BY:Bezirksverband Oberbayern/Antragsfabrik/eMitzeichnungen
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bezirksverband Oberbayern von Jens Kohnert, Ron. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Oberbayern. |
- Titel = eMitzeichnungen
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Jens Kohnert, Ron
- Betrifft
- Satzung des BzV Oberbayern / § 11
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen in § 11, Absatz 1, Satz 2 nach dem Wort erklären "oder elektronisch mitzeichnen" einzufügen.
Alte Version:
Neue Version:
- Begründung
Analog zu ePetition wird die Möglichkeit einer elektronischen Mitzeichnung von schriftlichen Anträgen auf Satzungsänderung geschaffen, um einfacher die benötigten Stimmen zu bekommen
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:kone3|Jens Kohnert]], [[Benutzer:Ron|Ron“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bezirksparteitag möge beschließen in § 11, Absatz 1, Satz 2 nach dem Wort erklären "oder elektronisch mitzeichnen" einzufügen.Alte Version:(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.Neue Version:(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären oder elektronisch mitzeichnen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Oeko
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Wir haben kein Verfahren zur "elektronischen Mitzeichnung", da es nicht näher definiert wird, könnte man auch Doodle darunter verstehen und das ist mangels Akkriditierung untauglich
- ist auch jetzt nicht näher definiert und in diesem Fall muss die "Akkreditierung" im nachhinein statt finden - ist ja im Prinzip eine Unterschriftenliste
- Würde eine sauber Regelung für Urabstimmungen bevorzugen. -- AndiPopp 10:29, 6. Mär. 2010 (CET)
- dies ist nur eine Erweiterung der vorhandenen Regelung, die ich mir nicht ausgedacht hab - wie viele von Euch haben eine Petition auf Papier mitgezeichnet und wer hat lieber die Möglichkeit einer ePetition wahrgenommen - wenn nicht unsere Partei, welche soll sonst so etwas umsetzen
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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