Archiv:Antragsfabrik Bayern/Quorum mit 1/2
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80px | Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Ron, Jens Kohnert. Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- S-20
- Beantragt von
- Ron, Jens Kohnert
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Bayern / §11
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen in § 11, Absatz 1, Satz 2 "2/3" durch "1/2" zu ersetzen.
Alte Version:
Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
Neue Version:
Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 1/2 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
- Begründung
Das erlangen der Zusage (schriftlich, ggf. auch elektronisch) von 2/3 alle Mitglieder erscheint sehr unwahrscheinlich, da dieses unverhältnismässig hoch ausfällt. Daher wird das benötigte Quorum auf 1/2 der Mitglieder reduziert. (Hinweis: In Bayern wird für ein verfassungsänderndes Quorum lediglich 1/4 der Bürger benötigt.)
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker (Der gehört eh abgeschafft in dieser Form)
- Thomas F (@Ben: Schreib doch nen Antrag ;))
- wigbold
- Haide F.S.
- AndiPopp
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Satzungsänderungen benötigen einen weitestgehenden Konsens - 2/3 ist Minimum! Jedoch ist dieser Passus bzw. das Verfahren generell zu diskutieren: Wer soll z.B. die Stimmen validieren?! --wigbold 02:34, 1. Apr. 2010 (CEST)
- Unabhängig von Verfassungsänderungen (da steht ja noch das Parlament dazwischen), verlangt das deutsche Zivilrecht, dass bei Vereinen immer eine Mehrheit der Mitglieder entscheiden muss. 1/2 ist genau einer weniger als eine Mehrheit -- AndiPopp 16:51, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...