen stabilen, mittel- und langfristig verläßlichen, Planungsrahmen. Marktversagen stellt eine fundamentale Bedrohung des Funktionierens der Wirtschaft, und somit der Wohlfahrt der Bürger dar und ist deshalb als einzige Ausnahme zu sehen, bei der die Zentralbank selbst wirtschaftspolitisch aktiv wird. Darüber hinaus ist aufgrund der Verflechtung der Finanzwirtschaft ein Versagen der Märkte auf rein nationaler Ebene auszuschließen.


Geldpolitik darf nicht das einzige Instrument staatlicher Wirtschaftspolitik sein, aufgrund der Lösung der Währung aus dem nationalen Rahmen innerhalb des Euroraumes ist eine klare Aufgabentrennung von Zentralbank und Regierungen notwendig. Ohne eine realistische Geldpolitik können weder auf dem Geldmarkt, dem Finanzmarkt noch in der Politik die richtigen Entscheidungen getroffen werden.

[u]Die oben genannten Ziele sollen durch folgenden institutionellen Rahmen erreicht werden:[/u] 1.Möglichst weitgehende Unabhängigkeit der Zentralbank in ihrem Tagesgeschäft. Dies wird erreicht durch eine Beschränkung der politischen Aufsicht auf die Prüfung der Auftragserfüllung und strikte personelle Trennung von Regierungen und Zentralbank 2.Strikte Beschränkung des Auftrages der Zentralbank auf die o.a. erstgenannten Punkte. Dieser Auftrag ist politisch vorgegeben und kann von der Zentralbank nicht eigenmächtig geändert werden.

[u]Begründung:[/u] Historische Erfahrung zeigt, dass Regierungen langfristig negative Folgen der Geldpolitik zur Erreichung kurzfristiger Ziele in Kauf nehmen. Eine solche Bevorzugung kurzfristiger, vor langfristiger Folgen liegt auch in der Logik der repräsentativen Demokratie mit regelmäßigen Wahlen. Da ein solches politisches System als gegebener institutioneller Rahmen angenommen wird, gilt es negativen Aspekten desselben möglichst entgegen zu wirken um die z.T. verheerenden Folgen kurzfristig orientierter Maßnahmen zu vermeiden.

Aus der Unabhängigkeit der Zentralbank folgt notwendig einerseits eine strikte Beschränkung ihres Auftrages, da die Zentralbank nicht zur demokratisch nur sehr beschränkt kontrollierten eigenständigen Wirtschaftsregierung mutieren darf. Andererseits erfordert eine Beschränkung der politischen Aufsicht auf die Aufgaben[i]erfüllung[/i] auch eine klar definierte und qualifizierbare Aufgaben[i]stellung[/i]. Aufgrund sehr unterschiedlicher nationaler ökonomischer Interessen innerhalb des Euro-Währungsraumes ist eine über die Kontrolle der Währung hinausgehender Auftrag der Zentralbank auch in der Praxis schwer umsetzbar. Dies birgt das Risiko einer Destabilisierung der Währungsgemeinschaft in sich.

[u]Details zum Auftrag:[/u] 1.Geldwertstabilität wird als erreicht angesehen, wenn mittelfristig die Inflation auf bis zu 3% beschränkt wird. Dieser Wert ist als Zielwert über mehrere Jahre gemittelt gesetzt. Eine Schwankungsbreite von 0% - 5% Jahresinflation wird hierbei als akzeptabel angesehen. 2.Der EZB sollen neben der Zinshoheit alternative Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden, welche zur Erreichung ihres Auftrages eingesetzt werden können. Diese schließen die Möglichkeit zur Festlegung von Mindestreserven von Finanzinstitutionen, der Risikovorsorge für unterschiedliche Finanzgeschäfte und Festlegung des Typs akzeptabler Sicherheiten ein (hier können weitere Instrumente hinzugegfügt werden). 3.Die Zentralbank hält die für einen langfristig reibungslosen internationalen Handel notwendigen Devisenreserven und sichert durch Führung von Devisengeschäften u.a. den Außenwert der gemeinsamen Währung. 4.Die Einschränkung der Auftrages der Zentralbank auf Währungs- und Devisenkontrolle betrifft nicht nur die Ziele der Zentralbank, sondern auch ihre Einflußnahme: die Zentralbank hat Neutralität zu wahren in Fragen der Lohnentwicklung, Steuern und weiteren Mechanismen. 5.Die Zentralbank kann durch zeitlich begrenzte Bereitstellung von Liquidität Marktversagen bekämpfen. Als Hüterin einer Währung in einem gemeinsamen europäischen Währungsraumes ist es dabei nicht ihre Aufgabe, ruinierte nationale Staatshaushalte zu sanieren. Sie kann jedoch die Aufsicht über zu entwickelnde Mechanismen zur gemeinsamen Unterstützung im Falle einzelstaatlicher Haushaltskrisen, z.B. eines Europäischen Währungsfonds, übernehmen.

Es ist Aufgabe der Regierungen, innerhalb des so gesteckten Rahmens dafür zu sorgen, dass der soziale Ausgleich innerhalb der Gesellschaft stattfindet . Einkommensverteilung folgt in erster Linie aus den Verhandlungen der Sozialpartner sowie Maßnahmen der Regierungen wie Abgaben und Sozialleistungen. Diese liegen klar außerhalb des Einflusses der Zentralbank und können mithin nicht Teil ihres Auftrages sein. Durch Erfüllung ihres Auftrages stellt die Zentralbank vielmehr sowohl den Sozialpartnern, als auch den nationalen Regierungen, einen stabilen und verläßlichen Rahmen zur Verfügung, innerhalb dessen Fragen der Einkommens- und Vermögensverteilung auf nationaler Ebene beantwortet werden müssen. Auch ist es Aufgabe der politischen Institutionen der EU als Wirtschaftsgemeinschaft, für einen Ausgleich in den nationalen Entwicklungen über Förderprogramme, Finanzhilfen u.ä. zu sorgen. Schließlich bleiben den Regierungen die Aufgabe der wirtschaftlichen Steuerung auf nationaler und europäischer Ebene über verschiedenste Instrumente, wie Steuern, staatliche Investitionen, Investitionsförderungen, etc.. Diese Instrumente liegen alle außerhalb des Einflusses der Zentralbank, mithin kann ihr Einsatz und ihre Wirkung nicht Teil des EZB-Auftrages sein.