BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen

< BW:Arbeitsgruppen‎ | Landespolitik‎ | Inneres
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz

  • Titel: Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz
  • SortKey: CBAA
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: Navigator
  • Sub-AG: Inneres
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz

Das baden-württembergische Polizeigesetz wurde in verschiedenen Punkten verschärft. So wurde das Aussageverweigerungsrecht eingeschränkt und die Polizei hat nun mehr Befugnisse, Menschen ohne konkrete Verdachtsmomente zu durchsuchen, persönliche Daten von Personen festzuhalten und öffentliche Räume mit Videokameras zu überwachen.

Wir wollen diese Änderungen überprüfen und alle, mit denen Grundrechte unverhältnismäßig verletzt werden, wieder zurücknehmen.


 

Bearbeiter

Vorschlag

Ursprünglicher Sammelvorschlag: Inneres/Polizeirecht

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
[Datum] In Arbeit Erster Entwurf veröffentlicht