Archiv:2010/Antragsfabrik/Verweigerung der Mitgliedschaft

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80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von zurückgezogen.

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Titel = Verweigerung der Mitgliedschaft
Änderungsantrag Nr.
T019
Beantragt von
zurückgezogen
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §2 - neuer Absatz
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, das im §2 des Abschnitts A folgender neuer Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzu gefügt wird:

Es können nur (natürliche) Personen in die Piratenpartei aufgenommen werden, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht verloren haben (siehe § 10 Abs. 1 PartG).
Begründung

PartG § 10 Absatz 1 Satz 4:"Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein."


<ul><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, das im §2 des Abschnitts A folgender neuer Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzu gefügt wird: Es können nur (natürliche) Personen in die Piratenpartei aufgenommen werden, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht verloren haben (siehe § 10 Abs. 1 PartG).“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „http://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html PartG § 10 Absatz 1 Satz 4]:"Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein."“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Disi 15:34, 2. Mär. 2010 (CET)
  2. Sbeyer 17:17, 2. Apr. 2010 (CEST) Vielleicht auch nur einen allgemeinen Verweis auf das Parteiengesetz, falls dort mal noch andere Ausschlussgründe hineinfallen nach einer Gesetzesänderung.
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. NetReaper 20:16, 6. Mär. 2010 (CET)
  2. Haide F.S.
  3. Trias bitte spart uns Zeit. (Auch ein Kandidat fürn schönheitsantrag)
  4. Jonathan Gruner
  5. Fab Satzung nicht unnoetig aufblaehen
  6. Flexi 17:11, 13. Mär. 2010 (CET)
  7. Franz Rauchfuss
  8. Sebastian Pochert 19:10, 21. Mär. 2010 (CET)
  9. Thomas F
  10. Bragi
  11. ValiDOM
  12. TheRonin
  13. SteffenO 14:44, 2. Apr. 2010 (CEST)
  14. Christian Hufgard 16:16, 2. Apr. 2010 (CEST)
  15. Leo Wandersleb 23:39, 2. Apr. 2010 (CEST)
  16. Anthem
  17. Andena 20:56, 4. Apr. 2010 (CEST)
  18. Getiteasy 15:52, 8. Apr. 2010 (CEST)
  19. Nplhse 12:35, 6. Apr. 2010 (CEST)
  20. DeBaernd 19:55, 12. Apr. 2010 (CEST)
  21. Thomas-BY
  22. Nico.Ecke - Das Gesetz muß nicht extra in der Satzung wiederholt werden.
  23. Michi - steht doch schon im Gesetz.
  24. Zam 15:08, 15. Apr. 2010 (CEST)
  25. Twix 18:50, 16. Apr. 2010 (CEST)
  26. Hans Immanuel
  27. DanielSan
  28. icho40
  29. Spearmind 19:09, 17. Apr. 2010 (CEST)
  30. Matthias Pannek
  31. Aleks A

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Andreas Heimann 15:54, 3. Apr. 2010 (CEST) Nicht unbedingt notwendig, aber auch nicht schädlich.
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Einfach ein Verweis auf das Parteigesetzbuch wuerde dann ja schon reichen. Trotzdem wuerde ich es erwaehnen, denn sonst muss man erst einem Link folgen usw. Also einfach den Gesetzestext so uebernehmen? (Disi 15:29, 2. Mär. 2010 (CET))

PartG

Ich schätze, dass dies kaum einer weiß, auch wenn es im PartG § 10 geschrieben steht. Man könnte kummulativ/alternativ auch die Mitgliedsaufnahmeanträge entsprechend (Satzung gelesen und zugestimmt, diesen Satz zum Ankreuzen) erweitern. Grund: Antragsteller wird im Vorfeld darüber informiert, dass die PIRATEN ihn aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht aufnehmen können, selbst wenn die PIRATEN es möchten.

Unnötig

Ich bin dagegen, da es absolut unnötig ist. Im PartG steht ganz klar, das niemand Mitglied werden kann, der das Wahlrecht aberkannt bekommen hat, da gibt es keinen Grund, das in der Satzung zu wiederholen. Man würde sie dadurch nur unnötig mit Absätzen aufblähen, die selbstverständlich sind. (Zumal man dann ja konsequenterweise auch alle anderen offensichtlichen Regeln des PartG mit aufnehmen müsste/könnte) Und das PartG sollte ja auch, ebenso wie die Satzung(en), jeder mal durchgelesen haben, der Mitglied einer Partei werden will. --Murphy 17:16, 2. Mär. 2010 (CET)

Formulierung

"die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht verloren haben" ? Sicher meinst du, "die nicht in Folge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren haben." --Donald 12:38, 3. Mär. 2010 (CET)

Laut dt. Sprachgebrauch sind beide Formulierungen möglich, auch Deine, Donald. Bei Verneinungen eines Nomen verwendet man "kein", eines Adjektivs, Adverbs oder Verbs nimmt man "nicht". "Verloren" ist ein Absolutadjektiv. Da ich das Wort besonders betonen möchte habe ich das Wort "nicht" zu diesem Adjektiv zusammengezogen. Ich habe das geschrieben, was ich meinte. --Idee 17:57, 13. Mär. 2010 (CET)

Das ganze lieber in ein Kommentar zur Satzung

Bin nicht der Meinung, dass wir das wirklich in die Satzung aufnehmen müssen, wie schon erwähnt. Es sollte eh ein Kommentar zur Satzung erstellt werden, darin könnte so etwas stehen. Die Satzung sollte schlank bleiben. Benjamin Stöcker

Stehen wir dahinter?

Ich finde, daß Leute ohne Wahlrecht oder nicht Wählbare durchaus in Parteien mitarbeiten können sollten, und rege daher eine Änderung des Parteiengesetzes an. Dinge, die wir nicht zwingend regeln müssen, oder die wir nicht unbedingt selber regeln wollen, sollten offen bleiben. Purodha Blissenbach (Klaafe) 14:34, 12. Apr. 2010 (CEST)