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Keine automatisierte Kennzeichenerfassung

  • Titel: Keine automatisierte Kennzeichenerfassung
  • SortKey: CBL
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: NineBerry
  • Sub-AG: Inneres
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Keine automatisierte Kennzeichenerfassung

Obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt hat, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zum Abgleich mit Fahndungsdaten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird dieses erneut diskutiert. Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab.

Wir gehen sogar weiter als das Verfassungsgericht: Auch ein stichprobenartiger Abgleich ist für uns nicht akzeptabel.

Kommentar
 

Ursprünglicher Volltext

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hat eindeutig klargestellt, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abgleich mit Fahndungsdaten in diversen Belangen - nicht zuletzt der Verhältnismäßigkeit - nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Daher ist es uns unbegreiflich, warum solche Maßnahmen erneut diskutiert werden.

Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenhafter Abgleich automatisiert erfasster Autokennzeichen, so wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässt, ist für uns nicht akzeptabel.


Kurzfassung

Wir lehnen eine automatisierte Kennzeichenerfassung ab.

Bearbeiter

Vorschlag

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hat eindeutig klargestellt, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abgleich mit Fahndungsdaten in diversen Belangen - nicht zuletzt der Verhältnismäßigkeit - nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Daher ist es uns unbegreiflich, warum solche Maßnahmen erneut diskutiert werden.

Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenartiger Abgleich automatisiert erfasster Autokennzeichen, so wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässt, ist für uns nicht akzeptabel.

Ist-Zustand

In einigen Bundesländern wird der Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme diskutiert oder bereits umgesetzt. In Baden-Württemberg ist eine solche Möglichkeit seit 2008 im Polizeigesetz[1] vorgesehen.

Warum die Änderung notwendig ist

Soll-Zustand

Kosten

Alternativen

Haltungen anderer Parteien

Quellen

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
[2010-04-02] In Arbeit Von NRW Programm übernommen