BE:LiquidFeedback Themendiskussion/280

Version vom 25. Oktober 2011, 22:10 Uhr von imported>Flobg (Textersetzung - „Kategorie:LiquidFeedback Berlin:T“ durch „Kategorie:LiquidFeedback Berlin T“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

In welcher Weise soll denn Art. 3 Abs. 3 GG abgeändert werden. bzw. wo schützt dieser nicht vor Diskriminierung? *verwirrt* oder sind hier weiterführende Regelungen gemeint die Art. 3 Abs. 3 GG widersprechen? ;-) „Artikel 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“--rka 18:10, 8. Apr. 2010 (CEST)

Es fehlt dem Antrag der Textentwurf für den Neuen Artikel 3 Absatz 3 des GG. Ich darf auch zu bedenken geben das wenn es diskriminierend sein soll wegen der sexuellen Orientierung benachteiligt zu sein, also es in einen derartigen generellen Ton gehalten wird, dass dann auch Pädophile strenggenommen nicht mehr verfolgt werden können. Gleiches gilt auch für Sodomie und anderen sexuellen Orientierungen, bei denen eine strafbare Handlung im Raum steht. Deshalb bitte Initiative zurücknehmen oder konkreten Textentwurf einpflegen der benannte Problematik ausschliesst. --Simon Lange 05:48, 17. April 2010 (CEST)