BE:LiquidFeedback Themendiskussion/259

Version vom 25. Oktober 2011, 22:10 Uhr von imported>Flobg (Textersetzung - „Kategorie:LiquidFeedback Berlin:T“ durch „Kategorie:LiquidFeedback Berlin T“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Diskussionseite zum Mindeslohn.

@Wolfram Priess. Deinen Antrag halte ich für etwas gewagt. Du stellst Behauptungen auf, bei denen ich sehr vorsichtig wäre, ob diese so eindeutig auch in der Realen Interaktion gelten. 1. Du schreibst nur nebulös "...dass für die Existenzsicherung und für die gesellschaftliche Teilhabe ausreichend ist. " Vielleicht solltest du diesen Punkt mal etwas genauer definieren. Ich weiß nicht, ob 700 Euro in München dieses Kriterium erfüllen. 2. Auch ein BGE kann die Arbeitsnachfrag zu Ungunsten von Bürgern verzerren, die gezwungen sind ihre Arbeit anzubieten, um ihre BGE aufzustocken. Aus deinem Antrag spricht eine ziemliche Naivität, was die Qualität und Ergebnisse von Allokationen und Verteilungsimplikationen 'freier' Märkte betrifft. Die Gefahr besteht, dass wir den Müllmann, der jetzt für 3 Euro die Stünde bei einem privaten Müllabfuhrbetrieb arbeitet und nur mit Hartz4 Aufstockung seine Familie durchbringt, durch einene BGE Müllman der 3 Euro pro Stunde verdient, um seine Familie durchzubringen, ersetzen. Da es ja im BGE System keine klare Position zu der Bedarfsdeckung gibt, könnte es sein, dass ein von gewinnmaximierenden Unternehmen ausgebeuteter Müllmann mit der Einführung eines BGE viel schlechter dasteht als jetzt mit Hartz4. Meine Initiative zu einer Finanzierung des BGE scheint mit der Umstellung des 'Wirtschaft und Soziales' bereich leider rausgeflogen zu sein. Darum ergänze ich meine Kritik an deiner Argumentation mit dem Verweis auf meine Intiative https://lqpp.de/be/initiative/show/342.html und möchte auf die Diskussion mit georgberlin zu diesem Thema verweisen, die sich gerade mit der Frage der Ausgestalltung eines BGE und ob damit eine Besserstellung gegenüber Hartz4 erfolgt, beschäftigt http://wiki.piratenpartei.de/BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/194. Deine Argumentation gegen Mindestlöhne hört sich für mich wie eine Kernforderung der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft an, die Neue Innovative Möglichkeiten suchen, ein weiteres Absenken des Lohniveaus in Deutschland durchzusetzen, um dafür zu sorgen, dass der Anteil des Faktors Kapital auf Kosten der Arbeitseinkommen am BSP auch in Zukunft hoch bleibt und steigt. Ein falsch konstruiertes BGE, dass Niedrigslöhne fördert ist dafür doch ideal. Darum mein Fazit. BGE und Mindestlöhne schließen sich nicht gegenseitig aus. Da ein BGE verzerrend auf das Arbeitsangebot wirkt (wie Hartz4 auch -zuviel billige Arbeit wird durch staatliceh subventionierung und Druck zu Zwangsarbeit angeboten), sollte es auf jeden Fall Lohnunergrenzen geben. Wo ist dass Problem 5,6,7 Euro Mindestlohn (zunächst) für Normale 8h Arbeit (Müllmann) als maximale Untergrenze festzulegen?. Man könnte ja leicht regional differenzieren (Mindeslohn Ostdeutschland 5, Bayern 6 euro/h - als maximale Untergrenzen einziehen, um eine Ausbeutung von Bürgern gesetzlich zu begrenzen - Problem ist dann aber die Abgrenzung und der Import billiger Arbeit aus Ostdeutschland nach Bayern, sofern dieses überhaupt möglich ist.LKW Fernfahrer vs Friseuse in Bitterfeld, Dieses Abgrenzungsproblem ist aber nicht so gravierend und lösbar) LG --Seahorse 12:36, 08. März. 2010 (CET)

Dem schliesse ich mich insofern an, dass ein klarer Gegensatz zwischen Grundeinkommen und Mindestlohn nicht notwendig besteht, und durchaus eine Ergänzung in entsprechenden Modellen denkbar ist. Es ist auch durchaus interessant, in Berlin einmal die Unterstützung für Mindestlohn zu erfragen, unabhängig von BGE. Durch diesen Gegenantrag wird - auch wenn ich BGE grundsätzlich bevorzuge - nun ein Gegensatzpaar fest konstruiert, das uns in der Form nur die weitere offene Debatte und Modellentwicklung erschwert.
Übrigens, dass mit BGE auch mal jemand schlechter dastehen kann als jetzt ist durchaus möglich, wenn man eine an heutigen Zahlen orientierte Rechnung zugrunde legt. --Bernd 13:33, 8. Mär. 2010 (CET)

Nach der Serverumstellung fehlt hier was... Jensdarup 19:11, 11. Mär. 2010 (CET) ...nämlich, dass der wesentliche Punkt des BGE dessen Höhe ist; falls es zu gering sein sollte, um ein Leben in Würde führen zu können und Hinzuverdienen notwendig sein sollte, muss der zusätzliche Verdienst in einem anständigen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Nicht zufällig ist gerade ein Mindestlohn für Zeitarbeiter von 7,60 € [Ost 6,65] für 2010 und 8,19 € [Ost 7,50 €] für 2012 vereinbart worden [ http://twitter.com/mindestlohn/statuses/10272105610 ]. Jensdarup 16:47, 12. Mär. 2010 (CET)

Interessanter Artikel im Handelsblatt zur neuen Haltung der Tarifparteien zum Mindestlohn: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-abschottung-mit-mindestloehnen;2544762 Jensdarup 17:09, 12. Mär. 2010 (CET)