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Täglich laufen derzeit etwa Beträge von etwa über 5 Milliarden Euro über die Server der Swift Gesellschaft. Zusätzlich zu den europäischen Servern betrieb die Swift bisher auch Server in den USA.

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Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die USA begonnen, die Server der SWIFT in den USA anzuzapfen und sich dort inoffiziell Daten herauszuziehen, um nach eigenen Angaben, daraus Erkenntnisse für die Transaktionen von Terrorverdächtigen zu sammeln. Zunächst war dieses „Anzapfen“ unbemerkt geblieben und flog erst 2006 auf. Seit dem füttern die USA ab und zu die europäischen Verbündeten mit Informationen, die den Wert für die Terrorbekämpfung belegen soll, um so die Europäer zum Verbündeten der „illegalen Abhörung“ zu machen.

Um dieses Abzapfen zu verhindern, sollten zum 31.12.2009 die SWIFT-Server aus den USA abgezogen werden. Das war natürlich ein Dorn im Auge der USA und so schickte sie sich an, per Gesetz eine Erlaubnis zum Auswerten der Daten einzufordern und erhöhte den Druck auf Europa.

Explizit geht es um die Weitergabe aller Transaktionen, die zwischen Europäischen Staaten und Nichteuropäischen Staaten stattfinden. Dabei handelt es sich um alle persönlichen Daten vom Empfänger und vom Absender der Zahlung, wie Kontonummern, Bankverbindungen, Wohn- oder Firmenanschriften und Personalausweisnummer.

Trotz massiven Wiederstandes von europäischen Datenschützern, sowie Banken und den Parteien wurde das Abkommen einen Tag vor in Kraft treten des Lissabon-Vertrages vom Europarat durch gewunken, da es als sicher galt, dass es einen Tag später, wenn das Europaparlament darüber hätte abstimmen können, keine Mehrheit mehr bekommen hätte.

Länder wie Deutschland, Österreich und Ungarn hatten bis zuletzt eine Blockade im Europarat angekündigt, sind dann allerdings kurz vor der Abstimmung am 30.November zurückgerudert und haben sich enthalten.

Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009:

„Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Datenschutzniveau (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Das Abkommen ist unter Ratifizierungsvorbehalt zu stellen.“

Trotz dieser Verankerung im Koalitionsvertrag zwischen den regierenden Parteien und des im Vorfeld der Wahlen massiven Getöses seitens der FTP,