Archiv:2010/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag Angleichung an Finanzordnung
80px | Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Jonas M.. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel =
Vorraussetzungen für aktives Wahlrecht an Finanzordnung angleichen - Änderungsantrag Nr.
- T046
- Beantragt von
- Jonas M.
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §4 (4)
- Beantragte Änderungen
Ziehe den Antrag zugunsten von Antragsfabrik/Passives_Wahlrecht_bei_Zahlungsverzug zurück.
Es wird beantragt in Abschnitt A: §4 (4) den Text "mehr als drei Monate im Rückstand" durch "im Verzug" zu ersetzen.
- Begründung
Übernahme der Regelung aus §3 (2) der Finanzordnung um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden.
Aktuelle Fassung
Neue Fassung
- Achtung Kollisionen
<ul><li>Der für das Attribut „Titel“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Vorraussetzungen für aktives Wahlrecht an Finanzordnung angleichen“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:DerJonas|Jonas M.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ Ziehe den Antrag zugunsten von Antragsfabrik/Passives_Wahlrecht_bei_Zahlungsverzug zurück.Es wird beantragt in Abschnitt A: §4 (4) den Text "mehr als drei Monate im Rückstand" durch "im Verzug" zu ersetzen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Übernahme der Regelung aus §3 (2) der Finanzordnung um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden.Aktuelle Fassung (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)Neue Fassung (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht im Verzug ist. (Aktives Wahlrecht)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
- eckes (und hab meinen eigenen Antrag zurückgezogen)
- PiratenRV 22:45, 20. Mär. 2010 (CET)
- Laird_Dave 17:31, 21. Mär. 2010 (CET)
- Sebastian Pochert 18:50, 21. Mär. 2010 (CET)
- Bragi
- Trias
- danebod
- Christian Hufgard 14:07, 2. Apr. 2010 (CEST)
- SteffenO 20:20, 2. Apr. 2010 (CEST)
- Andreas Heimann
- Nico.Ecke 21:19, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Andena 21:24, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Fjardim
- Nplhse 12:39, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Käptn Blaubär solange es möglich bleibt, seinen Beitrag noch bei der Veranstaltung bar zu zahlen. Sonst sehe ich Probleme, wenn jemand im Dezember verreist war und dann Anfang Januar ein auserordentlicher Parteitag stattfindet.
- ...
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
- Thomas F
- ?
- ...
Piraten, die sich voraussichtlich enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Kollisionen
Das ist jetzt gefühlt der 5. Antrag zu diesem Paragraphen. Ich würde es begrüßen, wenn diese zusammengefasst werden... --Trias 20:46, 15. Mär. 2010 (CET)
- Das sind alles 3 verschiedene, 2 Alternativen und eine Ergänzung --eckes
Stimmloses Mitglied?
Mal grundsätzlich: Was unterscheidet eigentlich ein stimmrechtsloses Mitglied, das keine Beiträge zahlt von jemanden, der kein Mitglied ist? Sowie ich das einschätze nur eine Erhöhung des Mitgliederstands. Wäre es da nicht sinnvoller, jedem Parteimitglied das Stimmrecht zu geben und den Leuten die in iner Frist nicht zahlen (nach erfolgloser Zahlungsaufforderung) einfach die Parteimitgliedschaft zu entziehen? So sparen wir uns Stress und Karteileichen. --Trias 20:46, 15. Mär. 2010 (CET)
- Wer mit dem Beitrag im Verzug ist, verliert sofort das Stimmrecht auf Veranstaltungen, die Mitgliedschaft verliert man aber erst nach 3 Mahnungen. Jonas M. 14:10, 16. Mär. 2010 (CET)
- Käptn Blaubär aus Marketing weiß man, dass es viel schwieriger ist neue Kunden zu bekommen als Kunden zu halten. Also die Leute lieber nicht zu schnell rauswerfen.
Argument 2
...